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Digitaler Dienstag

Digitaler Dienstag Dezember 2022

    Termine finden: Wie zugänglich sind Doodle-Alternativen?

    Die Frage danach, ob Doodle barrierefrei nutzbar ist, kann man leider nicht pauschal mit „Ja“ beantworten. Von aufmerksamen Menschen folgt als nächste Frage womöglich die, ob es denn etwas Besseres gibt. Gibt es das? Wir haben uns für Sie schlau gemacht!

    Wenn ein Jahr einmal so weit fortgeschritten ist wie das heurige, sind die Zeiten vorbei, in denen man bei der Diskussion rund um Termine im nächsten Jahr leichtfertig und belustigt sagen kann: „Da hab‘ ich noch überall Zeit!“. Legt man auf das Dabeisein Wert, ist man also gut beraten, sich an der Terminfindung aktiv zu beteiligen. Um einem zeitraubenden Hin und Her im Zuge mündlicher Verhandlungen zu entgehen, wird insbesondere in größeren Gruppen gerne auf die Terminfindungsanwendung „Doodle“ zurückgegriffen. Das Problem dabei: Je nachdem, wie die Umfrage gestaltet ist, ist Doodle nicht unbedingt barrierefrei nutzbar.  

    Was soll es können?

    Im Prinzip erfolgt die Terminfindung durch entsprechende Anwendungen in drei Schritten: Eine Reihe von Terminvorschlägen wird gemacht, alle potenziellen Teilnehmer:innen tragen ein, wann sie verfügbar sind, und am Ende wird übersichtlich dargestellt, welcher Termin für die meisten Teilnehmer:innen passt. Innerhalb dieses groben Rahmens gibt es noch ein paar Aspekte, die zur einwandfreien Funktion des Tools relevant sind. Zunächst einmal muss nicht nur das Teilnehmen, sondern auch das Erstellen einer solchen Terminsumfrage vollständig zugänglich sein. Inwieweit die Einträge der jeweils anderen von den Teilnehmenden eingesehen werden können, hängt von den Einstellungen ab, die der/die Ersteller:in der Umfrage vornimmt. Generell gilt aber: Was für sehende Teilnehmer:innen ersichtlich ist, muss es auch genauso für all jene sein, die blind sind oder eine Sehbehinderung haben. Auch andere „Spezialeinstellungen“ und deren Auswahl müssen für alle gut bedienbar sein. Das könnte beispielsweise die Auswahl von drei Antwortmöglichkeiten („ja“, „nein“, „wenn es sein muss“) sein. Zu guter Letzt ist es natürlich wichtig, dass alle Teilnehmenden auch das Ergebnis der Terminumfrage erfahren. Das muss allerdings nicht zwangsläufig als Bestandteil der Anwendung umgesetzt sein – meist wird der Termin, auf den die Wahl gefallen ist, einfach anschließend per E-Mail verkündet.

    Die Köpfe hinter dem Testbericht

    Der Digitale Dienstag war von der ersten Ausgabe an Teamwork: Susanne Buchner-Sabathy, ihres Zeichens Webaccessibility Expertin, liefert im Wesentlichen die Fakten und Doris Ossberger, die sich hinter dem „Ich“ in den Texten verbirgt, erstellt daraus die Newsletterartikel. Dieses Mal steckt hinter den Testergebnissen ein ganzer Expert:innen-Pool. Genauer gesagt haben einige der Absolvent:innen unseres Zertifikatslehrgangs zum/zur qualifizierten Screenreader-Tester:in gemeinsam mit Susanne Buchner-Sabathy, die die Umfrage erstellt hat, im Rahmen der Koordination eines Netzwerktreffen zum internen fachlichen Austausch zwei Doodle-Alternativen getestet: Xoyondo und Termino.

    Ohne Umfrage keine Teilnahme

    Deshalb schauen wir uns einmal an, wie es um die Zugänglichkeit der beiden Tools aus Organisator:innenperspektive steht. Der Ablauf zum Erstellen einer Umfrage ist bei beiden ähnlich: Zunächst gilt es den Menüpunkt „Erstellen“ bzw. „Abstimmung erstellen“ zu finden und auszuwählen. Ist das gelungen, erscheint ein Formular, bei dem man verschiedene Eckdaten wie Titel der Terminabstimmung, den eigenen Namen, eine E-Mail Adresse, den Ort der Veranstaltung und sonstige beschreibende Texte eingeben kann. Manche Angaben sind optional, manche verpflichtend – und das ist auch gekennzeichnet. Als nächstes folgt der zentrale Teil: die Auswahl von Terminvorschlägen. Dabei können entweder nur Tage oder ein oder mehrere Uhrzeiten bzw. Zeitfenster an bestimmten Tagen vorgeschlagen werden. Danach können verschiedene weitere Optionen gewählt werden: zum Beispiel dass die Einträge der Teilnehmer:innen nur für den/die Ersteller:in einsehbar sind, dass neben „ja“ und „nein“ auch „vielleicht“ ausgewählt werden kann oder dass die Teilnehmenden nur je einen Termin auswählen können. Ist das alles erledigt, wird ein Link zur Umfrage erstellt, der dann per E-Mail an die Teilnehmenden versendet werden kann. Bei Xoyondo ist dieses Formular auf mehrere Seiten für einzelne Schritte aufgeteilt, zwischen denen man mit „Weiter“ und „Zurück“ Buttons hin und her navigieren kann. Bei Termino ist das gesamte Formular auf einer Seite abgebildet – nur der Link wird auf einer neuen Seite angezeigt, die sich öffnet, wenn alle Einstellungen vorgenommen wurden.

    Ambivalentes Zwischenergebnis

    Eines sei vorweg gesagt: Soweit bedienbar, dass man eine Umfrage erstellen kann, sind beide getesteten Tools. Damit sind sie prinzipiell gute Alternativen zu Doodle, wo insbesondere das Erstellen einer Umfrage mit Screenreader nicht wirklich möglich ist. Die Unterschiede in der Beurteilung ergeben sich vor allem je nachdem, ob man mit dem Screenreader unterwegs ist oder sehend mit der Tastatur navigiert.

    Bei der Nutzung mit dem Screenreader schneidet Xoyondo deutlich besser ab, weil es trotz einiger kleinerer Unstimmigkeiten einfacher zu bedienen ist. Termino ist auch nicht schlecht konzipiert, aber Datums- und Zeitauswahl sind kompliziert und teilweise verwirrend gestaltet.

    Nutzt man die Tools sehend mit der Tastatur, funktioniert Termino bei weitem besser. Und nicht nur das: bei Xoyondo sind in dem Fall nicht einmal alle Funktionen verfügbar. Während bei Termino alles problemlos mit der Tastatur angesteuert werden kann und visuell auch sehr übersichtlich gestaltet ist, können bei Xoyondo manche Elemente mit der Tastatur gar nicht erreicht werden. Es ist daher zum Beispiel nicht möglich, Termine für bestimmte Uhrzeiten anzubieten, und auch die Schaltfläche „weitere Optionen“ bei den Einstellungen kann nicht ausgewählt werden. Dahinter verbergen sich Einstellungsmöglichkeiten wie z.B. die Angabe eines Veranstaltungsorts, die Erlaubnis zur Abgabe von Kommentaren für die Teilnehmenden oder auch dass man über neue Einträge per E-Mail informiert wird.

    Ein Detail, das Xoyondo bei Nutzung mit Tastatur für sehende und Screenreader-Nutzer:innen gemeinsam hat, ist, dass die Schaltfläche, mit der der Umfragelink kopiert werden kann, nicht angesteuansteuerbar ist. Das ist aber halb so schlimm, weil Sie die URL selbst auswählen und mit der Tastenkombination Alt C kopieren und in Ihrer Mail mit Alt V einfügen können.

    Ohne Anworten keine Terminfindung

    Und deshalb ist es natürlich genauso wichtig, dass man ohne Stolperfallen und gröbere Verletzungen an der Umfrage teilnehmen kann. Wie sieht das mit dem Screenreader aus? Sechs der 13 seit vergangenem Juli zertifizierten Screenreader-Tester:innen haben es für uns ausprobiert. Obwohl die Erfahrungen je nach Testumgebung im Detail etwas variieren, zeigt sich eine Tendenz: in den Grundfunktionen bedienbar dürften beide Tools sein, obwohl man von kompletter Barrierefreiheit bei keinem von beiden sprechen kann. Termino wurde vom Großteil der Tester:innen bevorzugt. Dass Xoyondo schlechter abgeschnitten hat, hatte im Wesentlichen zwei Gründe: Erstens gibt es einen Cookie-Dialog, der mit dem Screenreader nicht angesteuert werden kann. Da man aber auch ohne ihn zu beachten Eintragungen in der Umfrage vornehmen kann, ist er zwar lästig, aber kein Hindernis. Tatsächlich in der Funktion eingeschränkt ist Xoyondo bei der Nutzung mit Screenreader aber, wenn man erkennen möchte, wofür andere Teilnehmende sich eingetragen haben, oder seinen eigenen Eintrag noch einmal sichten will – und das in einer Umfrage, in der diese Information grundsätzlich nicht für Teilnehmende verborgen wurde. Außerdem als störend wurden die Werbeeinblendungen bei Xoyondo empfunden, die es bei Termino nicht gibt.

    Bei sehender Tastaturnutzung ist das Eintragen bei beiden Tools gleichermaßen möglich. Bei Xoyondo ist der Fokus allerdings deutlich schlechter sichtbar, was die Bedienung etwas mühsam macht. Einen Mangel haben Xoyondo und Termino bei der Nutzung mit Tastatur – egal ob sehend oder mit Screenreader – gemeinsam: Es ist nicht möglich, den eigenen Eintrag zu bearbeiten oder zu löschen, denn die Schaltflächen sind ausschließlich mit der Computermaus bedienbar.

    Fazit: Nicht perfekt, aber den Versuch wert

    Sie haben es beim Lesen sicherlich gemerkt: Eine klare uneingeschränkte Empfehlung können wir weder für Xoyondo noch für Termino guten Gewissens abgeben. Keine der beiden Anwendungen entspricht in puncto Barrierefreiheit allen Regeln der Kunst und dort, wo etwas gut umgesetzt wurde, greift es nicht bei allen Systemvoraussetzungen gleichermaßen. Dennoch können wir zusammenfassen: Zumindest das simple Erstellen einer Umfrage und das Abgeben einer einfachen Rückmeldung ist bei beiden Tools möglich – und das ist schon mehr als man von Doodle gewöhnt ist. Wenn Sie eine Umfrage erstellen möchten, sind sie als Screenreader-Nutzer:in vermutlich mit Xoyondo besser beraten und als sehende:r Tastaturnutzer:in mit Termino. Um möglichst allen Teilnehmer:innen den Einblick in die Einträge der anderen zu gewähren, dürfte Termino etwas verlässlicher funktionieren. Aber auch mit Xoyondo sollte es möglich sein, dem manuellen Einsammeln und Koordinieren von Rückmeldungen zwecks Terminfindung weitgehend auszuweichen.

    Kontakt

    Hat Ihnen etwas gefehlt oder wollen Sie Ihre Erfahrungen mit Terminumfragen teilen? Sie erreichen Doris Ossberger ab sofort unter do@wortklaviatur.at

    Digitaler Dienstag November 2022

      Blind unterschreiben und mehr: Was die Handy-Signatur uns bringt

      Die Echtheit eines Dokuments erkennen ohne die Unterschrift darunter sehen zu können – klingt verlockend, oder? Der Schlüssel dazu ist die Handy-Signatur bzw. die ID Austria. Wir geben Ihnen heute einen Überblick, wo dieser Schlüssel überall sperrt, und erklären, wie Sie damit unterschreiben, ohne einen Stift in die Hand nehmen zu müssen!

      Was eine Unterschrift wert ist, wissen wir alle spätestens seit der Pubertät. Nein, die Rede ist hier nicht vom heiß ersehnten Autogramm der Person, mit deren Antlitz sich der oder die eine oder andere von uns die Jugendzimmerwand tapeziert hat. Ich spreche von etwas viel Seriöserem: Der Frage, wie man an die Unterschrift der Eltern kommt, wenn einem an einem grauen Novembertag mehr nach Verkriechen und weniger nach Schulbesuch ist. Aber nein, tatsächlich geht es um etwas richtig Ernsthaftes: Eine Unterschrift, die Menschen mit und ohne Sehbehinderung gleichermaßen unter etwas setzen und als echt identifizieren können – gibt es denn so etwas?

      Nicht nur das

      Die Antwort lautet „Handy-Signatur“. Oder auch „ID Austria“, denn so nennt sich die weiterentwickelte Version der Handy-Signatur, die diese nach und nach ablösen wird. Dieser Prozess hat im Herbst begonnen und bestehende Handy-Signaturen sollen in eine ID Austria übergeführt werden (siehe https://www.handy-signatur.at/hs2/). Darüber, wie Sie damit digitale Dokumente unterschreiben können, erfahren Sie weiter unten mehr. Es gibt aber noch einiges mehr, wozu Sie sich mit der Handy-Signatur Zugang verschaffen können: verschiedenste digitale Behördenservices (z.B. Meldebestätigung, Diebstahlsanzeige, Strafregisterbescheinigung und vieles mehr) unter https://www.oesterreich.gv.at/oeservices.html, E-Government-Plattformen wie z.B. FinanzOnline unter https://finanzonline.bmf.gv.at/fon/ oder die elektronische Zustellung behördlicher Post unter https://www.bmf.gv.at/services/Elektronische-Zustellung.html

      Viele Schlösser – ein Schlüssel

      Der Anmeldevorgang mit Handy-Signatur bzw. ID Austria ist immer derselbe. Wie Sie an eine solche kommen, erfahren Sie unter https://www.handy-signatur.at/hs2/#!infos/getyourhandysignatur.

      Die Anmeldung funktioniert dann so: Zunächst starten Sie die Anwendung, die Sie nutzen wollen und wählen „Anmelden mit Handy-Signatur“ oder „Anmelden mit ID Austria“. Dann erscheinen zwei Eingabefelder: in das erste tragen Sie Ihre Handynummer ohne Ländervorwahl ein und in das zweite Ihr Passwort, das Sie bei der Registrierung gewählt haben. Die Anmeldung funktioniert mit einer sogenannten Zweifaktor-Identifikation, das heißt es braucht zusätzlich zur Eingabe Ihres Passworts noch eine weitere Aktion, mit der Sie bestätigen, dass Sie Sie sind. Bei der Handy-Signatur und der ID Austria in der Basisversion haben Sie dazu die Wahl zwischen einer TAN, die Ihnen per SMS auf Ihr Handy geschickt wird, und der Identifikation mittels App – entweder „Digitales Amt“ oder „Handysignatur“. In der Vollversion von ID Austria gibt es keinen SMS-TAN mehr. Warum das so ist und wie die Alternativen funktionieren, können Sie unter https://www.oesterreich.gv.at/id-austria/haeufige-fragen/allgemeines-zu-id-austria.html#kein-smstan nachlesen.

      Ausflug in die App „Handy-Signatur“

      Weil diese App ja, wie sie eben gelesen haben, eine große Bedeutung hat, um die Handy-Signatur überhaupt nutzen zu können, schauen wir uns kurz an, was Sie dort erwartet. Wenn Sie die App öffnen, finden Sie ein Menü, eine Überschrift „A-Trust Handy-Signatur“ und Ihre Benutzerdaten (Name, Mobiltelefonnummer, Gültigkeitsdauer, Zertifikatsseriennummer, Vertragsnummer, Produktbezeichnung). Wenn Sie die App ohne einen bestimmten Anlass öffnen, erhalten Sie außerdem einen Hinweis, dass im Moment keine Signaturen offen sind, und es gibt eine nicht als Taste markierte Schaltfläche namens „Signaturen abfragen“, die Sie bei Nutzung des Smartphones mit Sceenreader durch Doppeltipp aktivieren können.

      Auch bei den Punkten im Menü ist mit dem Screenreader nicht erkennbar, dass man sie aktivieren kann – wenn Sie darauf Doppeltippen, werden Sie merken, dass man das sehr wohl kann. Das ist übrigens auch bei der sehenden Nutzung gut zu wissen, denn so ganz offensichtlich ist es oft nicht, dass das Tippen auf einen Text zu weiteren Informationen oder gar zu Einstellungsmöglichkeiten führt. Sehr wichtig ist hier, was sie bei den Einstellungen unter „Signaturauslösung“ einstellen. Damit legen Sie nämlich fest, welche Methode der Zweifaktor-Identifikation Sie nutzen wollen.

