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Mehrsinne Mittwoch

Mehrsinne Mittwoch Dezember 2023

    Das wollen Sie wissen: So bunt sind Ihre Perspektiven

    Ist es für blinde Menschen wichtig zu wissen, wie die Menschen aussehen, mit denen sie es zu tun haben? Keine Sorge, Sie haben kein Déjà-vu. Ich wiederhole mich wirklich – oder auch nicht: Im November gab es die Frage, heute gibt es die Antworten.

    Sie lesen richtig: nicht „Antwort“, sondern „Antworten“ – mehrere. Und die kommen nicht von mir, sondern von Ihnen. Auf den Artikel von November haben sich nämlich erstaunlich viele Leserinnen und Leser gemeldet, um mir ausführlich zu schildern, wie sie die Sache mit den Selbstbeschreibungen wahrnehmen. Die Erkenntnisse aus dieser wertvollen Sammlung von Sichtweisen möchte ich gerne mit Ihnen teilen.

    Dankeschön an erster Stelle

    Bevor ich irgendetwas anderes schreibe, bedanke ich mich heute ganz herzlich bei Ihnen. Dafür, dass Sie meine Artikel lesen. Dafür, dass Sie sich dazu Gedanken machen. Und dafür, dass Sie mich das durch Ihre Rückmeldungen immer wieder wissen lassen. Dass Sie sich die Zeit für all das nehmen, ist alles andere als selbstverständlich. Ebenso wenig, dass viele von Ihnen sehr offen über ziemlich Persönliches schreiben, um mir ihre Sicht der Dinge näher zu bringen. Dass Sie mir dieses Vertrauen entgegenbringen, ist ganz großartig. Also: vielen, vielen Dank!

    Doch jetzt zur Sache

    Weil die Rückmeldungen gerade bei diesem Thema oft viele persönliche Details enthalten, möchte ich besonders sorgsam damit umgehen und sie nicht ungefragt in die Welt posaunen. Das ist aber auch gar nicht nötig. Denn egal, auf welchen gedanklichen Wegen und vor welchem persönlichen Hintergrund – letztlich führen alle zu einem ähnlichen Schluss: Es gibt keine einheitliche Antwort, die für alle richtig ist.

    Was es gibt, das ist ein Spektrum. Ein Spektrum, das sich erstreckt von „Ich möchte mir nicht indirekt sagen lassen, dass mein Bild von einer Person unzureichend ist, nur weil es den visuellen Anteil nicht enthält.“ über „Es stört mich nicht zu erfahren, wie eine Person aussieht, aber interessieren tut es mich auch nicht wirklich.“ bis hin zu „Ich finde es interessant zu wissen, wie eine Person aussieht, und in manchen Situationen hilft es mir sogar.“ Alles, was in diesem Spektrum vorkommt, ist gut nachvollziehbar. Teilweise ist es sogar so, dass ein und dieselbe Person die Sache unter verschiedenen Umständen ganz unterschiedlich sieht. Im speziellen Zusammenhang mit der Selbstbeschreibung von Vortragenden bei Veranstaltungen scheint vielen wichtiger als das Wissen über das Aussehen zu sein, dass die Person kompetent darin ist, worüber sie spricht. Und dass sie das so tut, dass man ihr auch ohne sie zu sehen gut folgen kann. Mit anderen Worten: dass die Präsentation der Inhalte barrierefrei ist.

    Aber egal, welche persönlichen Sichtweisen sie beschreiben – eines haben alle Rückmeldungen gemeinsam: Sie stellen fest, dass es sicherlich unterschiedliche Ansichten gibt, und werten das nicht ab.