      Zur Auswahl stehen TAN, QR-Code oder Touch ID bzw. Face ID. Beim TAN Verfahren wird in der App ein Zahlencode eingegeben, den Sie bei der Anmeldung eingeben müssen. Das ist dasselbe Prinzip, wie Sie es vom SMS-TAN vielleicht kennen – mit dem Unterschied, dass Sie ein Smartphone brauchen, weil Sie nur darauf die App installieren können. Beim QR-Code Verfahren wird am PC ein Bild (QR-Code) angezeigt, das Sie mit dem Smartphone scannen müssen, indem Sie die Kamera auf den Bildschirm richten. Das Verfahren mit Touch bzw. Face ID können Sie nutzen, wenn bei Ihrem Smartphone das Erkennen Ihres Fingerabdrucks bzw. Ihres Gesichts möglich und aktiviert ist. Wenn Sie kein Smartphone nutzen, gibt es wie gesagt bei der Handy-Signatur und der ID Austria Basisversion noch die Möglichkeit der SMS-TAN. Spätestens nach Umstellung auf die ID Austria Vollversion benötigen Sie dann ein Gerät ähnlich einem USB Stick, das sich „FIDO Sicherheitsschlüssel“ nennt.

      Die Sache mit der Unterschrift

      Kommen wir aber zu der Funktion, die wir Ihnen heute genauer vorstellen wollten: Wie unterschreiben Sie ein digitales Dokument – genauer gesagt ein PDF? Zunächst brauchen Sie dafür einmal den Ort, wo das Fest stattfinden kann – den finden Sie unter folgender URL: https://www.handy-signatur.at/hs2/#!sign/single

      Der Prozess, den Sie nun durchlaufen werden, umfasst drei Schritte: Datei hochladen, Dokument unterschreiben, Dokument herunterladen. Diese drei Schritte sind als drei Registerkarten angelegt, die Sie mit TAB erreichen und mit ENTER aktivieren. Normalerweise ist das aber gar nicht nötig, weil beim Aufrufen der Seite sowieso Schritt 1 geöffnet ist und Sie automatisch zum nächsten weitergeleitet werden, wenn Sie einen Schritt abgeschlossen haben.

      Schritt 1: Datei hochladen

      Wichtig ist, dass Sie das Dokument, das Sie unterschreiben wollen, im PDF-Format gespeichert haben. Diese Datei wird nun im ersten Schritt von Ihrem Computer auf die Webseite der Handy-Signatur hochgeladen.

      Wenn Sie die Webseite aufgerufen haben, sollte der Fokus auf der Überschrift Ebene 1 „PDF unterschreiben stehen“. Tut er das nicht, springen Sie bitte dort hin. Danach gelangen Sie mit TAB zu den drei Registerkarten mit den drei Schritten – die erste wird als „Registerkarte erweitert“ vorgelesen, die anderen beiden nur als „Registerkarte“. Eine Anmerkung am Rande: Wenn Sie die Webseite sehend nutzen, aber mit der Tastatur navigieren, gelangen Sie mit TAB zu den verschiedensten anderen Bereichen, bevor Sie zu den Registerkarten kommen. Nach ein wenig munterem Herumspringen findet hier aber auch Ihr Fokus die drei Registerkarten und bringt Sie sicher zur Möglichkeit, eine Datei hochzuladen.

      Wenn Sie als Screenreader-Nutzer:in mit TAB beim Inhalt der ersten Registerkarte angekommen sind, wird Ihnen vorgelesen „Wählen Sie eine Datei aus, die Sie elektronisch signieren möchten, und laden Sie sie hoch.“. Dabei handelt es sich nur um einen Infotext. Um tatsächlich eine Datei hochzuladen, müssen Sie mit TAB noch einmal weiter zur Schaltfläche „Datei auswählen“ springen. Ausgegeben wird hier „Keine ausgewählt, Datei auswählen Schalter“. Fahren Sie hier einfach unbeirrt von der eigentümlichen Beschriftung mit ENTER fort, sodass sich ein Dialog öffnet, in dem Sie wie von anderen Anwendungen gewohnt eine Datei auswählen können. Der Fokus steht nun im Feld für den Dateinamen. Mit Umschalttaste und TAB springen Sie in die Element-Liste und weiter zu den Dateien. Sobald Sie die gewünschte Datei ausgewählt haben, müssen Sie nur ENTER drücken, um sie hochzuladen.

      Schritt 2: Dokument unterschreiben

      Sobald Sie Schritt 1 abgeschlossen haben, landen Sie automatisch in Schritt 2 mit dem Fokus am Seitenbeginn. Steuern Sie wieder die Ebene 1 Überschrift „PDF unterschreiben“ an und dann mit TAB die Registerkarten – diesmal wird die zweite als „Registerkarte erweitert“ vorgelesen. Wenn Sie nun mit TAB weiter springen, kommen Sie in ein Eingabefeld für die Seitenzahl im PDF. Hier wird beispielsweise bei einem einseitigen Dokument „1/1 Document preview“ angesagt. Sie können die Seite auswählen, auf der sie unterschreiben möchten. Danach erhalten Sie in Informationen dazu, wie Sie die Handysignatur mit der Tastatur platzieren können. Wenn es Ihnen egal ist, wo die Unterschrift landet, können Sie einfach ENTER drücken. Wollen Sie sie in einer der vier Ecken der Seite positionieren, können Sie das machen, indem Sie bestimmte Buchstaben, die im Info-Text genannt werden, eingeben. Das funktioniert grundsätzlich sowohl, wenn Sie mit dem Screenreader arbeiten, als auch wenn Sie nur die Tastatur nutzen. Mit Screenreader kann es passieren, dass die Platzierungstasten mit den Kurztasten des Screenreaders in Konflikt geraten. Das können Sie aber vermeiden, indem Sie die Kurztasten vorübergehend deaktivieren (in NVDA mit der Kombination von NVDA-Taste und Leertaste, in JAWS mit der Kombination von JAWS-Taste und „n“). Ohne Screenreader wird die Position erst angezeigt, wenn Sie den jeweiligen Buchstaben ein zweites Mal drücken. Grundsätzlich können Sie die Unterschrift auch mit den Pfeiltasten an eine beliebige Stelle auf der Seite schieben. Allerdings gibt es ohne zumindest den Kontrollblick einer sehenden Assistenzperson für blinde Menschen keine Möglichkeit festzustellen, ob man die gewünschte Stelle erwischt hat.

      Schritt 3: Dokument herunterladen

      Zuletzt können Sie das unterschriebene Dokument herunterladen oder noch weitere Dokumente unterschreiben. Nach dem Herunterladen finden Sie das Dokument auf Ihrem Computer im Download-Ordner. Doch wie kommen Sie dort hin?

      Sobald Sie unterschrieben haben, steht der Fokus wieder am Beginn der Seite, obwohl der Info-Text der dritten Registerkarte, die nun erweitert ist, ausgegeben wird. Sie können nun entweder zunächst die Ebene 1 Überschrift „PDF unterschreiben“ und dann die Ebene 4 Überschrift „Dokument herunterladen“ ansteuern oder Sie springen direkt zur Ebene 4 Überschrift. Mit TAB kommen Sie, wenn Sie einen Screenreader nutzen, jedenfalls danach rasch zu einem Link „Dokument herunterladen“ und danach zu einem weiteren Link „oder weiteres Dokument unterschreiben“. Sollten Ihnen diese Links beim Vorwärtsbewegen mit TAB nicht unterkommen, bewegen Sie sich, wenn Sie bei einer Link-Liste, die mit „Login“ beginnt, angekommen sind, mit „Pfeil-auf“ zum gewünschten Link. Mit dem Screenreader funktioniert das.

      Bei der sehenden Tastaturnutzung ist das Problem an dieser Stelle leider größer: Die beiden Links zum Herunterladen und zum Unterschreiben weiterer Dokumente können nicht angesteuert werden.

      Fazit

      Auch, wenn das Platzieren der Unterschrift an einer beliebigen gezielt ausgewählten Stelle für blinde Personen nur mit sehender Hilfe möglich ist, können PDFs grundsätzlich selbstständig ohne zu sehen unterschrieben werden. Übrigens können auch fremde digitale Unterschriften überprüft werden

      Dass das Herunterladen des unterschriebenen Dokuments für sehende Nutzer:innen letztlich nicht möglich ist, wenn sie die Maus oder das Touchpad nicht bedienen können, war ernüchternd festzustellen und ist etwas, das wir ehestmöglich dem Betreiber melden werden.

      Kontakt

      Wie sind Ihre Erfahrungen mit Handy-Signatur und ID Austria? Welche weiteren Funktionen und Services würden Sie gerne näher kennenlernen? Lassen Sie es uns wissen – in einer E-Mail an Doris Ossberger unter barrierefrei@blindenverband.at

      Digitaler Dienstag Oktober 2022

        Hörerlebnis ORF: Trotz Stolpersteinen zum Ziel?

        Seit einem Monat gibt es „ORF Sound“, eine digitale Plattform, über die sämtliche Audioangebote des ORF über eine Webseite und eine Smartphone App abgerufen werden können. So ganz eben ist der Weg hindurch mit dem Screenreader leider nicht. Mit den Tipps von Susanne Buchner-Sabathy bewältigen Sie ihn aber leichter – und Sie werden hören, es lohnt sich!

        Zu finden ist die neue Audioplattform im Internet unter sound.orf.at sowie im iOS App Store, dem Android Play Store und der Huawei App Gallery unter dem Namen „ORF Sound“. Wir haben die Web-Version unter Windows 10 im Browser Chrome mit den Screenreader Programmen NVDA und JAWS getestet und die Smartphone App am iPhone mit VoiceOver.

        Was ORF Sound bietet

        Um einzuschätzen, was Sie davon haben, uns auf unserem noch immer holprigen Trampelpfad zu folgen, ist es wahrscheinlich nicht schlecht zu wissen, welches Ziel am Ende auf Sie wartet. Nun, wie der Name schon verrät, gibt es alles Mögliche zu hören. Und zwar alles, was aus den zwölf Radiosendern des ORF so herauszuholen ist. Sie können das Radioprogramm live streamen, Sendungen nachhören und Podcasts abrufen. Das ganze on-demand Angebot, also Sendungen zum Nachhören und Podcasts, kann nach Sendern, aber auch nach Kategorien gesucht werden. Dadurch entdeckt man so manchen interessanten Beitrag, auf den man mit einem Fokus auf den eigenen Lieblingssender wahrscheinlich kaum gestoßen wäre.

        Und los geht’s

        Wir starten mit der Webversion und verschaffen uns zunächst einmal einen Überblick. Am Seitenbeginn gibt es Sprunglinks – dazu später mehr. Auf Ebene 1 gibt es eine Überschrift namens „Startseite“ und dort finden sich drei Seitenbereiche: ein Schalter zum Ausklappen der sekundären Navigation, die Hauptnavigation mit den Menüpunkten „Startseite“, „Radio“ und „Podcasts“ sowie einem Schalter „Suchmaske öffnen“ und die sogenannte „Top-Meldung“.

        Auf Ebene 2 gibt es zwei Überschriften. Die erste nennt sich „Alle Radios Live hören“ und enthält einen Seitenbereich mit der Bezeichnung „Gallery“. Über die Schaltflächen in diesem Bereich gelangen sie zum aktuell ausgestrahlten Programm der einzelnen Radiosender. Unter der zweiten Ebene 2 Überschrift namens „Themen“ gibt es ebenfalls einen Seitenbereich „Gallery“ mit Schaltflächen, die zu Beiträgen aus unterschiedlichen Radiosendern und Podcasts führen. Eine Überschrift der Ebene 3 gibt bei jedem Beitrag Auskunft über das Thema.

        Darunter finden Sie auf Ebene 3 verschiedene Überschriften wie „Nachrichten“, „Empfehlungen der SOUND-Redaktion“ oder „Jetzt noch schnell reinhören“. Bei all diesen Überschriften folgt jeweils eine Liste mit Links zu Sendungen und Podcasts. Lassen Sie sich hier bitte nicht irritieren: der Screenreader gibt jeweils „ARIA-Titel“ aus, als wäre dies der Name der Liste.

        Ebenfalls nicht beirren lassen sollten Sie sich von der Überschrift 2 „System-Benachrichtigungen“ mit einem mysteriösen Rahmen mit unbeschrifteten Schaltern und Grafiken. Hier handelt es sich um eine Werbeeinblendung – suboptimal, aber nicht gefährlich.

        Gut zu wissen unterwegs

        Erinnern Sie sich noch an die Sprunglinks, die wir eingangs erwähnt haben? Es gibt einen zum Inhalt, einen zur Hauptnavigation und einen zur sekundären Navigation. Die letzten beiden haben bei unserem Test leider nicht funktioniert.

        Der Hauptnavigationsbereich ist als „Navigation“ bezeichnet. Die sekundäre Navigation können Sie mit ENTER öffnen. Darunter finden Sie die Menüpunkte der Hauptnavigation mit Untermenüpunkten und außerdem einige zusätzliche Menüpunkte, die den ganzen ORF betreffen. Vor dem Öffnen wird ausgegeben „Sekundäre Navigation öffnen – Schalter reduziert“, danach „Sekundäre Navigation schließen – Schalter erweitert“. Aber Vorsicht, das ist missverständlich: Wenn Sie nun versuchen, mit ENTER zu schließen, tut sich im besten Fall gar nichts. Es kann aber auch sein, dass sich der letzte Link des sekundären Navigationsbereichs öffnet und Sie sich plötzlich auf der Seite mit Infos zum Publikumsrat wiederfinden. Damit das nicht passiert, drücken Sie TAB, um in den Navigationsbereich zu gelangen. Dort finden Sie dann die Schaltfläche „Navigation schließen“, die sie wie gewohnt mit ENTER bedienen können. Sein Sie darauf gefasst, dass Sie danach mit dem Fokus ganz am Seitenbeginn landen – das ist unlogisch, aber nicht Ihr Fehler.

        Gezielte Suche

        Suchen Sie einen bestimmten Beitrag? Dazu können Sie die Suchfunktion nutzen, indem Sie sie über den Schalter „Suchmaske öffnen“ einblenden. Ob die Suchmaske gerade ein- oder ausgeblendet ist, erkennen Sie daran, ob die Beschriftung „Suchmaske öffnen“ mit dem Zusatz „erweitert“ oder „reduziert“ ergänzt ist. Wenn Sie den Suchtext eingegeben haben, erreichen Sie mit TAB zunächst die Schaltflächen „Texteingabe löschen“ und „Suchmaske schließen“. Tabben Sie hier ruhig unbeirrt weiter, Sie gelangen noch zu den Suchergebnissen! Davor gibt es noch eine Schaltfläche „Filter“, mit der Sie die Suchergebnisse zum Beispiel auf bestimmte Sender einengen können. Die Suchergebnisse selbst sind dann als Schaltflächen darunter direkt abrufbar.

        Hervorgehobenes auf der Startseite

        Die sogenannte „Top-Meldung“ wird auf der Startseite als Überschrift der Ebene 3 angezeigt, ist aber auch ein eigener Seitenbereich und kann daher mit JAWS mit der Kurztaste r und mit NVDA mit der Kurztaste d erreicht werden. Zum Abspielen gibt es hier einen Link „Playlist anhören“, der dann im Weiteren als „Pausieren“ und „Aktuelle Seite fortsetzen“ bezeichnet wird. Wenn Sie diesen Link auswählen, öffnet sich eine andere Seite, aber der Fokus steht nach dem erstmaligen Aufrufen auf der Überschrift Ebene 1 „Startseite“. Daher müssen Sie bei laufender Audio-Wiedergabe einen Schalter zum Pausieren erst suchen. Sie finden ihn als ersten Link auf der Seite, allerdings erst nach einem Cookie-Dialog.

        Nach der Top-Meldung finden Sie eine Liste, die mit dem Top-Thema bezeichnet ist. Daran erkennen Sie, dass die Beiträge in der Liste sich ebenfalls um dieses Top-Thema drehen.

        Ab zum Lieblingsradiosender

        Wenn Sie einfach das aktuelle Programm eines Radiosenders online hören wollen, finden Sie unter der Überschrift der Ebene 2 im Seitenbereich „Gallery“ 14 Links, die zu den einzelnen Radiosendern führen. Wenn Sie einen solchen Link aktivieren, startet die Live-Wiedergabe des Senders. Aktivieren Sie ihn erneut, pausieren bzw. stoppen Sie die Wiedergabe. Rufen Sie zum ersten Mal einen Sender auf, wird eine neue Startseite geöffnet und der Fokus steht auf der Überschrift Ebene 1 „Startseite live“, sodass Sie ähnlich wie bei der Top-Meldung beschrieben die Schaltfläche zum Pausieren erst wieder suchen müssen. Rufen Sie danach aber einen anderen Radiosender auf, wird die Bedienung einfacher, denn der Fokus bleibt nun auf dem Link, mit dem Sie Abspielen und Pausieren können.

        Darf’s ein bestimmtes Thema sein?

        Unter der Überschrift Ebene 2 mit der Bezeichnung „Themen“ gibt es wie bei den Radiosendern einen Bereich „Gallery“, wo sie Beiträge nach Themen sortiert auswählen können. Wenn Sie dort einen Beitrag angesteuert haben, finden Sie unterhalb eine Liste mit weiteren Beiträgen zum selben Thema. Diese Liste ist nach dem jeweiligen Thema benannt. Die funktioniert hier, indem Sie nach Anspringen der Überschrift Ebene 2 „Themen“ mit der Kurztaste für „nächste Liste“ (das ist sowohl in JAWS als auch in NVDA das I) zunächst zur „Gallery“ gehen und dann mit erneutem Drücken dieser Taste zur Liste themenverwandter Beiträge.

        Die Beiträge können Sie über eine Schaltfläche „Playlist anhören“ aktivieren. Dabei wird eine neue Seite aufgerufen, die am Ende des Inhaltsbereichs einen Audio-Player hat. Dieser Audio-Player ist aber nicht über eine Überschrift erreichbar. Nur der Titel des Podcasts taucht als Beschriftung einer Schaltfläche, mit der Sie den Player erweitern können, auf und wird dann nach Aktivierung als Überschrift der Ebene 3 wiedergegeben. Der Text, wegen dem man den Themen-Link gewählt hat, ist aber weiterhin keine Überschrift.

        Sprung zur App

        Schauen bzw. hören wir uns das Ganze aber auch einmal auf dem Smartphone an. Hier gibt es am Startbildschirm am unteren Rand vier Tabs bzw. Registerkarten namens „Start“, „Radio“, „Podcast“ und „Suche“ – mehr dazu etwas weiter unten.

        Nach der Überschrift „ORF Sound“ gibt es eine Taste „Menü“, die nach dem Öffnen „Schließen“ heißt. Dort finden sich verschiedene Menüpunkte, unter anderem „Einstellungen“. Unter der Überschrift „Live“ finden Sie Schaltflächen zum Live-Abspielen der einzelnen Radiosender. Dabei wird jeweils der „Wiedergabefortschritt“ angegeben, also wieviel Prozent der Sendedauer schon verstrichen sind.

        Dort, wo es bei der Nutzung mit VoiceOver eine Überschrift „Entdecken“ gibt, verbirgt sich bei sehender Nutzung die „Top-Meldung“ mit weiteren Beiträgen zu dem Thema.  Ähnlich wie auf der Webseite gibt es dann weitere Überschriften mit Themen, denen verschiedene Beiträge zugeordnet sind, und zuletzt die Rubriken „Empfehlungen der SOUND-Redaktion“ sowie „Jetzt noch schnell reinhören“. Die Beiträge unter den Überschriften wirken zunächst als wären sie nur Bilder. Der gewitzten Screenreader-Nutzerin – und nachdem Sie das hier gelesen haben auch Ihnen – fällt aber auf, dass neben der Bezeichnung der Grafiken mit Fotocredits auch die Meldung „Aktionen verfügbar“ ausgegeben wird. Das bedeutet, dass es sich um ein interaktives Element handelt, man also noch mehr aus ihm herausholen kann. Ein Doppeltipp öffnet eine neue Seite mit einer Überschrift, die der Beschriftung der Grafik entspricht, die Sie soeben aktiviert haben. Darunter finden Sie eine Liste mit weiteren Beiträgen zum selben Thema, die Sie durch Doppeltippen starten können.

        Wenn Sie unter „Live“ einen Sender oder unter den verschiedenen Themenüberschriften einen Beitrag mit „Abspielen“ aktivieren, öffnet sich ein Audio-Player, der allerdings unter VoiceOver nur sehr schwierig zu bedienen ist. Visuell ist der Audio-Player oberhalb der Leiste mit den Registerkarten am unteren Bildschirmrand zu finden. Mit viel Glück finden Sie ihn dort auch durch flächiges Erkunden des Bildschirms. Verlässlicher erreichen Sie den Player mit Wischgesten, nachdem Sie sich durch alle Bereiche inklusive die Registerkarten durchgewischt haben. So können Sie die Wiedergabe anhalten und fortsetzen.

        Mit ein bisschen Abenteuerlust können Sie sich mit VoiceOver auf der Startseite der App also einigermaßen durchschlagen. Aber Achtung: Wir hatten auf einem Gerät auch die Situation, dass nichts so richtig funktioniert hat. Im Zweifelsfall führt der bessere Weg derzeit wohl über die Registerkarten am unteren Rand des Bildschirms.

        Geht Plan B auf?

        Wer sich womöglich frustriert von der Startseite doch noch zu den anderen Angeboten in der Tableiste wagt, findet sich hier eindeutig besser aufgehoben. Unter „Radio“ gibt es für jeden Radiosender eine Schaltfläche. Wenn Sie einen Radiosender auswählen, können Sie das aktuelle Programm anhören, finden aber auch viele weitere Infos und weitere Beiträge des Senders.

        Auch die Registerkarte „Podcasts“ führt Sie zu Inhalten, die zumindest besser nutzbar sind als die auf der Startseite. Hier können Sie unter der Überschrift „Podcasts“ zwischen den zwei Schaltflächen „Kategorie“ (Standardeinstellung) und „Sender“ wählen. Darunter sind dann die verschiedenen Podcast-Beiträge je nach Auswahl entweder nach Kategorien oder nach Sendern geordnet über Schaltflächen abrufbar. Das Abspielen erfolgt hier aber leider wieder über den oben beschriebenen Audio-Player. Sie erinnern Sich: zum Bedienen am besten mit Wischgesten ganz zum Schluss durchkämpfen, dann finden Sie irgendwann eine Pause-Taste.

        Am Ende der Tableiste finden Sie schließlich unter „Suche“ die Suchfunktion. Wenn Sie etwas in das Textfeld eingeben, wird automatisch gesucht und die Ergebnisse erscheinen nach den Tasten „Text löschen“, „Abbrechen“ und „Filter“ als Schaltflächen, über die die Beiträge abrufbar sind. Dass sie das tun, wird allerdings nicht angesagt. Ja, und der Sache mit dem Audio-Player begegnen Sie nach Aufrufen eines Beitrags leider auch hier wieder.

        Kontakt

        Wie bei allen Tests von Webseiten und Apps, ist auch dieser Bericht nur eine Momentaufnahme. Je nachdem, wann und womit Sie – oder auch wir – es ausprobieren, funktioniert manches vielleicht schon wieder ganz anders, schlechter oder womöglich sogar besser. Fest steht: Solange die Anwendungen nicht sowieso ganz barrierefrei und einwandfrei bedienbar sind, kann jeder Tipp oder Schleichweg, den Sie finden, anderen helfen. Teilen Sie also bitte Ihre Erfahrungen mit uns in einer E-Mail an Doris Ossberger unter barrierefrei@blindenverband.at – gerne geben wir sie in einem Folgebeitrag auch gesammelt an andere Leserinnen und Leser weiter!

        Digitaler Dienstag September 2022

          Ab in den Wahlherbst: Wahlkartenantrag im Digitalen Amt

          Rechtzeitig zur Bundespräsidentschaftswahl 2022 gibt es erstmals in Österreich die Möglichkeit, eine Wahlkarte per Smartphone App zu beantragen. Das klingt nach einem flotten, einfachen, niederschwelligen Zugang zur Wahl. Aber schafft es den auch für blinde und sehbehinderte Wähler:innen? Wir sind der Frage auf den Grund gegangen!

          Barrierefreie Wahlinformationen und Wahllokale sind nur zwei von vielen Voraussetzungen dafür, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen können. Eine Möglichkeit, sich zumindest nicht mit den Hindernissen und Hürden auf dem Weg zum Wahllokal und den Hürden vor Ort herumschlagen zu müssen, ist die Briefwahl.

          Vom Schreibtisch aus wählen

          Kurz gesagt ist die Briefwahl eine Alternative für alle, die aus welchem Grund auch immer Schwierigkeiten haben, vor Ort im Wahllokal zu sein. Dadurch können Sie Ihre Stimme auch abgeben, wenn Sie am Wahltag gerade zum Beispiel verreist oder im Krankenhaus sind. Aber auch, wenn der Gang zur Wahl sehr anstrengend wäre, bietet sich die Option der orts- und weitgehend zeitunabhängigen Briefwahl an. Nebenbei bemerkt: barrierefreie Wahllokale sind natürlich trotzdem ein absolutes Muss. Dass das Wählen von zu Hause aus seine Vorteile hat – nicht zuletzt für Menschen mit Behinderungen-, lässt sich aber nicht von der Hand weisen.

          Das Mittel der Brief-Wahl

          Ein bisschen Planung im Voraus verlangt die Briefwahl allerdings: Sie müssen sich rechtzeitig darum kümmern, dass Sie eine Wahlkarte zu Hause haben. Die muss dann bis zum Wahltag – das ist bei der heurigen Bundespräsidentschaftswahl der 9. Oktober 2022 – bei der zuständigen Wahlbehörde eintreffen. Sobald Sie die Wahlkarte ausgefüllt haben, können Sie sie portofrei per Post dorthin schicken. Sie können sie auch am Wahltag verschlossen bei der Wahlbehörde oder im Wahllokal abgeben oder abgeben lassen. Sollten Sie sich doch gegen die Briefwahl entscheiden, können Sie die Wahlkarte sogar auch zur Stimmabgabe direkt im Wahllokal nutzen, sofern Sie sie noch nicht ausgefüllt haben. Genauere Informationen dazu finden Sie unter https://www.oesterreich.gv.at/themen/leben_in_oesterreich/wahlen/Bundespraesidentenwahl-2022/Waehlen-mit-Wahlkarte%E2%80%93Allgemeines%E2%80%93-Bundespraesidentenwahl-2022.html

          Wege zur Wahlkarte

          Beantragen können Sie die Wahlkarte entweder schriftlich oder mündlich. Da der mündliche Antrag persönlich erfolgen muss, empfiehlt sich der schriftliche Weg, wenn Sie dafür nicht extra eine Behörde aufsuchen wollen. Schriftlich kann die Wahlkarte bis 5. Oktober 2022 beantragt werden – per E-Mail, per Fax, teilweise auch über ein Online Portal. Oder eben auch über das sogenannte digitale Amt, zu dem es neuerdings eine Smartphone App gibt, die wir uns auf dem iPhone angeschaut – oder besser gesagt: mit Voice Over angehört – haben. Um sich anzumelden benötigen Sie eine Handy-Signatur oder eine ID Austria. Wenn Sie keines von beidem haben, können Sie eine ID Austria beantragen. Dafür müssen Sie allerdings etwas mehr Zeit einplanen, weil es nicht ohne einen Behördengang geht. Genauere Infos finden Sie unter folgendem Link: https://www.oesterreich.gv.at/id-austria.html

          Erste Orientierung im digitalen Amt

          Ganz oben in der App „Digitales Amt“ gibt es einen Bereich mit Logo und einer Suchfunktion. Darunter liegt der Inhaltsbereich und ganz unten am Bildschirm vier Tabs bzw. Laschen von Registerkarten: Service, Info, Anmelden und Mehr.

          Unter „Service“ finden Sie eine Auflistung von Services, die nach der Anmeldung zugänglich sind – zum Beispiel auch „Wahlkarte beantragen“. Der Bereich „Info“ enthält thematisch nach Lebenslagen sortierte Informationen. Eine Reihe von Schaltflächen ermöglicht neben der Anzeige aller Themen die Auswahl einer nach Bereichen gefilterten Themenliste, z.B. „Gesundheit und Notfälle“ oder „Familie und Partnerschaft. Unterhalb gibt eine Überschrift Ebene 2 an, wie viele Themen jeweils gefunden wurden. Darunter sind die Links zu den Themen in alphabetischer Reihenfolge angeführt. Die einzelnen Buchstaben sind als Schaltflächen ausgeführt, die man aus- oder einklappen kann, um die Themen darunter auszublenden oder anzuzeigen. Achtung: Die Buchstaben „Ä“ und „Ö“ sind ganz am Ende nach „Z“ angeordnet.

          Wenn Sie die Registerkarte „Anmelden“ aufrufen, können Sie sich – wie die Bezeichnung schon sagt – anmelden, und zwar mit Handy-Signatur oder ID Austria. Etwas mehr dazu erklären wir weiter unten. Unter „Mehr“ finden Sie Schaltflächen, die zu ausführlichen Übersichten zu News, Behörden und Formularen sowie weiteren Informationen über de App führen.

          Eingang ins digitale Amt

          Um Services wie den Wahlkartenantrag nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden. Wenn Sie die App erstmals nutzen, werden Sie aufgefordert, sich mit der Handysignatur oder ID Austria auf einem anderen Gerät (PC) einzuloggen. Es wird eine Authentifizierung durchgeführt, indem Sie einen am PC angezeigten QR-Code mit dem Smartphone scannen. Wir sind hier bereits auf das erste Problem gestoßen. Während des Anmeldevorgangs wird nämlich, wenn man sich mit Handy-Signatur oder einer Basisversion von ID Austria einloggt, die Möglichkeit geboten, auf die Vollversion der App aufzuwerten. Will man das vorerst nicht machen, hat man als Screenreader-Nutzer:in Probleme, denn die Taste zum Überspringen des Aufwertungsvorgangs ist nicht beschriftet. Aktiviert man sie auf gut Glück oder mit Unterstützung einer sehenden Assistenzperson trotzdem, ist das Problem nicht gelöst, denn man muss ein Dokument zur Bestätigung unterschreiben und die Tasten, die dazu zu betätigen sind, sind ebenfalls nicht beschriftet. Für den Test haben wir uns dann doch für das Upgrade auf die Vollversion entschieden. Zufriedenstellend ist das aber natürlich nicht.

          Aber jetzt: so beantragen Sie die Wahlkarte

          Wenn Sie sich eingeloggt haben, öffnen Sie zunächst die Registerkarte „Services“ und aktivieren dort im Inhaltsbereich „Wahlkarte beantragen“. Dort finden Sie wiederum eine Schaltfläche „Wahlkarte beantragen“, mit der Sie den Antragsprozess starten. Es wird eine Datenschutzinformation angezeigt, die Sie durch Ankreuzen des Kontrollfeldes „Ich stimme der Datenschutzerklärung zu“ bestätigen müssen, um dann die Schaltfläche „Akzeptieren“ aktivieren zu können. Danach müssen Sie eine E-Mail Adresse für Benachrichtigungen angeben und kommen dann wieder auf die Seite mit der Schaltfläche „Wahlkarte beantragen“. Diese müssen Sie aktivieren.

          Im nächsten Schritt wird angezeigt, um welche Wahl es geht und bei welcher Gemeinde Sie die Wahlkarte beantragen. Nach Aktivieren der Schaltfläche „Jetzt Wahlkarte beantragen“ gelangen Sie zu einer Seite mit Ihren persönlichen Daten. Diese werden vorgelesen und dann werden Sie aufgefordert, die Korrektheit zu bestätigen. Es wird vorgelesen „Pflichtfeld – Markierungsfeld – deaktiviert“. Mit etwas Abstand folgt dann noch die Anleitung „zum Umschalten Doppeltippen“. Wenn Sie danach weiter Wischen, wird vorgelesen „Schritt 1 of 7“ und „close weiter Taste“. Es handelt sich dabei um eine Schaltfläche, mit der Sie zu Schritt 2 kommen.

          Im zweiten Schritt wird Ihr Hauptwohnsitz angezeigt und sie müssen die Korrektheit der Daten wie auf der vorhergehenden Seite wieder bestätigen. Neu ist eine Taste, die als „close zurück“ vorgelesen wird. Damit gelangen sie zum vorhergehenden Schritt.

          In Schritt 3 müssen Sie Ihre Kontaktdaten – Telefonnummer optional und E- Mail Adresse verpflichtend – eintragen.