    Offen für Individuelles

    Das ist bemerkenswert. Und zwar deshalb, weil es – zumindest meiner Erfahrung nach – so überhaupt nicht üblich ist, es als selbstverständlich zu betrachten, dass Personen, die eine bestimmte Gemeinsamkeit haben, in anderen Punkten vollkommen verschieden sind. Mehr noch: Wenn man es doch einmal bemerkt, gesteht man ihnen das Recht darauf nicht zu. Und so kommt es dann zu Aussagen wie: „Warum sollen wir etwas für blinde Menschen barrierefrei machen, wenn sie sich nicht einmal einigen können, was sie wollen?“

    Zugegeben, dass Menschen verschiedene persönliche Ansichten, Gewohnheiten, Vorlieben und vieles mehr haben, macht es nicht einfach, Umgebungen und Dinge so zu gestalten, dass alle gleich gut damit zurechtkommen und sich wohl fühlen. Der Punkt ist aber: Das ist ganz allgemein so und nicht nur bei Menschen, die zufällig die Eigenschaft gemeinsam haben, dass sie schlecht sehen. Oder fänden Sie es fair, sich mit allen anderen Menschen, die zum Beispiel eine ähnliche Haarfarbe wie Sie selbst haben, immer in allen Dingen einig sein zu müssen? Eben.

    Was aus dem allen nicht hervorgeht, ist eine klare Vorgabe, wie man die Sache mit den Selbstbeschreibungen als Veranstalter:in lösen kann, sodass es für alle passt. Vielleicht liegt die Antwort darauf aber auch genau darin, die Erwartungshaltung abzulegen, dass es so eine für alle perfekte Lösung geben muss, und dadurch offen für Ideen zu werden, die Flexibilität dafür zulassen, dass wir eben nicht alle gleich sind.

    Bleiben wir in Kontakt

    Der Jahreswechsel bringt für meine Beiträge eine kleine Veränderung: Sie übersiedeln auf meine Webseite www.wortklaviatur.at. Vieles wird gleich bleiben: die Themen, mit denen ich mich beschäftige, die Kanäle, über die die Beiträge Sie erreichen, die Menschen, mit denen ich dabei zusammenarbeite – und natürlich die Motivation, die ich aus dem Dialog mit Ihnen schöpfe. Apropos: Noch habe ich mich nicht entschieden, welchen Namen der Blog auf meiner Webseite tragen soll. Möchten Sie mich vielleicht mit einer Idee unterstützen? Bis Mitte Jänner nehme ich Vorschläge gerne in einer Nachricht an Doris Ossberger unter do@wortklaviatur.at entgegen. Wie immer erreichen Sie mich unter dieser Adresse auch bei anderen Fragen oder Rückmeldungen – ich freue mich, von Ihnen zu lesen!

    Mehrsinne Mittwoch November 2023

      so sieht’s aus: Müssen Sie das wissen wollen?

      Man sagt, der erste Eindruck zählt – was immer das heißen mag. Was macht ihn aus, diesen ersten Eindruck? Welche Merkmale nehmen Sie wahr, woran erkennen Sie einen Menschen wieder? Das Aussehen spielt sicherlich eine Rolle. Aber ist es die wichtigste?

      „Schönen guten Morgen! Ich bin eine schlanke Frau Anfang 20 mit langen blonden Haaren. Ich trage eine Brille mit dickem schwarzem Rahmen und einen pinken Blazer. Heute stelle ich Ihnen meine Studie über das Sozialleben von Giraffen vor.“ Haben Sie so eine Einleitung schon einmal gehört – bei einem Kongress vielleicht, oder einem Webinar? Wenn ja, dann sicherlich nicht von mir. Einerseits, weil nichts davon auf mich zutrifft. Vor allem aber, weil ich zu meiner Schande bis vor Kurzem nicht wusste, dass das in manchen Kreisen als Muss für Inklusion und Barrierefreiheit bei Präsentationen gilt.

      Skepsis auf den zweiten Blick

      Als ich diese Gepflogenheit dann im Rahmen einer Veranstaltung kennengelernt habe, war es mir zunächst zutiefst peinlich, dass mir in über 10 Jahren enger Zusammenarbeit mit blinden und sehbehinderten Menschen nicht ein einziges Mal die Idee gekommen war, ihnen derartige Informationen über mein Aussehen zu liefern. Und dennoch: Irgendetwas in mir hat sich beim Gedanken daran, eine solche Selbstbeschreibung künftig als Standardeinleitung einer jeden sich bietenden Gelegenheit zu machen, gewaltig gesträubt.