          In Schritt 4 „Zustelloptionen“ lauert nach der Ansage „Bitte wählen“ eine Hürde in Form einer unbeschrifteten Taste. Die Taste dient zum Ausklappen der Liste von Zustelloptionen. Auch der Stern, der visuell anzeigt, dass es sich um ein Pflichtfeld handelt, wird nicht mit dieser Bedeutung vorgelesen, sondern nur als „Stern“. Wenn Sie „An den Hauptwohnsitz zustellen“ gewählt haben, kommen Sie zu einem vermeintlichen Pflichtfeld mit dem Text „Duplikate von abhanden gekommenen Wahlkarten dürfen aus bundesgesetzlichen Gründen nicht ausgestellt werden Versand“. Eigentlich handelt es sich hier um die Überschrift zur Auswahl zwischen „eingeschrieben versenden“ und „nicht eingeschrieben versenden“. Sie sollte eigentlich nur „Versand“ lauten und der Hinweis „Pflichtfeld“ bezieht sich darauf, dass die Auswahl der Versandart verpflichtend ist. Markieren Sie also durch Doppeltippen die gewünschte Versandart.

          Im fünften Schritt können Sie für den Fall, dass es eine Stichwahl gibt, schon jetzt eine Wahlkarte beantragen. Auch hier haben wir einen Fehler bei der Bedienung mit Voice Over gefunden: Der Text im Absatz nach dem Wort „Wichtig“ kann unter Umständen nicht mit Wischgesten erreicht werden, sondern nur indem Sie den Bildschirm flächig mit dem Finger erkunden, um den Absatz zu finden.

          In Schritt 6 müssen Sie angeben, mit welcher gesetzlich vorgesehenen Begründung Sie die Wahlkarte beantragen. Die Standard-Voreinstellung ist „Ortsabwesenheit, Aufenthalt im Ausland“. Die Taste, mit der Sie die Auswahlliste mit den anderen Begründungen – gesundheitliche Gründe und Sonstiges – aufrufen können, ist auch hier wieder nicht beschriftet.

          In Schritt 7 erhalten Sie abschließend einen Überblick über alle Angaben und können sie gegebenenfalls noch bearbeiten und ändern.

          Ernüchterung kurz vor dem Ziel

          Wenn Sie sich durch all diese Schritte gearbeitet haben, müssen Sie eigentlich nur mehr unterschreiben. Dabei sind wir aber leider wieder gewaltig gestolpert: Nach Bestätigung aller Angaben und der Eingabe des Signaturpasswortes gelangen Sie zu einer Seite mit zwei Tasten – „Unterschreiben und Abschicken“ und „Dokument anzeigen“. Insbesondere die erste Taste müssen Sie betätigen. Das große und ohne sehende Hilfe unüberwindbare Problem: Sie können sie bei der Nutzung von Voice Over nicht ansteuern – weder mit Wischgesten noch durch flächiges Suchen mit dem Bildschirm, denn der Text wird auch nicht vorgelesen, wenn Ihr Finger direkt auf der Schaltfläche liegt.

          Fazit

          Auch, wenn Sie den Antragsprozess trotz der Fehler und Stolperfallen, die diverse unbeschriftete oder falsch beschriftete Schalter verursachen, mit unserer Anleitung ganz gut alleine bewältigen können sollten, ist spätestens das Abschließen des Antrags leider ohne sehende Hilfe nicht möglich. „Irgendwie schade“, würden manche sagen. „Eigentlich unfassbar“, erlauben wir uns zu resümieren – handelt es sich doch hier um eine Seite des Bundes, die nicht zuletzt dem Webzugänglichkeitsgesetz unterliegt und wo es um ganz fundamentale Bürger:innenrechte geht. Hier dürfte so etwas definitiv nicht mehr passieren!

          Kontakt

          Haben Sie Fragen oder wollen Sie Ihre eigenen Erfahrungen mit dem Service mit uns teilen – vielleicht zum Beispiel bei der Nutzung von Talkback oder am PC? Melden Sie sich gerne bei Doris Ossberger unter barrierefrei@blindenverband.at

          Digitaler Dienstag Juni 2022

            Zeitgerecht und zeitgemäß: Inklusion bei der digitalen Grundbildung

            Das aktuelle Schuljahr ist noch nicht einmal ganz vorbei, doch die Vorbereitungen auf das nächste laufen allerorts auf Hochtouren. Unter anderem betrifft das heuer ein Thema, das hinsichtlich frühestmöglicher gleichberechtigter gesellschaftlicher Teilhabe von großer Bedeutung ist: das neue Pflichtfach „Digitale Grundbildung“ an Österreichs Schulen. So kommt es, dass wir Sie diesmal nicht mit virtuellen Grillwürsteln oder digitalem Sommerspritzer in Richtung Urlaubsstimmung treiben, sondern davon berichten, wie wir uns dafür einsetzen, dass beim Start mit dem neuen Schulfach im Herbst auch blinde und sehbehinderte Schüler:innen voll zum Zug kommen.

            Wenn ich an meinen ersten – und eigentlich auch letzten – Informatikunterricht in der AHS Unterstufe zurückdenke, erscheint vor meinem inneren Auge ein zu dieser Aufgabe verdonnerter mittelmäßig motivierter Mathematiklehrer, der uns zeigte, wie wir in „Write“ das Programm für den nächsten Musik-Klassenabend möglichst stundenfüllend abtippen. So gewissenhaft ich dieser Anleitung jedes Mal gefolgt bin, kann ich mich aus vollster Überzeugung als nicht „digital native“ bezeichnen. Für uns war es damals eine neue Erfahrung, mit der Computermaus ein Icon am Bildschirm anzusteuern, ein Programm zu öffnen und darin ein paar krakelige Linien zu kritzeln oder die Kenntnisse aus dem Maschinschreibkurs mit weniger Fingermuskelkater im Ergebnis auf der PC-Tastatur anwenden zu können. Für meine Kinder ist es keine vierzig Jahre später das Normalste vom Normalen, Buchstaben, die sie gerade einmal kennenlernen, in eine Smartphone-Tastatur zu tippen, und wahrscheinlich vollkommen unvorstellbar, ihr aktuelles Lieblingslied nicht innerhalb weniger Sekunden am Handy gesucht, gefunden und in Dauerschleife gehört zu haben. Und das, obwohl sie sicherlich zu jenen Kindern gehören, die vergleichsweise eingeschränkt Zugang zu digitalen Medien bekommen.

            Höchste Zeit für Anpassungen

            Wie bei allen technischen Entwicklungen im Laufe der Geschichte gibt es auch zu dieser die verschiedensten Standpunkte von Verherrlichung bis Verteufelung und dem ganzen großen Spektrum dazwischen. Egal, wie man persönlich dazu steht – ignorieren lässt es sich nicht, dass wir im digitalen Zeitalter angekommen sind. Das bringt in den verschiedensten Lebensphasen gleichermaßen Chancen wie Herausforderungen und Gefahren. Klar ist auch, dass der Schulunterricht angesichts dieser Entwicklungen nicht derselbe sein kann wie noch vor dreißig oder vierzig Jahren. Nicht zuletzt ist es ja die Schule, in der die Vorbereitung auf viele weitere Lebensphasen stattfindet und wo in den verschiedensten Bereichen der Grundstein dafür gelegt wird, ob sich etwas später für den und die Einzelne eher als Chance oder als womöglich unüberwindbare Herausforderung darstellt. Es ist also gut und wichtig, Schülerinnen und Schülern bei der ganzen Flut von digitalen Medien und den vielen Fähigkeiten, die sie sich schon früh wie von selbst in diesem Bereich aneignen, nach einem wohl überlegten Konzept Unterstützung bei einem vernünftigen Umgang mit all dem anzubieten.

            Inklusion von Anfang an

            Die zunehmende Digitalisierung bietet gerade für blinde Menschen und Menschen mit Sehbehinderungen oft Möglichkeiten, die vor nicht allzu langer Zeit unvorstellbar gewesen wären. Das große „Aber“ dabei: alles, was zur „digitalen Welt“ so dazu gehört, muss so gestaltet sein, dass es für alle zugänglich ist, denn sonst schlägt das Ganze schnell ins Gegenteil um. Und da hapert es leider nach wie vor oft noch ganz gewaltig. Wo könnte das Problem besser bei den Wurzeln gepackt werden als in einem verpflichtenden Gegenstand in der Schule?

            An alle gedacht?

            Als sogenannte verbindliche Übung gab es das Fach „Digitale Grundbildung“ an Mittelschulen und AHS-Unterstufen bereits seit dem Schuljahr 2017/2018. Nun wird das Ganze noch fester verankert, indem es mit September 2022 in ganz Österreich in der 5. bis 8. Schulstufe ein eigenes Pflichtfach mitsamt Benotung geben wird. Die Inhalte gliedern sich in dreierlei Bereiche: Erstens soll grundlegende digitale Kompetenz, also der Umgang mit Hard- und Software, vermittelt werden. Zweitens sollen die Schülerinnen und Schüler sich damit beschäftigen, welche gesellschaftlichen Wechselwirkungen sich durch den Einsatz dieser digitalen Technologien ergeben und wie sie sinnvoll genutzt und kritisch bewertet werden. Sie sollen also eine gewisse Medienkompetenz erlangen. Drittens soll eine Auseinandersetzung mit den unmittelbaren Interaktions- und Handlungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit digitalen Medien stattfinden.

            Das klingt ja soweit einmal alles sehr gut und sinnvoll. Die große Frage für uns dabei: Wurde daran gedacht, dass blinde und sehbehinderte Schülerinnen und Schüler alle Lehrinhalte in vollem Umfang vermittelt bekommen und damit ebenso zeitgemäß wie ihre Mitschüler:innen auf ein selbstbestimmtes Leben in der heutigen digitalisierten Welt vorbereitet werden?

            Lehrplan mit Lücken

            Die Möglichkeit, sich damit näher zu befassen und auch aktiv einzubringen ergab sich im Rahmen der Begutachtung eines Entwurfs für den Lehrplan zum neuen Pflichtfach. Der BSVÖ hat diese Gelegenheit wahrgenommen und Anfang Mai dieses Jahres eine Stellungnahme eingebracht. Wohlwissend, dass in diesem Rahmen bestenfalls Anpassungen am Lehrplan selbst erwirkt werden können, haben wir uns auch generell zum Konzept hinter der Einführung des Pflichtgegenstandes mit allen Begleitmaßnahmen geäußert. Das geschah in der Hoffnung, dass das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung, an das die Stellungnahmen zu adressieren waren, auf diesem Weg auch weitere Empfehlungen für Maßnahmen in seinem Verantwortungsbereich wahrnehmen würde.

            Grundforderung unserer Stellungnahme war, dass digitale Grundbildung Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen im Sinne der UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen gleichermaßen zugänglich sein muss wie ihren Mitschüler:innen. Darüber hinaus war es uns wichtig zu betonen, dass die Auswahl der Inhalte, die vermittelt werden, so erfolgen soll, dass bei allen Schülerinnen und Schülern eine selbstverständliche Herangehensweise an das Thema der universellen Gestaltung digitaler Medien und Angebote gefördert wird. Das soll heißen, dass die Schüler:innen lernen sollten, von Haus aus daran zu denken, dass digitale Medien und Angebote für eine große Zielgruppe mit verschiedensten individuellen Möglichkeiten und Voraussetzungen zugänglich sein müssen, und auch danach handeln.

            Was wollen wir?

            Was wir genau in unserer Stellungnahme fordern und empfehlen, können Sie direkt dort nachlesen. Die können Sie unter folgendem Link herunterladen: https://www.blindenverband.at/media/file/751_Digitale_Grundbildung_BSVOe_Stellungnahme_20220504.pdf. Im Wesentlichen haben wir vier Handlungsfelder aufgezeigt: technische Hilfsmittel, Barrierefreiheit der Lehrmittel, Qualifikation des Lehrpersonals und Inhalte des Unterrichts.

            Bei den ersten beiden Punkten geht es darum, dass Schüler:innen mit Behinderungen von Anfang an die Hilfsmittel zur Verfügung gestellt werden, die sie brauchen, um mit möglichst gleichwertigen Voraussetzungen wie ihre Mitschüler:innen starten zu können. Dazu gehört natürlich auch eine kompetente Einschulung in den Umgang mit diesen Hilfsmitteln. Ist das einmal gegeben, ist es ganz wichtig, dass die Materialien, die im Unterricht genutzt werden, auch barrierefrei sind. Sind sie das nicht, nützt die ganze Hilfsmittelausstattung und die Kompetenz im Umgang damit nichts.

            Mit dem dritten und vierten Punkt wollen wir darauf hinaus, dass ein Selbstverständnis hinsichtlich Inklusion im digitalen Bereich nur von Lehrpersonal vermittelt werden kann, das auch selbst davon eine ausreichende Vorstellung und die Relevanz verinnerlicht hat. Dazu müssen Lehrerinnen und Lehrer gewisse Basiskenntnisse darüber haben, welche technischen Hilfsmittel es gibt und wie digitale Medien damit genutzt werden. Es braucht also ein eigenes Fach „digitale Barrierefreiheit“ im Rahmen der Ausbildung für Lehrerinnen und Lehrer. Außerdem muss im Lehrplan für das Schulfach explizit erwähnt werden, dass ein Verständnis für universell gestaltete digitale Medien und Angebote, also digitale Barrierefreiheit, zu vermitteln ist.

            Wie geht es nun weiter?

            Ob und in wieweit unsere Empfehlungen Eingang in den Lehrplan für den kommenden Herbst finden, liegt außerhalb unseres Einflussbereichs. Dass alle Lücken mit einem Mal geschlossen werden, ist wohl leider nicht ganz realistisch. Wir sind überzeugt, dass die Berücksichtigung digitaler Barrierefreiheit bei der digitalen Grundbildung nicht nur für die Chancengleichheit aller Schülerinnen und Schüler im späteren Leben enorm wichtig ist, sondern auch für Auftraggeber:innen, die darauf angewiesen sind, dass ihre Entwickler:innen den immer strenger werdenden gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich digitaler Barrierefreiheit gerecht werden können. Der BSVÖ wird daher an diesem Thema dran bleiben und weitere Initiativen setzen, bis wir es mit zeitgemäßen und zufriedenstellenden Verhältnissen zu tun haben.

            Kontakt

            Im Juli und August gönnt sich der digitale Dienstag heuer eine Sommerpause. Selbstverständlich sind uns auch währenddessen über Ihre Fragen und Anregungen zu diesem oder anderen Thema per E-Mail an Doris Ossberger unter barrierefrei@blindenverband.at herzlich willkommen. Ansonsten freuen wir uns auf ein Wiederlesen im September!

            Digitaler Dienstag Mai 2022

              Zuugle: Weg ins Grüne auf Schiene – für alle?

              Der Mai ist da, der Wald lockt, der Berg ruft. Für viele spricht vieles dafür, auch die Anreise autofrei anzutreten. Und wenn der Startpunkt nicht gerade ums Eck liegt, tut es vielleicht die nächste Bushaltestelle. Hier knüpft „Zuugle“ an, eine Suchmaschine, bei der man Wandertouren inklusive Anreise mit Öffis planen kann. An sich eine feine Idee, finden wir. Aber funktioniert das Suchen auch ohne Stolpersteine?

              Warum es notwendig ist, dass Webseiten für alle zugänglich sind, müssen wir ja nicht mehr erklären. Was macht es gerade bei dieser so interessant, die Barrierefreiheit etwas genauer unter die Lupe zu nehmen? Öffentliche Verkehrsmittel sind für alle, die selbst kein Auto lenken können, extrem wichtig, um auch auf längeren Strecken selbständig unterwegs sein zu können. Für sie ist es also besonders nützlich, Ziele danach suchen zu können, ob und wie sie mit Öffis erreichbar sind. Das gilt beispielsweise für Menschen mit Sehbehinderungen und blinde Menschen, die bekanntlich auch bei Webseiten allzu oft auf Probleme stoßen, weil bei der Gestaltung nicht an digitale Barrierefreiheit gedacht wurde. Woran hat man bei Zuugle gedacht? Dr.in Susanne Buchner-Sabathy ist der Frage auf den Grund gegangen.