      Ausschlaggebend dafür war im Wesentlichen eine Überlegung: Wenn es angeblich so wichtig ist zu wissen, wie eine Person aussieht, warum hat mich dann in der ganzen Zeit nie jemand darauf aufmerksam gemacht, dass das eine gute Sache wäre – nämlich weder freundschaftlich-kollegial im Guten, noch im vorwurfsvoll-fehlersuchenden Bösen? Und weiter: Ja, als Frau ohne Sehbehinderung kann ich bestätigen, dass ich das Aussehen einer Person, die ich treffe, wahrnehme und das auch unweigerlich zu dem berühmt berüchtigten ersten Eindruck beiträgt – ob ich will, oder nicht. Aber kann ich diesen Eindruck mit einem Satz über eine Handvoll mehr oder weniger willkürlich ausgewählte Merkmale meines äußeren Erscheinungsbildes auch nur ansatzweise authentisch vermitteln? Ich denke nicht. Aber selbst, wenn: Wie anmaßend ist es eigentlich anzunehmen, es sei ein Nachteil, mich nicht sehen zu können?

      Wieder einmal mehr als nur ein Sinn

      Damit meine ich nicht meinen Anblick im Speziellen. Der ist selbstverständlich unverzichtbar. Ich hoffe, Sie hören an dieser Stelle den Zwinker-Smiley, den ich mich aus stilistischen Gründen nicht traue tatsächlich einzusetzen. Ist es Ihnen aufgefallen? Um von diesem Satz den richtigen Eindruck zu bekommen, war es absolut nicht am wichtigsten, ihn zu sehen. Um zu erfahren, was da steht, hätten Sie ihn genauso gut ertasten oder vom Screenreader vorlesen lassen können. Vielleicht haben Sie das auch gemacht. Aber eines haben alle drei Möglichkeiten gemeinsam: Damit Sie erkennen, wie ich ihn meine, wäre der direkteste Weg gewesen, ich hätte ihn mit dem passenden Tonfall vorgelesen. Wenn Sie mich persönlich kennen, wäre das vielleicht nicht notwendig, weil Sie meine Stimme bei dieser Art von Aussagen im Ohr haben.

      Wenn Sie mich träfen, würden Sie mich wahrscheinlich auch an meiner Stimme erkennen. Und zwar nicht, weil ich eine so besonders markant kreischende habe – zumindest hoffe ich das -, sondern weil wir alle akustisch genauso charakteristische Merkmale haben wie visuell. Manchmal geht das sogar so weit, dass unsere Art, uns zu kleiden, beim Hören mehr auffällt als beim Anschauen: Ich bin sicher, dass meinen blinden Kolleginnen und Kollegen meine vorrübergehende Vorliebe für das Tragen von Stöckelschuhen deutlich stärker in Erinnerung ist als den sehenden. Ob das dafür, welchen Eindruck sie von mir haben, eine Rolle spielt? Na, ich würde auf jeden Fall sagen, nicht mehr oder weniger als das Wissen darüber, worin ich meinen Körper sonst so hülle oder welche Frisur man an mir bewundern kann.

      Beste Inklusionsabsichten

      In einem Plädoyer für die Selbstbeschreibung im Sinne der Inklusion, das auf einer breit angelegten Studie basieren dürfte, lese ich neben einer genauen Anleitung dafür, wie man eine solche gestalten sollte, auch, dass man damit niemanden zwangsbeglücken soll. Um das zu gewährleisten, empfehlen die Autor:innen, im Vorfeld einer Veranstaltung von den Teilnehmer:innen zu erfragen, ob sie Selbstbeschreibungen der Referent:innen wünschen, und sie nur dann zur Verfügung zu stellen. So ähnlich, wie oft erhoben wird, ob Übersetzung in Gebärdensprache, Live-Untertitelung oder andere Assistenz benötigt wird.