              Versteckte Maus

              Ein erster, einfacher Schritt, um sich einen Eindruck von der Zugänglichkeit einer Webseite zu machen, braucht weder viel Fachwissen noch besondere Hilfsmittel. Im Gegenteil, es genügt, ein ganz vertrautes Hilfsmittel, nämlich die Computermaus, einmal eine Runde aussetzen zu lassen. Und dann? Weiter geht’s mit der Tastatur: Mit TAB erkunden Sie Menüpunkte, Links, Schalter und sonstiges. Mit ENTER können Sie sie aktivieren. Die Pfeiltasten nützen Sie beispielsweise zum Scrollen oder auch zum Navigieren in Ausklappmenüs. Und auch die Leertaste kann manchmal hilfreich sein. Für viele Menschen ist es ganz normal, am Computer so zu arbeiten, weil es für sie einfacher ist als mit der Maus.

              Auf www.zuugle.at haben wir das einmal versucht. Zunächst sieht es gar nicht so schlecht aus. Die Seite ist recht einfach und übersichtlich aufgebaut – schön prominent je ein Eingabefeld für „Heimatbahnhof“ und „Ausflugsziel“ und daneben eine Taste „Ergebnisse anzeigen“. Bei Kontrast und Schriftgröße ist Luft nach oben, keine Frage. Aber mit der TAB-Taste springt der sogenannte Fokus munter von einem zum nächsten Element – man kommt also zumindest einmal so weit, dass man etwas eintragen und sich das Ergebnis anzeigen lassen könnte.

              Kurzes Vergnügen

              Die Freude ist allerdings von kurzer Dauer, denn beim Eintragen des Heimatbahnhofs werden automatisch Vorschläge angezeigt, die mit der Tastatur nicht angesteuert werden können. Das wäre ja halb so schlimm, wenn Zuugle offen für neue Vorschläge wäre. Und so scheint es zunächst auch, denn das von uns eingetragene „Wien“ bleibt beim Weiterspringen zum nächsten Feld brav stehen. Wird aber der Schalter zum Anzeigen der Ergebnisse betätigt, erscheint wieder der Ausgangsort, der offensichtlich von Haus aus eingestellt ist, im Eingabefeld und es werden entsprechend Ergebnisse mit Start in Amstetten angezeigt.

              Für alle Amstettner:innen ist das selbstverständlich nicht unbedingt ein Problem. Aber auch sie bleiben, wenn sie eine Tastatur nutzen, leider nicht lange glücklich. Ausgerechnet die Ergebnisse lassen sich mit TAB nicht ansteuern. Sie sind nämlich nicht als Links programmiert. Und so gibt es bei der Ergebnisübersicht, die einem den Mund ja durchaus wässrig machen würde, mit der Tastatur kein Weiterkommen.

              Start auf Kauderwelsch

              Was dieses Problem angeht, haben Screenreader-Nutzer:innen mehr Glück. Die Ergebnisse sind nämlich als Überschriften formatiert und mit dem Screenreader kann man die ansteuern und – wenn sie als anklickbar angesagt werden – mit ENTER zu den Inhalten dahinter gelangen. Für sie ist dafür der erste Eindruck von Zuugle kein so großartiger, denn die Seitensprache ist auf Englisch eingestellt. Der deutsche Text wird dadurch mit englischer Aussprache gelesen und das tut der Verständlichkeit nichts Gutes. Mit den Screenreader-Einstellungen können Nutzer:innen das unterbinden. Trotzdem, ein herzliches Willkommen klingt anders.

              Ist diese Hürde einmal überwunden, so fällt positiv auf, dass die Eingabefelder und die Schaltfläche zum Suchen sinnvoll beschriftet und auch problemlos bedienbar sind. Es ist also mit dem Screenreader möglich, zu Ergebnissen zu kommen und auch zu den Detailinformationen dazu zu gelangen. Die Darstellung der Ergebnisse ist aber durchwegs mühsam zu lesen, denn es ist keine sinnvolle Struktur da, in der man sich gut zurechtfinden könnte. Nur ein Beispiel: Welchen Teil würden Sie bei der Angabe „Dauer: 4,5 Stunden“ als Überschrift kennzeichnen? Die „Dauer“? Wir auch. Zuugle nicht. Dort sind die „4,5 Stunden“ die Überschrift.

              Fazit: Funktionieren ist anders

              Dass die Seite gar nicht zugänglich ist, könnte man zumindest für jene, die einen Screenreader nutzen, fairer Weise nicht behaupten. Selbst für sie ist sie es aber eher schlecht als recht – überhaupt, wenn man bedenkt, dass gleich am Anfang gewissermaßen ein Workaround steht, ohne das das meiste gar nicht verständlich wäre. Sehende Tastatur-Nutzer:innen können die praktische Suchmaschine de facto gar nicht nutzen.

              Das ist ausgesprochen schade, denn das Angebot wäre sicherlich gerade für blinde Menschen und Menschen mit Sehbehinderungen sehr reizvoll. Die Arbeit an der Barrierefreiheit von Zuugle wäre also sehr wünschenswert. Und wenn man schon einmal dabei ist, könnten auch bei den Detailinfos solche hinzugefügt werden, die für Menschen mit Behinderungen hilfreich sind – beispielsweise eine Angabe, ob am Ankunftsbahnhof ein ÖBB Mobilitätsservice verfügbar ist.

              Alles in allem geht es aber gar nicht so sehr um technische Details und noch weniger darum, ob eine Webseite, eine App, eine Umgebung, eine Veranstaltung oder was auch immer für Menschen mit Behinderungen besonders relevant ist oder nicht. Es sollen einfach möglichst alle Menschen in möglichst allen Situationen von Haus aus Bedingungen vorfinden, die es ihnen ermöglichen, die jeweiligen Angebote ohne Probleme und ohne Hilfe zu nutzen. Dafür ist es wichtig, dass Barrierefreiheit – ob digital, baulich, organisatorisch oder wie auch immer – mit einer immer größeren Selbstverständlichkeit von Anfang an bedacht und umgesetzt wird.

              Kontakt

              Bei Rückfragen erreichen Sie Doris Ossberger unter barrierefrei@blindenverband.at

              Digitaler Dienstag April 2022

                Wir treffen uns dann im Netz: Virtuelle Meetings für alle

                Egal, ob es draußen stürmt und schneit, ein lauer Frühlingsregen runter prasselt oder die ersten wirklich warmen Sonnenstrahlen sich ihren Weg in unsere Winter geplagten Gemüter bahnen – ein virtuelles Meeting geht fast immer. Doch gilt das auch für blinde und sehbehinderte Menschen? Was Sie beitragen können, damit es das tut, damit beschäftigen wir uns in unserer heutigen April-Ausgabe des Digitalen Dienstag!

                Der Weg zum Schreibtisch ist nicht weit, Kuschelsocken und Pyjamahose sind schnell diskret darunter verborgen. Ein Platz am Schoß oder in der Hand für Laptop oder Handy findet sich im Zweifelsfall immer. Ein Schnupfen, der auskuriert, das Kind, das beschäftigt, oder der Hund, der ausgeführt werden will – alles kein Hindernis. Da gibt es keine Ausrede, da kann der April machen, was er will. Eine kleines Familientreffen hier, eine geschichtsträchtige internationale Konferenz da: spätestens seit Aufkommen von Lockdowns und Homeoffice als Massenphänomen kann sich kaum jemand mehr den Reizen des Internet als Treffpunkt entziehen.

                Scheinbar schwellenlos

                So abseits des physischen Raums, der gebauten Strukturen, der betonierten Hürden und der in Stein gemeißelten Baugesetze könnte man fast meinen, wir hätten es hier endlich mit einer Situation zu tun, wo uns Barrieren nicht weiter beschäftigen. Und teilweise stimmt das schon: Wenn wir nicht wollen, müssen wir uns für ein virtuelles Treffen nicht einmal aus den vertrauten eigenen vier Wänden hinaus bewegen. Alle kleineren und größeren Strapazen, die wir dafür in Kauf nehmen müssten, fallen plötzlich weg. Aber – Sie werden es sich schon denken – so einfach ist die Sache nun auch wieder nicht. Wo bauliche Barrieren verschwinden, tauchen digitale auf. Das beginnt schon lange bevor man überhaupt im virtuellen Besprechungszimmer sitzt, denn auch digitale Wege können beschwerlich sein. Ob es der Internetzugang, das passende Gerät, das technische Können oder die Zugänglichkeit der Anwendung ist – die Möglichkeiten, woran man scheitern kann, sind zahlreich.

                Hoffnungsfrohe Frühlingsperspektive

                Doch auf die Hürden wollen wir heute ausnahmsweise nicht näher eingehen. Im Gegenteil, wir widmen uns der Frage, wie das Treffen im virtuellen Raum, wenn man es einmal bis dorthin geschafft hat, für alle Beteiligten ein Erfolgserlebnis werden kann. Auch die Frage, welche Plattformen besser oder schlechter zugänglich sind, wollen wir dabei einmal außen vor lassen. Da gibt es Unterschiede, teilweise sogar ganz beträchtliche. Für das, was wir heute ergründen wollen, gehen wir aber einmal davon aus, dass wir es mit einer zu tun haben, die grundsätzlich gut barrierefrei nutzbar ist. Denn auch, wenn diese Grundvoraussetzung gegeben ist, kann man sich nicht automatisch zurücklehnen, den Dingen ihren Lauf lassen und sich sicher sein, dass der Inklusionsfaktor schon gegeben sein wird.

                Auf Knopfdruck im Besprechungsraum

                Google Meet, GoTo Meeting, Microsoft Teams, Webex Meetings, Zoom und wie sie alle heißen – allen ist gemeinsam, dass es meist mehrere Möglichkeiten gibt, an einer Sitzung teilzunehmen. Am besten ist es, wenn man ein Gerät mit Internetverbindung nutzt, denn dann sind meist alle Funktionen verfügbar. In einer Einladung zu einem virtuellen Meeting finden Sie dafür einen Link, der direkt zur Besprechung führt. Manchmal wird dort auch ein Passwort angegeben, das Sie brauchen, um nach Aufrufen des Zugangslinks Zutritt zu dem Meeting zu erhalten.

                Bei den meisten Plattformen müssen Sie einmalig eine kostenlose Software auf Ihrem Gerät installieren, um an Besprechungen teilnehmen zu können. Wenn Sie sie noch nicht installiert haben, sollten Sie beim Aufrufen des Links automatisch eine Möglichkeit zum Herunterladen der passenden Software angeboten bekommen. Teilweise geht es auch ohne Software am Gerät, indem Sie direkt über den Webbrowser einsteigen. Das führt aber mitunter zu einer deutlich instabileren Verbindung und es stehen dann manchmal auch nicht alle Funktionen und Einstellungsmöglichkeiten zur Verfügung.

                Nach Aufrufen des Zugangslinks können Sie Ihren Namen, mit dem Sie in der Besprechung aufscheinen wollen, eintragen. Hier sollten Sie einen Namen wählen, an dem man Sie eindeutig erkennt. Je nachdem, mit wem Sie sich treffen, können Sie z.B. nur Ihren Vornamen, den Vor- und Nachnamen oder auch zusätzlich die Bezeichnung der Organisation, die Sie vertreten, angeben.

                Manchmal ist es nicht möglich, an einem Online-Meeting auch wirklich „online“ teilzunehmen. Das kann zum Beispiel passieren, wenn es Probleme mit der Internetverbindung gibt oder man gerade gar keine in der Nähe hat. Oder wenn kein Gerät zur Verfügung steht, mit dem man die Internetverbindung nutzen könnte. Oder – traurig, aber wahr – wenn die online Anwendung nicht barrierefrei nutzbar ist. Für solche Fälle gibt es fast immer die Möglichkeit, sich per Telefon zuzuschalten. Oft werden die Telefonnummern dafür mit dem Zugangslink verschickt. Wenn Sie dort keine finden, wenden Sie sich am besten an den:die Organisator:in des Meetings. Beim Teilnehmen per Telefon stehen Ihnen zwar nicht alle Funktionen zur Verfügung, aber immerhin können Sie der Diskussion folgen und daran teilnehmen.

                Basisfunktionen einer jeden Online-Sitzung

                Für erfahrene Online-Sitzer:innen wird das jetzt nicht neu sein. Dennoch, eine kleine Checkliste, welche Möglichkeiten Sie in fast jeder virtuellen Besprechung unabhängig von der Plattform vorfinden sollten, kann nicht schaden – nicht zuletzt um danach zu suchen, wenn Sie es mit einer für Sie neuen Anwendung zu tun haben und sich rasch darin orientieren wollen.

                Wenn Sie an einer Online-Konferenz per Telefon teilnehmen, können Sie nur die Audiofunktion nutzen – da gibt es dann, zumindest für Sie, keinen Unterschied zu einer klassischen Telefonkonferenz. Wenn Sie über die App auf Ihrem Smartphone oder Computer oder auch direkt im Webbrowser teilnehmen, haben Sie fast immer bestimmte Basisfunktionen zur Verfügung: Audio, Video, Bildschirmübertragung, Chat, Reaktionen.
                Diese Funktionen können Sie über Schaltflächen am Bildschirm bedienen. Meist gibt es aber auch Tastaturkürzel dafür.

                Sie können bei jeder Videokonferenz einstellen, ob man Sie hören und sehen kann, indem Sie Mikrofon und Kamera unabhängig voneinander ein- und ausschalten. Die Bildschirmübertragung wird üblicherweise genutzt, um Unterlagen zum Mitlesen zu „projizieren“ – also zum Beispiel eine Präsentation oder ein Dokument, in dem gemeinsam gearbeitet wird. Auch was die Barrierefreiheit betrifft, ist die Bildschirmübertragung fast eins zu eins mit einer „echten“ Präsentation bei einer physischen Sitzung gleichzusetzen: Man kann sie sehen – nicht mehr und nicht weniger. Damit man das, was gezeigt wird, besonders gut sieht, hat man ein paar mehr Möglichkeiten als in einem Sitzungssaal. Zum Beispiel können Sie beliebig nahe zum Bildschirm gehen oder Ihre Vergrößerungssoftware und gewohnte Bildschirmeinstellungen nutzen. Die Inhalte lassen sich aber nicht mit dem Screenreader auslesen. Im Chat kann man sich schriftlich austauschen. Oft – aber nicht immer – können Sie hier bei jeder Nachricht wählen, ob Sie an alle oder „privat“ an nur eine Person schreiben. Die „Reaktionen“ dienen dazu, dass Sie sich einbringen können ohne gleich eine Wortmeldung abzugeben. Die häufigste solche Reaktion, die Sie fast immer finden werden, ist das „Handheben“, mit dem Sie darauf aufmerksam machen können, dass Sie etwas sagen möchten.

                Mitmachen und Nachhören

                Schon mit den Basisfunktionen ist in Videokonferenzen einiges an Interaktion über das bloße „miteinander Sprechen“ hinaus möglich. Mit Chat und Handheben können z.B. Abstimmungen gemacht werden, Sie können im Chat zwischendurch kurze Kommentare „abwerfen“ oder mit der Reaktionen-Funktion applaudieren, Ihre Zustimmung ausdrücken und vieles mehr. Manche Organisator:innen nutzen aber auch zusätzliche Funktionen, um ihr Publikum besonders aktiv einzubinden. Dafür gibt es dann zum Beispiel Umfragetools, mit denen allen Teilnehmenden eine Frage und mögliche Antwortmöglichkeiten zur Auswahl angezeigt bekommen und die dann auch automatisch „ausgewertet“ werden können. Oder es gibt Möglichkeiten, beispielsweise für ein Brainstorming, den geteilten Bildschirm als eine Art Pinnwand zu nutzen, auf der alle Teilnehmenden etwas schreiben oder zeichnen können. Diese Tools sind zum Gestalten einer online Veranstaltung zwar sehr verlockend, aber was die Zugänglichkeit für alle Teilnehmenden betrifft mit Vorsicht zu genießen. Mehr dazu später.

                Was bei Videokonferenzen auch öfters vorkommt, ist, dass die Veranstaltung aufgezeichnet wird. Das kann sehr hilfreich sein, weil Sie dadurch die Möglichkeit bekommen, sich das Ganze hinterher noch einmal anzuhören. Auch als Teilnehmende:r steht Ihnen diese Funktion manchmal zur Verfügung. Allerdings kann sie nur genutzt werden, wenn der:die Organisator:in Ihnen die Berechtigung erteilt.

                Hätt‘ ich das nur vorher gewusst

                Was können Sie nun tun, um sich bestmöglich auf ein Online-Meeting vorzubereiten, aufgelegte Fettnäpfchen zu vermeiden und – wenn Ihnen das wichtig ist – einen möglichst professionellen Eindruck zu machen?

                Sehr hilfreich ist es, wenn Sie sich mit der Plattform, die für das jeweilige Meeting genutzt wird, schon im Vorfeld vertraut machen. Die Anbieter der gängigen Anwendungen haben auf ihren Webseiten umfangreiche Informationen, die Sie dabei unterstützen können. Sogar ein Testmeeting, in dem Sie die Umgebung kennenlernen können, wird manchmal angeboten. Ein Teil dieser Vorbereitung könnte sein, dass Sie sich aus der Liste mit Tastaturkürzeln die für Sie wichtigsten herausschreiben, damit Sie sie dann bei der Hand haben. Besonders aufmerksame Organisator:innen stellen eine solche Liste sogar ungefragt zur Verfügung. Wenn nicht, könnten Sie aber auch aktiv im Vorfeld darum bitten.

                Wenn Sie Ihre Kamera während des Meetings einschalten wollen oder müssen, sollten Sie darauf achten, dass die anderen Teilnehmenden nichts zu sehen bekommen, das sie nicht sehen sollen. Was genau das für Sie ist, entscheiden Sie selbstverständlich selbst. Denken Sie aber jedenfalls daran, dass nicht nur Sie selbst zu sehen sind, sondern auch ein gewisser Bereich hinter Ihnen bzw. rund um Sie herum. Es mag sein, dass es Sie nicht stört, wenn Ihre Zimmergestaltung darauf schließen lässt, dass Sie dem kreativen Chaos nicht abgeneigt sind. Dennoch sind Sie möglicherweise weniger als Ihr potenzielles Publikum daran interessiert, dass selbiges allzu tiefe Einblicke in die Galerie mit Ihren Familienfotos vom letzten Urlaub am FKK-Strand erhält oder sich in Ihren schönsten Liebesbrief einliest, den Sie sich zur Erinnerung im Großformat an die Pinnwand geheftet haben. Eine Möglichkeit, dieses Problem zu umgehen, sind sogenannte virtuelle Hintergründe. Mit dieser Funktion können Sie ein beliebiges Bild als Hintergrund einstellen, vor dem Sie zu sehen sind. Oder Sie können einen Filter einschalten, der alles hinter Ihnen stark verschwommen erscheinen lässt. Diese Funktion ist aber nicht immer und auf allen Geräten verfügbar. Auch, wenn Sie die virtuellen Hintergründe bzw. Filter nicht aktiv nutzen wollen, kann es nicht schaden, sich im Vorfeld mit dieser Funktion und den möglichen Einstellungen auseinanderzusetzen. So können Sie nämlich auch überprüfen, ob Sie nicht ungewollt etwas eingestellt haben, das sie in einem schlechten Licht erscheinen lässt.

                Apropos Licht: Auch die Beleuchtung ist bei einer Videokonferenz nicht unwesentlich. Natürlich hat nicht jede:r zu Hause ein professionelles Studio oder auch nur annähernd die Möglichkeit, sich optimal auszuleuchten. Eines können Sie aber auf jeden Fall machen: Achten Sie darauf, dass die Kamera kein Gegenlicht hat. Setzen Sie sich also nicht mit dem Rücken zu einem Fenster oder einer Lampe, die in Ihre Richtung leuchtet. Und sorgen Sie auch, wenn es Ihnen selbst egal ist, dafür, dass Sie nicht komplett im Dunklen sitzen.

                Wenn Sie Ihren Platz, von dem aus Sie an dem Meeting teilnehmen, einmal sorgfältig ausgewählt und alle Peinlichkeiten und vertraulichen Informationen in dessen Umgebung aus dem Weg geräumt haben, ist es noch wichtig, dass Sie sich selbst so vor der Kamera positionieren, dass Ihr Gesicht gut zu sehen ist. Das ist leichter gesagt als getan, wenn Sie Ihr Bild vielleicht selbst nicht gut sehen können. Wenn Sie viel Zeit zum Vorbereiten haben, könnten Sie gemeinsam mit einer sehenden Person versuchen, eine Position für das Gerät mit der Kamera und sich selbst zu finden, bei der Sie gut im Bild sind. Ansonsten können Sie aber auch einfach andere Teilnehmende direkt im Meeting bitten, Sie so anzuleiten, dass die Ausrichtung passt.

                Sollten Sie in die Verlegenheit kommen, Ihren eigenen Bildschirm zu teilen, achten Sie auch hier darauf, dass nur Dinge zu sehen sind, die die anderen auch etwas angehen. Dafür schließen Sie sicherheitshalber auf jeden Fall alle Ordner, Dateien und Programme, die Sie während des Meetings nicht brauchen. Meist können Sie aber beim Teilen des Bildschirms auch auswählen, was genau gezeigt werden soll. Am besten ist es auch hier, wenn Sie im Vorfeld ein bisschen üben.

                Einen Hinweis haben wir noch speziell für die Screenreader-Nutzer:innen unter Ihnen: Informieren Sie sich im Vorfeld, wie Sie einstellen, dass Ihr Screenreader für die anderen Teilnehmenden nicht hörbar ist. Damit Sie selbst eine bessere Trennung zwischen dem Sprechen der Teilnehmenden und der Ausgabe des Screenreaders haben, empfiehlt es sich, ein Headset zu nutzen.

                Ganz allgemein können Sie zur optimalen Vorbereitung auf die Veranstaltung im Vorfeld bestimmte Punkte erfragen, damit Sie direkt im Meeting verlässlich sicher und selbstbewusst agieren können. Im Idealfall denkt aber bereits der:die Organisator:in daran, solche Informationen von Haus aus zur Verfügung zu stellen. Tut er oder sie das nicht, tun Sie sich keinen Zwang an und fragen Sie nach – im besten Fall lernen auch andere daraus und machen es beim nächsten Mal besser!

                Goldene Regeln der Gastfreundschaft

                Dass sich alle Teilnehmenden wohlfühlen und ein reibungsloser Ablauf gewährleistet ist, ist ja in allererster Linie im Interesse des Gastgebers oder der Gastgeberin. Dafür ist es wichtig, bei der Planung und Gestaltung darauf zu achten, dass auch für blinde und sehbehinderte Personen die Teilnahme gut möglich ist – und zwar nicht nur, wenn man eine Vorstandssitzung des Blindenverbands veranstaltet, sondern immer.

                Bereits vor der Sitzung ist es sinnvoll, eine Kontaktmöglichkeit für Fragen und die Klärung von technischen Problemen explizit anzubieten. Im Idealfall wird die Videokonferenz bereits zirka eine halbe Stunde vor dem eigentlichen Start geöffnet und es steht eine Person zur Verfügung, die bei technischen Problemen helfen kann. Dazu gehört auch das Angebot, die Teilnehmenden bei Bedarf beim Ausrichten der Kamera zu unterstützen. All das sollte in der Einladung angekündigt werden, damit alle über das Angebot informiert sind. Dass Unterlagen, die zur Vorbereitung auf die Veranstaltung ausgesendet werden, barrierefrei sein müssen, versteht sich von selbst.

                Ein paar einleitende organisatorische Worte bieten sich zu Beginn der Veranstaltung und helfen allen Teilnehmenden, sich von Anfang an wohlzufühlen. Dabei kann zum Beispiel ein Überblick darüber gegeben werden, welche Funktionen zur Verfügung stehen und ob bzw. wie sie in dem Meeting genutzt werden. Sollen die Kameras ein- oder ausgeschaltet werden? Soll man für Wortmeldungen die Hand heben oder einfach sprechen? Wird der Chat gelesen und wofür soll er verwendet werden? Wird am Bildschirm etwas geteilt? Auch ein Überblick über die wichtigsten Tastaturkürzel kann an dieser Stelle ausgezeichnet untergebracht werden (Audio und Video ein- und ausschalten, Hand heben).

                Während der Veranstaltung – ob physisch oder virtuell – ist es wichtig, alles, was in erster Linie nur sichtbar ist, auch zu verbalisieren. Das lässt sich auf natürliche Weise einbauen und hilft allen Teilnehmenden, sich gut zu orientieren. Sätze wie „Und für unsere blinden Kollegen sage ich jetzt dies und jenes.“ sind also absolut entbehrlich. Eine kurze Vorstellungsrunde am Anfang gehört – in diesem Fall buchstäblich – zum guten Ton. Sie gibt allen einen Überblick, wer denn eigentlich aller mithört und an wen man sich beispielsweise auch konkret wenden könnte. Wenn Sie befürchten, dass eine Vorstellungsrunde zu viel Zeit in Anspruch nehmen könnte, kann alternativ auch die Liste der Anwesenden zu Beginn kurz vorgelesen werden. Bei Diskussionen nicht durcheinander zu sprechen ist prinzipiell sehr wichtig, damit alle gut folgen können. Hier ist eine Moderation sinnvoll. Wenn der:die Moderator:in den Personen jeweils mit Namen das Wort erteilt, ist auch für alle immer klar, wer gerade spricht. Gerade online ist es zwar auch möglich, sich den Namen des Sprechers oder der Sprecherin anzeigen bzw. ansagen zu lassen, aber es ist keinesfalls ein Fehler, ihn auch selbst zu nennen.

                Wird eine Präsentation geteilt, müssen unbedingt alle relevanten Inhalte auch verbalisiert werden. Das gilt auch, wenn am geteilten Bildschirm etwas mitgeschrieben wird. Werden interaktive Tools eingesetzt, sollte zunächst einmal gut überlegt werden, ob sie auch für alle potenziellen Teilnehmenden zugänglich sind. Sind Sie sich nicht sicher, überlegen Sie sich lieber eine alternative Umsetzung. Sie müssen zum Beispiel eine Umfrage nicht unbedingt mit einem Abstimmungstool machen, sondern können in vielen Fällen auch einfach die „Handheben“-Funktion nutzen. Anstatt Teilnehmende selbst etwas auf einer virtuellen Pinnwand eintragen zu lassen, können Sie die Ideen auch per Zuruf sammeln, selbst am Bildschirm notieren und anschließend für alle verbal zusammenfassen. Auch, wenn Sie bei einem Tool grundsätzlich sicher sind, dass es barrierefrei nutzbar ist, passen Sie auf, dass Sie es auch richtig einsetzen. Bedenken Sie beispielsweise, dass man nicht gleichzeitig dem Screenreader zuhören und sprechenden Teilnehmer:innen oder dem Vortrag folgen kann. Es sollte also beim Einsatz eines Umfragetools während der Zeit, in der die Teilnehmenden die Frage lesen und beantworten, nicht weitergesprochen werden.

                Kontakt

                Haben Sie Fragen oder würden Sie gerne Ihre Erfahrungen teilen? Sie erreichen Doris Ossberger unter barrierefrei@blindenverband.at

                Digitaler Dienstag März 2022

                  Webshops und der EAA

                  Nach zwei Jahren Pandemie und gefühlt unzähligen Lockdowns, Absonderungen und sonstigen Kontaktlosigkeiten dürfte alleine die grenzenlose Verfügbarkeit von Klopapier so manche von den Vorteilen des online Einkaufs im Supermarkt oder Drogeriemarkt überzeugt haben. Doch können blinde Menschen und Menschen mit Sehbehinderungen diese Vorteile auch nutzen? Und wenn nicht, kann das den Betreiber:innen egal sein oder gibt es Verpflichtungen, Webshops zugänglich zu machen?

                  Der Lavendelduft in meiner Küche lässt mich in Kombination mit dem März-Klima ganz besonders in Erinnerungen an die zunächst einmal entschleunigte Zeit des ersten Lockdowns schwelgen. Ich habe ihn dem Umstand zu verdanken, dass ich in dieser Zeit notgedrungen die Möglichkeit des online Einkaufs im Supermarkt für mich entdeckt habe – und dort wiederum den Küchenreiniger, der sich bis dahin meiner Aufmerksamkeit entzogen hatte.

                  Als berufstätige Mutter mit zwei Kindergartenkindern und einem Haushalt, der sich erfahrungsgemäß nicht von selbst macht, verschafft mir dieses online Einkaufen einiges an Erleichterungen im Alltag – auch in Phasen, in denen es pandemietechnisch nicht mehr unbedingt nötig wäre. Die ersten, die mir aber davon erzählt haben, dass es so etwas gibt und dass sie es regelmäßig nutzen, waren blinde Menschen – und zwar lange vor Corona, einfach, weil sie es als die selbstbestimmteste Art des Einkaufens wahrgenommen haben.

                  Ups, das ist ja universelles Design!

                  Das bedeutet jetzt natürlich noch lange nicht, dass das für alle und immer so ist, geschweige denn so sein muss. Es hat schon etwas für sich, im Geschäft durch die Obst- und Gemüseabteilung zu schlendern und genau den Apfel auszuwählen, der einem das Wasser am meisten im Mund zusammenlaufen lässt, oder im Kühlregal gezielt nach einem Stück Hendlfilet zu greifen, das nicht am Tag nach dem Kauf bereits abgelaufen ist. Auch für den schnellen Impulskauf zwischendurch ist das online Einkaufen nur begrenzt geeignet. Es kam wohl auch bei mir nicht von ungefähr, dass ich ausgerechnet in einer Situation, wo es darum ging, einen Vorrat anzulegen, auf den Geschmack gekommen bin.

                  Ob man mit dem online Einkauf etwas anfangen kann oder nicht, kommt letztlich sicherlich viel mehr auf individuelle Vorlieben und Gewohnheiten an als auf Familienverhältnisse, Sehvermögen oder sonstige Gegebenheiten. Aber eines muss man den Webshops lassen: Unterstützung beim Einkauf in Anspruch zu nehmen ist Teil ihres Konzepts. Einmal in aller Ruhe ausgewählt wird die Ware zusammengesucht, verpackt, transportiert und direkt vor der Wohnungstür abgeliefert. Im Geschäft vor Ort gäbe es ein solches Service wohl bestenfalls als etwas, das es extra anzufordern gilt und wofür man auch irgendeine Berechtigung wie zum Beispiel eine Behinderung vorweisen müsste, um davon Gebrauch machen zu können. So gesehen ist der online Einkauf doch von seinem Grundcharakter her ziemlich inklusiv unterwegs – wenn auch vielleicht nicht ganz bewusst!

                  Umsonst gibt’s nix

                  Das Lieferservice, das mit dem online Bestellen einher geht, ist für Kundinnen und Kunden mit gewissen zusätzlichen Kosten verbunden. Man kann sie aber gering halten oder sich sogar ersparen:

                  Bei den Drogeriemarkt-Ketten DM und BIPA fallen für Bestellungen unter einem gewissen Gesamtwert Versandkosten an. Gegen Vorlage eines Behindertenausweises ist die Lieferung unabhängig vom Bestellwert kostenlos.

                  Bei den Supermarktketten BILLA und Interspar gibt es einen Mindestbestellwert, unter dem eine Lieferung gar nicht möglich ist. Der ist aber in einem Bereich angesetzt, der z.B. mit einem Wocheneinkauf an Lebensmitteln durchaus zu erreichen ist – auch, wenn man sich ausschließlich im Eigenmarken- und Sonderangebotseck bedient. Bei Interspar kostet die Lieferung € 4,99, ist aber ab einem Einkaufswert von € 100,- kostenlos. Bei Billa variieren die Lieferkosten je nach gewünschtem Zeitfenster zwischen € 1,99 und € 4,99. Hier lohnt es sich, die Aktionen aufmerksam zu beobachten, bei denen man sich z.B. durch gratis Lieferung oder auch einen Rabatt auf den gesamten Einkauf letztendlich auch oft die Liefergebühr ersparen kann.

                  Wenn die Barrieren nicht wären

                  Die Kosten für das online Einkaufen im Drogerie- oder Supermarkt dürften also durchaus in einem vernünftigen Verhältnis zum Nutzen, den man davon hat, stehen. Fest steht auch, dass solche online Shops gerade für blinde und sehbehinderte Menschen die Möglichkeit bieten, ohne fremde Hilfe wichtige Informationen zu erhalten, an die sie direkt im Geschäft selbst nur sehr schwer kommen würden: Welche Produkte gibt es? Was ist neu im Angebot? Welche Zutaten sind in einem Produkt enthalten? Was kostet ein Produkt?

                  Dadurch würden sie für all jene, die mit der Nutzung eines Computers oder Smartphones vertraut sind, die meisten Barrieren, auf die blinde und sehbehinderte Menschen beim Einkaufen typischerweise stoßen, mit einem Schlag beseitigen. Stellt sich nur wieder einmal die Frage: Wie sieht es mit der Zugänglichkeit aus?