      Das ist ein interessanter Lösungsansatz. Dennoch: Meiner persönlichen Auffassung von Inklusion entspricht das nicht. Die würde nämlich voraussetzen, dass bestimmte Gegebenheiten, die eine Teilhabe in vollem Umfang ermöglichen, bei jeder Veranstaltung vorhanden sind und nicht erst bei explizit angemeldetem Bedarf zur Verfügung gestellt werden.

      Kritik am gut Gemeinten

      Das zerstört natürlich den schönen Lösungsansatz sofort, denn im Gegensatz zu Gebärdensprachdolmetsch und Live-Transkription kann das Publikum bei Selbstbeschreibungen, wenn sie einmal standardmäßig „für alle Fälle“ geboten werden, nicht entscheiden, ob es sie in Anspruch nehmen möchte oder nicht.

      Jetzt sagen Sie vielleicht, das wird man wohl überleben – selbst, wenn man darauf persönlich verzichten könnte. Damit haben Sie sicherlich recht. Ich würde sogar so weit gehen zu behaupten, dass die Selbstbeschreibung auch für jene, die sie ganz interessant finden, nicht essenziell ist – weder, um sich einen authentischen Eindruck von der Person zu machen, noch um dem Vortrag folgen zu können, und schon gar nicht, um die Person wiederzuerkennen, denn sie läuft ja nicht permanent mit einer Audiodeskription des eigenen Aussehens herum.

      Umgekehrt schwingt für mich persönlich bei der Forderung solcher Selbstbeschreibungen insbesondere durch sehende Personen die Botschaft mit, man würde Menschen, die nicht oder nicht gut sehen, nicht zutrauen, ihr Gegenüber richtig einzuschätzen. Und das ist etwas, das ich weder glaube, noch vermitteln möchte.

      Was denken Sie?

      Können Sie mit meinen Gedankengängen etwas anfangen? Halten Sie sie für überzogen? Oder fühlen Sie sich ohne Selbstbeschreibungen benachteiligt und möchten gerne erklären, warum? Ich bin gespannt auf Ihre Perspektive in einer E-Mail an Doris Ossberger unter do@wortklaviatur.at!

      Mehrsinne Mittwoch Oktober 2023

        Genau betrachtet: Das will die Norm auf Glasflächen sehen

        Verglaste Wände und Türen sind superschick und praktisch. Zumindest bis zum ersten Zusammenstoß. Dann ändert sich die Wahrnehmung und etwas mehr Sichtbarkeit klingt auf einmal verlockend. Aber wie könnte die aussehen?

        Transparenz ist doch etwas Wunderbares. Und zwar nicht nur im übertragenen Sinn, sondern auch ganz herkömmlich in der gebauten Umgebung. Licht kann herein, wir sehen und werden gesehen. Was wir nur leider oft nicht sehen, sind die transparenten Elemente selbst. Und das ist ein Problem – nicht zuletzt, weil die Materialien solcher Elemente nicht gerade für Elastizität und Flauschigkeit bekannt sind.

        Schon wieder kein Nischen-Thema

        Wer der Meinung ist, das wäre nur für blinde Menschen ein Problem, liegt falsch. Wie bitte, Sie denken, da habe ich mich wohl vertippt? Sie denken, dass es für blinde Menschen egal ist, ob sie durch eine Wand, die sie nicht sehen, durch sehen könnten, wenn sie sie sähen, müsste doch klar sein? Sie würden sich wundern! Aber natürlich haben Sie recht. Blinde Menschen tangiert dieses Problem ausnahmsweise am wenigsten. Es sei denn, sie sorgen sich um ihre sehenden Mitmenschen. Die sind nämlich allesamt davon betroffen. Und zwar ganz besonders diejenigen, die vergleichsweise achtlos durch die Gegend spazieren, weil sie keine Sehbehinderung haben, die sie gelehrt hat, besser etwas vorsichtiger unterwegs zu sein.