                  Top im Web, Flop in der App

                  Bei unserem Streifzug durch die virtuellen Geschäfte von DM, BIPA, BILLA und Interspar ist uns eines sehr deutlich aufgefallen: Während wir von den Webversionen ziemlich positiv überrascht wurden, haben uns die Apps größtenteils bitter enttäuscht. Doch zuerst zum Positiven:

                  In den Webversionen war es durchwegs gut möglich, ein gewünschtes Produkt zu finden, die Informationen (Preis usw.) dazu abzufragen und es in den Warenkorb zu legen. Erinnern Sie sich an die häufigen Fehler hinsichtlich digitaler Barrierefreiheit, über die wir in der Februar-Ausgabe des „Digitalen Dienstag“ berichtet haben? Hier haben wir bei den Webshops ein paar wirklich gute Beispiele gefunden, wie man es richtig machen kann. Beispielsweise ist ein grafischer Warenkorb-Schalter hervorragend ausgeführt, wenn seine Funktion durch die Beschriftung „in den Warenkorb legen“ auch für Screenreader-Nutzer:innen erkennbar ist. Die Navigation durch das Sortiment funktioniert hervorragend, wenn daran gedacht wurde, dass nach dem Aktivieren der Schaltfläche „Grundnahrungsmittel“ der Fokus am Beginn der folgenden Unterkategorien steht, sodass einem keine entgeht.

                  All diese Dinge sind bei den Webversionen aller online Shops, die wir uns angeschaut haben, zumindest soweit erfüllt, dass ein Einkauf möglich ist – wenn auch mit unterschiedlicher Qualität, denn beispielsweise bei Interspar, dessen Webseite laut eigener Angabe seit 2018 die WCAG Level AA erfüllen sollte, sind die Filteroptionen, mit denen die Produktauswahl eingegrenzt werden kann, nur mit der Computer-Maus bedienbar und dadurch für Screenreader- und Tastatur-Nutzer:innen nicht zugänglich.

                  Für sehende Tastaturnutzer:innen ist essentiell erkennen zu können, wo sich der Tastaturfokus gerade befindet und ob ein Element durch Betätigen der ENTER Taste aktiviert werden kann. Dem dürfte generell weniger Aufmerksamkeit geschenkt werden, denn so richtig durchgehend erfüllt wird es nur im online Shop von BILLA. Gerade bei so reichhaltigen Seiten wie denen von Webshops wäre es aber besonders wichtig, um ausreichend Übersichtlichkeit für ein entspanntes Einkaufserlebnis zu ermöglichen.

                  Bei den Smartphone Apps sieht es außer bei DM, dessen App gut bedienbar ist, deutlich schlechter aus als bei den Webversionen. Zahlreiche unbeschriftete oder unklar beschriftete Schaltflächen oder Elemente, die für Screenreader-Nutzer:innen nicht als Schaltflächen erkennbar sind, machen das Einkaufen hier leider kaum bis gar nicht möglich. Beispielsweise lässt die Beschriftung „Taste: Illustrationen“ wohl die wenigsten darauf schließen, dass es sich hier um die Taste handelt, mit der man ein Produkt in den Warenkorb legen kann. Wählt man als Screenreader-Nutzer:in einen Sortimentsbereich, wie z.B. „Obst und Gemüse“ aus, so werden die Unterkategorien vom Screenreader nur als normaler Text anstatt als weitere Schalter identifiziert. Dadurch gelangt man nicht zu den Produkten, die dort zu finden sind.

                  Darfs ein bisserl mehr sein?

                  Wie Sie diese Frage in Bezug auf Ihre Extrawurst-Bestellung beantworten, sei Ihnen natürlich ganz selbst überlassen. Hinsichtlich der Barrierefreiheit ist sie ganz eindeutig mit „Ja“ zu beantworten – und das nicht nur, weil Barrierefreiheit eben keine Extrawurst ist. Und wir können sogar etwas weiter gehen, denn bald darf es nicht nur ein bisserl mehr sein, sondern es muss.

                  Die Basis dafür bietet uns das europäische Gesetz mit der kryptischen Abkürzung „EAA“ die Sie bereits im Titel dieses Artikels gelesen haben. „EAA“ steht für „European Accessibility Act“ – zu Deutsch „Europäisches Barrierefreiheitsgesetz“. Dieses Gesetz gilt in ganz Europa seit 2019 und muss auch in Österreich noch dieses Jahr in nationale Gesetzgebung umgesetzt werden. Wenn es um bauliche Barrierefreiheit geht, haben wir im Zusammenhang mit dem Barrierefreiheitsgesetz noch einiges zu Raunzen, denn es bezieht sich auf Produkte und Dienstleistungen – und nicht einmal da auf alle. Online-Shops werden aber explizit genannt und sind somit ab 2025 barrierefrei zu gestalten. Dasselbe gilt übrigens auch für Bankdienstleistungen.

                  Wenn Sie sich durch die mangelnde Zugänglichkeit eines Webshops aufgrund Ihrer Behinderung diskriminiert fühlen, können Sie natürlich auch jetzt schon nach Behindertengleichstellungsgesetz Ansprüche geltend machen – genauso, wie das z.B. eine Person, die einen Rollstuhl nutzt, bei einem Geschäft mit einer Stufe zum Eingang machen kann. Durch die klare Vorgabe der Zugänglichkeit von Online Shops wird das Barrierefreiheitsgesetz unter anderem für diesen Bereich in einigen Jahren aber hoffentlich dafür sorgen, dass dieses Einfordern im Nachhinein seltener notwendig ist und Barrieren auch beseitigt werden müssen, wenn sie doch auftreten.

                  Kontakt

                  Bei Rückfragen oder Anregungen melden Sie sich wie immer gerne bei Doris Ossberger unter barrierefrei@blindenverband.at

                  Digitaler Dienstag Februar 2022

                    Hürden im Web: Verkehrte Welt oder vertrauter Alltag?

                    Sie öffnen eine Seite im Internet und sehen: nichts. Kommt Ihnen das bekannt vor? Wenn nicht, zählen Sie zu den Glücklichen, deren Wahrnehmungsmöglichkeiten üblicherweise bei der Gestaltung von Webseiten berücksichtigt werden. Alle anderen werden tagtäglich durch unnötige Fehler be-hindert. Welche der FFG zufolge die häufigsten sind, wollen wir Ihnen heute anhand einiger Beispiele faschingsgerecht näherbringen.

                    Wenn Sie sich jetzt auf einen Artikel mit Spaßfaktor freuen, müssen wir Sie leider enttäuschen, denn ulkig ist das Thema weiß Gott nicht. So weit, das zu behaupten, würden vermutlich auch diejenigen nicht gehen, die hauptverantwortlich dafür sind, dass es an Aktualität nicht verliert. Wie bitter ernst es tatsächlich ist, zu Dingen, die für Menschen ohne Behinderungen vollkommen selbstverständlich sind, mit fast derselben Selbstverständlichkeit keinen Zugang zu haben, und dann womöglich auch noch als lästig abgestempelt zu werden, wenn man ihn einfordert, scheint vielen aber auch nicht klar zu sein. Mit ausgelassenem Feiern und überschwänglich guter Laune hat das Ganze also rein gar nichts zu tun. Streng genommen ist er ja – allen Vorurteilen zum Trotz – heuer auch nicht einmal im Februar, der Fasching. Und trotzdem machen wir ihn uns zunutze: Wir nehmen ihn als Inspiration, in andere Rollen zu schlüpfen und die Welt, wie wir sie kennen, auf den Kopf zu stellen. Stellen Sie sich einmal vor …

                    … die Bilder sind weg

                    Das erschreckt Sie nicht? Dann wagen wir uns an ein Beispiel: In den letzten Jahren ist das richtige gründliche Händewaschen ein großes Thema geworden. Gewissenhaft, wie Sie sind, möchten Sie sich ganz genau darüber informieren. Sie begeben sich also im Internet auf die Suche nach einer Schritt für Schritt Anleitung. Sie werden fündig. Doch was ist denn das? Alles, was Sie auf der Seite finden, ist der Text „Schritt 1“ und daneben ein weiterer Textfetzen „right-pointing-arrow“. Und, alles klar mit dem Händewaschen? Wohl eher nicht.

                    „Gut, mit der Seite stimmt irgendwas nicht,“ werden Sie sich wahrscheinlich denken, und das nächste Suchergebnis aufrufen. Doch das sieht auch nicht viel besser aus. Das nächste auch nicht. Und beim übernächsten ist die Seite überhaupt leer. Spätestens jetzt werden Sie sich wahrscheinlich denken, da stimmt ganz gewaltig etwas nicht – mit dem Internet, mit Ihrem Computer, mit was auch immer. Je nach Typ und Stimmung werden Sie nun vielleicht Ihrem Laptop gut zureden, eine geharnischte E-Mail an Ihren Internetanbieter verfassen oder das Kastl fluchend zuklappen und nach eigenem Gutdünken Händewaschen gehen. Vielleicht rufen Sie eine Freundin an und klagen ihr Ihr Leid – mit der Sicherheit, dass sie ebenso empört sein wird wie Sie, denn das ist doch wirklich ein Witz! Auf jeden Fall werden Sie davon ausgehen, dass hoffentlich nach einmal drüber Schlafen alles wieder gut ist und es nur eine vorrübergehende Störung war. Außer …

                    Ja, außer Sie arbeiten am Computer mit dem Screenreader. Dann kennen Sie solche Situationen zur Genüge. Sie wissen, dass ein Bild nicht allen mehr als tausend Worte sagt. Ihnen ist klar, dass Sie auch, wenn mit Ihren Geräten und der Internetverbindung alles in bester Ordnung ist, damit rechnen müssen, dass Ihnen wichtige Inhalte einer Webseite komplett verborgen bleiben. Vielleicht haben Sie auch die Erfahrung gemacht, dass Ihre Beschwerde beim Anbieter mit einem „Wir bemühen uns eh, aber Sie müssen schon verstehen, dass es viele Wünsche gibt und wir nicht alle erfüllen können!“ beantwortet wird oder womöglich sogar Ihr Unmut bei der Freundin, bei der Sie sich ausschleimen wollen, auf wenig Verständnis stößt.

                    Die WCAG, das sind die technischen Richtlinien für digitale Barrierefreiheit, nennen dieses weit verbreitete Problem beim Namen und bieten auch eine Lösung. Dort heißt es „Stellen Sie Textalternativen für alle Nicht-Text-Inhalte zur Verfügung.“ So einfach wäre es: Bilder mit einem Alternativtext versehen, der im jeweiligen Zusammenhang Sinn ergibt, und schon bliebe uns viel Frust erspart. Aber schauen wir uns ein weiteres Szenario an. Nehmen wir einmal an …

                    … es herrscht Chaos

                    Die Sache mit dem Händewaschen lässt Ihnen keine Ruhe. Sie probieren es also am nächsten Tag frühmorgens erneut: Computer an, Browser geöffnet, Suchbegriff eingegeben. Sie öffnen eine vorgeschlagene Seite und sind zuversichtlich, denn da ist Text. Viel Text. Kreuz und quer, von oben nach unten und rechts nach links. Wörter fliegen durch die Gegend, Absätze hängen willkürlich auf dem Bildschirm herum. Das war’s dann mit der guten Laune. „Zum Glück brauch‘ ich das Zähneputzen nicht mehr googeln,“ denken Sie sich und begeben sich ins Bad.

                    So absurd dieses Szenario in Zeiten von ausgeklügelten und stylishen Weblayouts klingen mag: Für Nutzerinnen und Nutzer von Screenreadern ist auch das durchaus Alltag. „Informationen und Strukturen auf Websites beziehungsweise Beziehungen zwischen Elementen auf Websites sollen nicht nur visuell verständlich sein, sondern auch programmatisch richtig ausgezeichnet werden und bestimmt werden können,“ erklärt die FFG das Erfolgskriterium „Information, Struktur und Beziehungen der Präsentation“ der WCAG. Egal, wie übersichtlich und klar strukturiert eine Webseite mit verschiedenen Bereichen und unterschiedlich gestalteten Überschriften graphisch sein mag – wenn diese Struktur für den Screenreader nicht erkennbar ist, ist man als Nutzer:in desselben verloren.

                    Aber auch für diejenigen, die den Bildschirm sehen, gibt es Webseiten, bei denen man den Eindruck hat …

                    … es herrscht Leere

                    Beim nächsten Versuch – Sie sind ja hartnäckig – haben Sie eine Seite gefunden, die so sauber ist wie Ihre Hände es mittlerweile wären, wenn Sie den bisherigen Seiten irgendwelche Informationen hätten entnehmen können: blitzblank.

                    Damit sind wir jetzt bei einem Beispiel, das nicht einmal für Menschen ohne Sehbehinderung besonders viel Vorstellungskraft braucht. Diese Art von graphischer Gestaltung, die sich für besonders elegant hält, indem sehr zarte, sehr helle Schrift verwendet wird, kommt durchaus häufig vor. Natürlich ist das Spektrum zwischen „keine Chance, irgendetwas zu erkennen“ und „geht schon irgendwie bei guten Lichtverhältnissen“ je nach individuellen Voraussetzungen ein breites. Aber wenn wir uns am Prinzip des Universellen Gestaltens orientieren, das niemand geringerer als die UN Behindertenrechtskonvention vorgibt, muss ein Angebot Menschen mit unterschiedlichsten individuellen Möglichkeiten und Voraussetzungen gerecht werden. Daher haben die WCAG absolut Recht, wenn sie sagen „Machen Sie es Benutzer:innen leichter, Inhalt zu sehen und zu hören,“ und dabei einen gewissen Mindestkontrast zwischen Text und Hintergrund vorgeben.

                    Gehen wir aber weiter in unserem Beispiel – und spätestens jetzt wird es gefährlich: Stellen Sie sich vor …

                    … Sie sagen „Ja“ ins Blaue hinein

                    Beim vierten Anlauf haben Sie es nun endlich geschafft: Auf dem Bildschirm erscheint eine wunderschöne, übersichtliche Auflistung von fünf Schritten, die Sie nach allen Regeln der Kunst in die Geheimnisse des Händewaschens einweihen würde. Wäre da nicht die Schaltfläche „Bestätigen“, hinter der die Seite nur ganz blass sichtbar ist. Aber was sollen Sie bestätigen? Werden Sie hier nur gefragt, ob Sie sicher sind, dass Sie sich diese Informationen zum Händewaschen wirklich zumuten wollen? Sollen Sie einwilligen, dass Sie im Gegenzug ein lebenslanges kostenpflichtiges Desinfektionsmittel-Abo bestellen? Oder wird Ihnen gar ein Pakt mit dem Teufel angeboten? Vielleicht haben Sie aber auch so viel Vertrauen, dass das Internet es prinzipiell nur gut mit Ihnen meint, dass Sie auf gut Glück gerne bestätigen würden – das Problem: die Schaltfläche lässt sich nicht bedienen.

                    Zugegeben, im Zusammenhang mit unserem Beispiel der Händewaschanleitung erscheint dieses Problem vielleicht nicht so gravierend. So dringend wird das Verlangen nach der Information in dem Fall wahrscheinlich auch wieder nicht sein. Aber stellen Sie sich einmal vor, etwas ähnliches passiert Ihnen beim Einkauf im Webshop ihres – ab dem Moment vermutlich nicht mehr so großen – Vertrauens oder gar im Online-Banking, auf das Sie für Ihre alltäglichen Geldgeschäfte angewiesen sind. Da hört sich der Spaß auf, oder?

                    Für alle, die das Internet in erster Linie gut sehend und mit der Maus oder dem Touchpad als Eingabegerät nutzen, kommen solche Probleme in Wirklichkeit relativ selten vor. Wenn doch, ist für alle – Nutzer:innen wie Betreiber_innen – klar, dass das ein No-Go ist und so schnell wie möglich behoben werden muss, wenn man seine Kund_innen nicht verlieren und einen Skandal vermeiden möchte. Dass beispielsweise der Zweck einer Schaltfläche mit dem Screenreader nicht erkennbar ist oder sie mit der Computertastatur nicht angesteuert und aktiviert werden kann, kommt hingegen ziemlich häufig vor. Die FFG hat beobachtet, dass dem Erfolgskriterium „Name, Rolle, Wert“ der WCAG, bei dem es um dieses Thema geht, oft nicht entsprochen wird. Der Aufruhr in solchen Fällen ist unserer Erfahrung nach vergleichsweise gering.