        Ihr gutes Baurecht

        Im Baurecht, genauer gesagt in der OIB Richtlinie 4 mit dem schönen Titel „Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit“, gibt es so manche schöne Barrierefreiheitsanforderung. Der Wehrmutstropfen: Viele davon gelten nur für jene Gebäude und Gebäudeteile, die man barrierefrei gestalten muss. Das Kennzeichnen transparenter Flächen, bei denen Aufprallunfälle zu erwarten sind, ist da eine erfreuliche Ausnahme. Es ist nämlich für alle allgemein zugänglichen Bereiche vorgegeben. Nur wie diese Kennzeichnung aussehen soll, damit sie auch tut, was sie soll, bleibt darin offen.

        Verantwortungsvolle Aufgaben

        Aber was soll sie eigentlich tun? Ganz einfach: Eine transparente Fläche, zum Beispiel eine gewissenhaft geputzte Glaswand, kann man schnell einmal für einen freien Durchgang halten. In manchen Situationen passiert das besonders leicht. Stellen Sie sich zum Beispiel eine Glaswand direkt neben einem tatsächlichen Durchgang vor, auf die noch dazu die Wege durch das Gebäude von beiden Seiten direkt zulaufen. Oder eine Glaswand, die nicht immer da ist: Wie zum Beispiel in einem Bankfoyer, das außerhalb der Öffnungszeiten der Bank vom restlichen Raum abgetrennt wird, in den Sie gewohnt sind weiter gehen zu können.

        Das sind nur zwei Beispiele, wo eine deutliche Kennzeichnung vermeiden kann, dass Sie gegen die Wand laufen und sich verletzen. Gleichzeitig soll die Kennzeichnung auch zeigen, wo Sie eben schon durchgehen können. Wenn es sich um einen offenen Durchgang handelt, ist das damit getan, dass dieser im Gegensatz zur angrenzenden Fläche eben nicht gekennzeichnet ist. Bei Türen hilft eine richtige Kennzeichnung jene Stelle zu finden, auf die Sie zugehen müssen, damit sie sich öffnet oder um sie selbst zu öffnen.

        Der Stand der Technik

        Das ist es, was Normen definieren. Und gleichzeitig das, worauf man sich verlässt, dass es Planer:innen kennen, wenn man im Baurecht nicht näher beschreibt, wie man transparente Hindernisse kennzeichnen soll. In Österreich haben wir zwei bekanntlich zwei Normen, die die Grundanforderungen barrierefreien Bauens bereithalten:

        Die ÖNORM EN 17210 enthält funktionelle Anforderungen. Sie sagt im Wesentlichen nichts anderes als das, was ich Ihnen gerade erzählt habe: Es ist wichtig, Glastüren und verglaste Elemente deutlich und dauerhaft sichtbar zu markieren, damit niemand dagegen läuft. Insbesondere Glastüren müssen durch die Markierung deutlich sichtbar von der umgebenden Wand abgegrenzt sein und man muss die Öffnungsrichtung erkennen können.

        Eine genauere Vorstellung davon, wie Sie diese Ziele erreichen können, bekommen Sie, wenn Sie die ÖNORM B 1600 lesen. Dort gibt es zunächst einmal ein paar grundsätzliche Anforderungen, die jede Markierung unabhängig von der sonstigen Gestaltung erfüllen muss: Sie darf nicht transparent oder teiltransparent sein, sie muss bei unterschiedlichen Beleuchtungsverhältnissen sichtbar sein, sie muss aus gleich großen und gleichmäßig verteilten Flächenanteilen mit einem Kontrast der in der ÖNORM B 1600 genau definierten Kontraststufe II bestehen und ihre Sichtbarkeit darf nicht zum Beispiel durch Spiegelungen oder Anbringung hinter getöntem Glas beeinträchtigt sein.

        Wilder Variantenreichtum

        Und dann geht es erst so richtig los mit den Möglichkeiten. Der Grund dafür: Die Forderung, transparente Flächen zu markieren, wurde schon immer heftig kritisiert. Planer:innen empfinden schon die Anforderung an sich oft als groben Eingriff in ihre Vorstellung von Ästhetik. Durch die Empfehlungen zur Gestaltung, die die Norm enthält, fühlen sich viele noch mehr in ihrer Freiheit eingeschränkt. Darauf hat man versucht, im Zuge der Überarbeitung der ÖNORM B 1600 zu reagieren, indem man zeigt, dass viele Wege zum Ziel führen.

        Das Ergebnis sind insgesamt fünf verschiedene Varianten der Markierung. Drei davon bestehen im Wesentlichen aus einer Markierung durch zwei horizontale Streifen in 90 cm und 150 cm Höhe. Die Varianten unterscheiden sich durch unterschiedliche Maße und in Abhängigkeit davon verschieden starke Kontrastanforderungen. Außerdem gibt es eine Variante, bei der die Streifen nicht durchgehend sein müssen, sondern nach bestimmten Vorgaben unterbrochen werden dürfen. Die anderen beiden Varianten bestehen in einer flächigen Markierung. Dabei wird der Bereich zwischen 90 cm und 130 cm über dem Boden mit Einzelelementen wie geometrischen Formen, Ziffern, Buchstaben oder ähnlichem markiert. Die Norm legt genau fest, wie sie angeordnet sein müssen und welchen Kontrast sie haben müssen.

        Die Öffnungsrichtung der Türe kann man durch einen gut sichtbaren Türdrücker bzw. eine vertikale Griffstange erreichen oder indem man den Blick durch die Gestaltung der Markierung hinführt.

        Alles glasklar?

        Zugegeben, ein wohliges Gefühl der Entspannung und Gestaltungsfreiheit macht sich beim Anblick der vielen Varianten nicht unbedingt breit. Zumindest nicht wesentlich mehr als es die bisherigen Versionen der ÖNORM B 1600 geschafft haben. Gut zu wissen ist, dass nach wie vor gilt: Besser als die Norm ist nie verboten. Wer es schafft, die funktionellen Ziele für alle sehenden Menschen mit und ohne Sehbehinderung zu erreichen, dessen oder deren Phantasie sind keine Grenzen gesetzt. Und wer weiß: Vielleicht wird der Stein der Weisen in dieser Angelegenheit ja tatsächlich noch entdeckt!

        Kontakt

        Wie sieht es bei Ihnen aus: Haben Sie den Durchblick oder sind jetzt die Fragen überhaupt erst am Aufkeimen? Wollen Sie etwas genauer wissen? Dann melden Sie sich bei Doris Ossberger unter do@wortklaviatur.at

        Mehrsinne Mittwoch September 2023

          Raus aus der Nische: TBI für mehr Sicherheit am Schulweg

          Tebe-was? T-B-I. Das ist kurz für „taktile Bodeninformationen“. Viele sagen dazu „Blindenleitsystem“. Ganz falsch ist das nicht, aber sie können noch viel mehr, die TBI. Nerven von Eltern schonen zum Beispiel. Das glauben Sie nicht? Herausforderung angenommen.

          Wer kennt sie nicht, die tastbaren Leitstreifen am Boden? Besonders in größeren Städten kann man das heutzutage zum Glück schon oft so sagen. Denn sie sind ziemlich präsent: in Bahnhöfen und anderen Gebäuden genauso wie draußen am Gehsteig, in Haltestellen oder bei Straßenübergängen. Doch während beispielsweise bei einer Rampe die meisten schon wissen, dass sie sehr viel mehr kann als Personen im Rollstuhl von einer Ebene zur anderen gleiten zu lassen, ist den wenigsten klar, wie viele Menschen von TBI profitieren können.

          Zielgruppe der ersten Stunde

          Seien wir uns ehrlich: Ursprünglich wurden TBI natürlich schon entwickelt, um blinde Menschen und Menschen mit Sehbehinderungen bei der Orientierung zu unterstützen. Sie „Blindenleitsystem“ zu nennen ist trotzdem nicht ganz richtig, weil das besteht aus ganz verschiedenen Arten von Orientierungslinien. Zum Beispiel Mauern, Rasensteinkanten und anderen Elementen der gebauten Umgebung. TBI kommen erst dann zum Einsatz, wenn solche gebauten Elemente keine durchgehende tastbare Orientierung bieten.