                    Nach diesem Punkt hört es sich ja fast harmlos an, wenn wir feststellen müssen …

                    … am Namensschild fehlt der Name

                    Soll heißen: Eine Webseite wird mit einem wenig aussagekräftigen „Startseite“ oder „Herzlich willkommen!“ betitelt. Solange nur eine Seite offen ist, bei der man vielleicht auch bereits weiß, um welche es sich handelt, mag das tatsächlich nicht so tragisch sein. Aber ab dem Moment, wo man z.B. von einer Seite auf eine andere weitergeleitet wird oder mehrere Seiten gleichzeitig im Browser geöffnet hat, kann es schnell passieren, dass man den Überblick zwischen den ganzen „Startseiten“ verliert und sich zwar sehr herzlich willkommen fühlt, aber die Orientierung verliert. Um solche Situationen zu vermeiden, zählen die WCAG Titel von Webseiten, aber auch zum Beispiel von PDFs, zu jenen Mitteln, die Benutzer:innen dabei „unterstützen zu navigieren, Inhalte zu finden und zu bestimmen, wo sie sich befinden.“

                    Zu guter Letzt beglücken wir Sie noch mit etwas Kauderwelsch. Nehmen wir an …

                    … ine text weird so gashreebn

                    Was, das haben Sie jetzt nicht verstanden? Nun, gemeint war: „ein Text wird so geschrieben“ – aber statt der im Deutschen üblichen, haben wir eine englische Schreibweise gewählt. So oder so ähnlich hört es sich für Screenreader-Nutzer:innen an, wenn bei einer deutschsprachigen Webseite die Sprache im Code als Englisch angegeben wird. Der deutsche Text wird dann mit englischer Aussprache gelesen. Um so etwas zu vermeiden und damit die Inhalte auf Webseiten durchwegs lesbar und verständlich sind, sehen die WCAG vor, dass nicht nur der Webseite die richtige Hauptsprache zugeordnet wird, sondern auch einzelne Textteile, die von dieser Hauptsprache abweichen, in der richtigen Sprache gekennzeichnet werden.

                    Interessieren Sie die Details?

                    Bei all diesen Hürden handelt es sich nicht um eine willkürliche Auswahl, sondern um jene häufigsten Mängel, auf die die FFG beim Testen öffentlicher Webseiten, die laut Web-Zugänglichkeits-Gesetz den WCAG 2.1 Stufe AA entsprechen müssen, gestoßen ist. Wenn Sie dazu Genaueres nachlesen wollen, können Sie das im Bericht der FFG unter folgendem Link machen: https://www.ffg.at/digitale-barrierefreiheit/digitales-zugaenglich-machen/top7issues  

                    Kontakt

                    Bei Rückfragen oder Anregungen melden Sie sich wie immer gerne bei Doris Ossberger unter barrierefrei@blindenverband.at

                    Digitaler Dienstag Jänner 2022

                      Mysteriöse Muster: Was QR-Codes können

                      Auf der Suche nach Wissenswertem aus der digitalen Welt kommt man an QR-Codes kaum vorbei. Zum Start ins neue Jahr haben wir Ihnen einige Informationen darüber zusammengestellt, was QR-Codes sind, wofür Sie sie brauchen könnten und wie Sie sie erfolgreich entschlüsseln.

                      Hätte ich diesen Artikel vor ein paar Jahren geschrieben, hätte ich ihn vermutlich damit eingeleitet, dass QR-Codes überall sind, „wo man hinschaut“. Das trifft zwar immer noch zu, würde aber heutzutage ihre Bedeutung nicht mehr in ihrem vollen Umfang beschreiben. Die charakteristisch gemusterten Quadrate sind längst nicht mehr nur im öffentlichen Raum z.B. auf Plakaten und Flyern allgegenwärtig und werden für weit mehr als nur Werbung oder oberflächliche Informationszwecke eingesetzt. Bis vor kurzem konnte zumindest ich persönlich mich guten Gewissens darauf zurückziehen, QR-Codes weitgehend zu ignorieren, weil ich nicht davon ausgegangen bin, dass die Inhalte für mich großartig von Belang wären. Schon der Einsatz zur Vermittlung von Informationen z.B. im Museum hat sie um einiges interessanter gemacht. Spätestens seit sie beispielsweise im Zusammenhang mit Online-Banking oder dem berühmten „Grünen Pass“ angewendet werden, bin ich überzeugt, dass es sich lohnt, sich ein wenig damit auseinanderzusetzen – und das betrifft nicht zuletzt natürlich die Frage, wie es um die Nutzbarkeit und womöglich sogar den Mehrwert für blinde Menschen und Menschen mit Sehbehinderungen steht. Aber eines nach dem anderen …

                      Erster (visueller) Eindruck

                      QR-Codes haben ein sehr prägnantes Aussehen: Sie sind quadratisch und das Muster, in dem die Textinformationen codiert sind, setzt sich aus vielen kleinen Quadraten zusammen. Mich erinnert das daran, wie ich in meiner Schulzeit die karierten Collegeblöcke durch Ausmalen der einzelnen Kästchen verunstaltet oder auch die ersten pixeligen Computerspiele ausprobiert habe – aber das ist eine andere Geschichte. In drei der vier Ecken eines QR-Codes befinden sich spezielle Markierungen. An diesen ebenfalls quadratischen, aber immer gleichen Markierungen ist erkennbar, was alles zum QR-Code gehört – nämlich alles, was innerhalb des durch sie begrenzten Quadrats liegt. Je kleinteiliger und dichter ein QR-Code ist, desto mehr Informationen enthält er. Das bedeutet umgekehrt, dass ein QR-Code umso größer ist, je mehr Informationen darin verpackt sind. Dass ein QR-Code insgesamt viel Fläche einnimmt, muss aber nicht unbedingt bedeuten, dass er viele Informationen enthält, denn er kann je nach Bedarf mehr oder weniger beliebig groß dargestellt werden. Damit er funktioniert, muss er nur vollständig erfasst werden können (wobei es sogar eine gewisse Fehlertoleranz gibt, wenn Teile des Musters beschädigt sind). Klassischerweise sind QR-Codes schwarz-weiß. Sie können aber auch farbig gestaltet werden, solange der Kontrast erlaubt, dass das Muster erkannt wird.

                      Knackpunkt Auffindbarkeit

                      Aus all dem geht ohne ein Hilfsmittel zum Auslesen nicht hervor, welche Inhalte sich hinter einem QR-Code verbergen. Das ist ein Vorteil, wenn man beispielweise persönliche Daten bewusst nicht auf den ersten Blick für alle lesbar machen möchte. Es kann auch ein Nachteil sein, wenn z.B. der Link zum Download einer schädlichen Software versteckt wird. Jedenfalls ist es eine Tatsache, die ganz unabhängig vom Sehvermögen der Nutzer:innen ist. Soweit so gleichberechtigt.

                      Damit man einen QR-Code nutzen kann, muss man aber zuerst einmal wissen, dass er da ist und wo genau er sich befindet. So unausweichlich und auffallend QR-Codes für sehende Menschen auch sind – wer sie nicht sieht, bemerkt sie schlichtweg nicht und kann sie ohne zusätzliche Maßnahmen auch nicht finden, wenn er weiß, dass sie da sind.

                      Werden solche Maßnahmen getroffen, sieht die Sache schon besser aus: Grundsätzlich ist es einmal wichtig, die Information zu vermitteln, dass in einem bestimmten Zusammenhang QR-Codes verfügbar sind, wo sie zu finden sind und wie man sie identifizieren kann. Auf welchem Weg das am besten geschieht – z.B. auf der Webseite eines Museums mit Audioguide über QR-Codes, in einer E-Mail mit Informationen zum Online-Banking der Bank oder einfach mündlich beim Übergeben einer mit QR-Code versehenen Visitenkarte – hängt vom Anwendungsbereich ab. Generell hilft alleine eine einheitliche Platzierung enorm. Würde es sich z.B. etablieren, dass ein etwaiger QR-Code auf Papier immer in einer der Ecken abgedruckt wird, könnten blinde Menschen sie unter Umständen sogar ohne Zusatzinformation finden, indem sie standardmäßig diesen Bereich „auf gut Glück“ mit dem Smartphone scannen. Kann die Position des QR-Codes durch einen erhabenen Rahmen ertastet werden, ist das Auffinden deutlich leichter. Wird ein QR-Code in einem digitalen Dokument, in einer Smartphone-App oder auf einer Webseite abgebildet, ist es sehr wichtig, dass er für Screenreader als Grafik erkennbar und richtig beschriftet ist.

                      Wozu das Ganze?

                      Nun wissen Sie also, dass es QR-Codes gibt und was Ihnen helfen könnte sie zu finden. Warum es sich lohnen könnte, sich danach auf die Suche zu machen, haben wir Ihnen aber noch nicht verraten. Im Detail wird sich das auch erst im Laufe der Zeit erschließen, denn wir werden im Rahmen des Digitalen Dienstags immer wieder Anwendungen vorstellen, bei denen QR-Codes eine Rolle spielen. Da Sie dann ja schon QR-Code Profis sind, können Sie sich besser auf das konzentrieren, wofür die Codes jeweils eingesetzt werden.

                      Eine grobe Vorstellung davon, welche Anwendungsbereiche es gibt, sollen Sie aber schon aus diesem Artikel mitnehmen. Wenn Sie wissen, welche Arten von Informationen üblicherweise in QR-Codes verpackt werden, können Sie sich viel davon wahrscheinlich mit ein bisschen Fantasie selbst zusammenreimen. Soll ein QR-Code nicht zu komplex und damit irgendwann auch groß werden, darf der verschlüsselte Text nicht allzu lang sein. Deshalb wird oft nur eine URL verschlüsselt, die dann zum eigentlichen Inhalt führt. Dieser Inhalt kann alles Mögliche sein, das unter der URL online abgerufen werden kann – also entweder eine Webseite an sich oder auch verschiedenste Arten von Dateien (Texte, Fotos, Videos etc.). Das erlaubt bereits ein großes Anwendungsspektrum: vom Angebot weiterführender Informationen zu Plakaten und Flyern über das Einbauen von Videobotschaften in gedruckte Ansichtskarten bis hin zur Speisekarte als QR-Code, die wir Ihnen im August 2021 vorgestellt haben. Natürlich müssen die verlinkten digitalen Medien barrierefrei gestaltet sein, damit sie allen Nutzer:innen zugänglich sind.

                      Man muss aber bedenken, dass alles, was nicht direkt im QR-Code als Text verschlüsselt ist, eine Internet-Verbindung braucht, damit man es abrufen kann. Wenn man das vermeiden möchte oder es aus einem anderen Grund erwünscht ist, die gesamte Information direkt im QR-Code zu verpacken, so ist das auch möglich. Ein Beispiel dafür wäre eine Visitenkarte, auf die die Kontaktinformationen sowohl in Textform als auch als QR-Code aufgedruckt werden. An dieser Stelle fragen Sie sich vielleicht, was das bringen soll. Nun, zunächst einmal ist es eine Möglichkeit, analoge Daten unkompliziert in digitale umzuwandeln und weiterzuverwenden – beispielsweise indem man sie direkt ins Adressbuch des Smartphones überträgt. Indem sie digital verfügbar sind, sind die Informationen automatisch auch vielen Menschen zugänglich, die den Text auf der Karte nicht selbst lesen könnten, ihn sich aber am Smartphone oder PC vorlesen lassen oder in ein lesbares Format bringen können. Ähnliches ist natürlich auch mit einer guten Texterkennungssoftware möglich, die mittlerweile sogar schon zur Grundausstattung einiger Smartphones gehört. Dennoch ist der Einsatz von QR-Codes zu diesem Zweck ausgesprochen verlässlich und entspricht vom Ansatz her sehr dem Inklusionsgedanken, weil sie meist von Haus aus nicht als „Extrawürste zur Sättigung des Barrierefreiheitshungers“ konzipiert sind. Es versteht sich allerdings von selbst, dass digitale Lösungen niemals die einzige Maßnahme sein dürfen, um die Zugänglichkeit eines Angebots zu gewährleisten. So nützlich sie nämlich für alle sind, die mit der Nutzung von PC und Smartphone vertraut sind, so unbrauchbar sind sie für jene, auf die das nicht zutrifft.

                      Zusätzlicher Nutzen: von Komfort bis Sicherheit

                      Eine wesentliche Erweiterung des Anwendungsspektrums von QR-Codes ermöglichen verschiedene Apps, die einen QR-Code mit den passenden Inhalten nicht nur auslesen, sondern gezielt weiterverwerten. Ein Beispiel dafür ist die SEPA Überweisung mittels QR-Code, bei der die Überweisungsdaten mit einer Online-Banking App direkt ausgelesen und in ein Formular eingetragen werden und nur mehr überprüft und bestätigt werden müssen. Die Smartphone Apps rund um den „Grünen Pass“ zeigen ebenfalls, wie mit speziellen Sicherheitsmerkmalen ausgestattete QR-Codes genutzt werden können, um beim Auslesen mit einer dazugehörigen Software sogar als offizielles Zertifikat zu gelten. Wie QR-Codes selbst zur Erhöhung der Datensicherheit eingesetzt werden können, zeigt die 2-Faktor-Authentifizierung zur sicheren Anmeldung bei Online-Konten.

                      Schlüssel zur Info

                      Nach diesem kurzen Einblick in die Möglichkeiten der QR-Codes fragen Sie sich vielleicht, ob und wie Sie davon profitieren können. Wenn Sie ein Smartphone nutzen, steht dem prinzipiell nichts im Wege. Einen beliebigen QR-Code können Sie entweder direkt mit der Kamera App (iPhone) oder mit einer kostenlosen QR-Code-Scanner App auslesen. Zum Auslesen von QR-Codes, die zur Anwendung mit einer bestimmten App konzipiert sind, nutzen Sie jeweils die Scanfunktion der dazugehörigen App.

                      Die Herausforderung für Menschen, die den QR-Code nicht oder nur schlecht sehen, ist immer, die Kamera so darauf zu richten, dass er komplett erfasst wird. Bis zu einem gewissen Grad kommt einem die Auslesesoftware dabei entgegen, indem sie meist keine allzu exakte Positionierung erfordert und den Code auch erkennt, wenn man das Smartphone z.B. etwas schräg hält, und ihn automatisch erfasst, sobald er komplett im „Blickfeld“ ist. Wo sich der QR-Code befindet und wie groß er in etwa ist, muss man dennoch wissen, um die Kamera richtig ausrichten zu können.

                      Befindet sich der QR-Code auf einem Blatt Papier – z.B. einem Erlagschein -, legen Sie es auf eine ebene, gut ausgeleuchtete Fläche. Das könnte zum Beispiel ein Tisch sein, und zwar eine Stelle, wo Sie Sonnenstrahlen oder die Wärme einer Lichtquelle spüren. Öffnen Sie dann die Kamera oder App auf Ihrem Smartphone und halten Sie das Gerät über das Papier. Die Linse der Kamera muss dabei auf das Papier gerichtet sein. Bewegen Sie nun das Smartphone langsam in alle Richtungen, bis Sie merken, dass der QR-Code gescannt wurde.

                      Befindet sich der QR-Code auf einem digitalen Dokument wie einer Webseite oder einem PDF, müssen Sie sicherstellen, dass er zur Gänze und in ausreichender Auflösung am Bildschirm angezeigt wird. Dazu maximieren Sie das Browser-Fenster oder den PDF-Reader. Im Adobe Reader können Sie auch unter „Ansicht“ bei „Zoom“ die Einstellung „auf Fensterbreite zoomen“ auswählen. Auf Webseiten und in getaggten PDFs finden Sie QR-Codes meistens gut mit dem Screenreader-Kurzbefehl „g“ („zur nächsten Grafik“).

                      Zum Auslesen des QR-Codes vom Bildschirm halten Sie das Smartphone parallel dazu und bewegen Sie es ebenfalls langsam in alle Richtungen. Wenn es nicht gleich funktioniert, versuchen Sie, das Smartphone ein wenig zu kippen. Sollten Sie normalerweise mit abgedunkeltem Bildschirm arbeiten, vergessen Sie nicht, zum Einscannen des QR-Codes die Anzeige einzuschalten.

                      Kontakt

                      Haben Sie noch Fragen oder interessiert Sie ein bestimmter Anwendungsbereich von QR-Codes so sehr, dass Sie sich einen eigenen Artikel dazu wünschen? Melden Sie sich gerne bei Doris Ossberger unter barrierefrei@blindenverband.at