          Entlanggehen ist nicht alles

          Bei Leitstreifen, die einfach den Verlauf von Gehwegen anzeigen, ist es je nach Umgebung sehr unterschiedlich, ob man welche braucht oder nicht. Auf einem Gehsteig, der seitlich durchgehend von Häusern begrenzt ist, kann es leicht sein, dass man über weite Strecken keine TBI anbringen muss, um Lücken in der tastbaren Orientierungslinie zu überbrücken. Wenn in den Häusern viele Geschäftslokale untergebracht sind, die ihre Ware zur Präsentation hinaus stellen, sieht die Sache schon anders aus. Auch auf großen Plätzen, auf denen man sich leicht verlieren kann, helfen TBI-Leistreifen, dass das nicht passiert. Es gibt aber auch TBI-Elemente, die eine Funktion erfüllen, die ein gebautes Element gar nicht erfüllen kann.

          TBI mit Warnfunktion

          Stellen Sie sich zum Beispiel vor, Sie spazieren fröhlich durch die Gegend und kommen zu einer Treppe, über die Sie hinunter gehen können. Wenn Sie gut sehen, ist das keine große Sache, nicht der Rede wert. Aber was, wenn nicht? Das wollen Sie sich nicht vorstellen? Kann ich nachvollziehen. Das Problem ist nämlich: Eine Treppe hat an ihrem oberen Ende nicht viel, worauf Sie mit dem Taststock stoßen können. Die Stufenvorderkante ist das Erste, das Sie damit wahrnehmen. Aber wenn Sie nichtsahnend mit vollem Tempo unterwegs sind, kann es leicht passieren, dass es an dem Punkt schon zu spät ist, um nicht die Treppe hinunterzustürzen.

          Stellen Sie sich zum Beispiel vor, Sie spazieren fröhlich durch die Gegend und kommen zu einer Treppe, über die Sie hinunter gehen können. Wenn Sie gut sehen, ist das keine große Sache, nicht der Rede wert. Aber was, wenn nicht? Das wollen Sie sich nicht vorstellen? Kann ich nachvollziehen. Das Problem ist nämlich: Eine Treppe hat an ihrem oberen Ende nicht viel, worauf Sie mit dem Taststock stoßen können. Die Stufenvorderkante ist das Erste, das Sie damit wahrnehmen. Aber wenn Sie nichtsahnend mit vollem Tempo unterwegs sind, kann es leicht passieren, dass es an dem Punkt schon zu spät ist, um nicht die Treppe hinunterzustürzen.

          „Stopp“ im Mehrsinne-Prinzip

          Das Schöne an TBI ist: Wenn sie richtig gemacht sind, nehmen alle Menschen sie wahr. Blinde Menschen können sie ertasten, sehende Menschen können sie sehen. Mit ausreichend Kontrast, der in der Norm vorgegeben ist, gilt das auch für Menschen, die nicht gut sehen. Wenn alle sie wahrnehmen können, können sie auch alle nutzen. Klingt logisch, oder?

          Eine weiterer Einsatzbereich für Aufmerksamkeitsfelder sind Straßenquerungen. Dort sollen sie verhindern, dass jemand ungebremst vom Gehsteig auf die Fahrbahn läuft, ohne davor die Lage zu checken. Und jetzt sind wir da, wo ich hin wollte.

          Ungeahnte Möglichkeiten

          Blinde Menschen brauchen diese Aufmerksamkeitsfelder bei Straßenquerungen, weil es dort sonst am Boden nichts Tastbares gibt, das rechtzeitig auf die Gefahrensituation hinweist. Das ist ganz ähnlich wie bei den Treppen. Aber was soll die Behauptung mit dem Schonen elterlicher Nerven?

          Wenn Sie Kinder haben, schon einmal mit welchen unterwegs waren oder auch nur irgendwo beiläufig welchen begegnet sind, sind Ihnen zwei Dinge wahrscheinlich nicht neu: Erstens sind sie meist kleiner als Erwachsene und man übersieht sie besonders vom Auto aus leichter. Zweitens sind sie sich dessen nicht bewusst und haben von Natur aus keinen Schalter eingebaut, der sie daran hindert, ohne viel nachzudenken loszurennen, wenn sie auf der anderen Straßenseite etwas Interessantes erwartet. Wie man im Straßenverkehr überlebt, müssen sie erst lernen. Und TBI-Aufmerksamkeitsfelder helfen enorm dabei, es ihnen beizubringen.

          So einfach ist das

          Alles, was Sie dafür tun müssen, ist: Erklären Sie ihrem Kind, wofür das Aufmerksamkeitsfeld an dieser Stelle da ist. Und zwar möglichst nicht mit den Worten: „Das ist irgendwas für die Blinden.“, sondern etwas in der Art wie: „Es zeigt Dir, wo Du stehenbleiben sollst, bevor Du über die Straße gehst.“ Je nach Alter des Kindes und Ihren Wünschen können Sie dann auch noch hinzufügen, dass das Kind dort zum Beispiel auf Sie warten oder nach links und rechts schauen soll, bevor es weitergeht.

          Wenn Sie das gemacht haben, dürfen Sie das Aufmerksamkeitsfeld arbeiten lassen und genießen. Ganz sollten Sie Ihr Kind natürlich trotzdem nicht seinem Schicksal überlassen. Sie können sich aber zumindest sicher sein, dass die Stelle, auf der es so landet, mit dem Abstand zur Fahrbahn und den guten Sichtverhältnissen, wirklich gute Voraussetzungen schafft, dass Ihr Kind lebend die andere Straßenseite erreicht. Nebenbei empfinde ich es als die elegantere Variante, als meinem Kind ständig „Bleib steheeeeeeen, stoooooooopp“, hinterherzubrüllen.

          Inklusion kommt wie von selbst

          Wie Sie das Ding benennen, bleibt Ihnen überlassen. Ich persönlich habe mich für „TBI“ entschieden, weil ich es cool finde, wenn meine Kinder mit solchen Begriffen um sich werfen. Das können Sie natürlich auch anders sehen. Es hat aber noch einen weiteren Grund, warum ich meinen Kindern gerne gleich den richtigen Begriff beigebracht habe: So wird er für sie genauso selbstverständlich wie die Sache, die er bezeichnet.

          Wenn Sie TBI in die Verkehrserziehung Ihres Kindes einbauen, lernt es sie als natürlichen Bestandteil der gebauten Umwelt kennen. Das wird es sich merken. Und es wird nicht auf die Idee kommen, sich beim Anblick von taktilen Bodeninformationen zu denken: „Was ist denn das Komisches?“. Es wird auch nicht zu dem Schluss kommen, dass es „nur die Blinden“ brauchen. Im Gegenteil, vielleicht wird es sogar mitbekommen, wie blinde Kinder und Erwachsene es genauso nutzen wie es selbst.

          Was bringt das der Gesellschaft? Kinder, die das gelernt haben, brauchen als Erwachsene bestimmt keine große Überzeugungsarbeit, dass TBI gebaut werden. Vielleicht werden sie auch ihr Rad oder ihren Roller nicht auf TBI parken. Damit finden alle, die auf TBI besonders angewiesen sind, nach und nach Verhältnisse vor, in denen sie sicher und selbständig unterwegs sein können.

          Kontakt

          Was denken Sie: War Ihnen dieser Mehrwert taktiler Bodeninformationen bewusst? Können Sie sich vorstellen, dass es ihn wirklich gibt? Nehmen Sie daraus etwas in Ihren Alltag mit? Oder klingt das alles für Sie eher an den Haaren herbeigezogen? Ihre Meinung interessiert mich! Wenn Sie Lust haben, schreiben Sie sie doch in eine Mail an Doris Ossberger unter do@wortklaviatur.at

          Mehrsinne Mittwoch Juni 2023

            Ein Kinderspiel: Barrierefreiheit am Spielplatz

            Am Spielplatz tummeln sich alle möglichen Menschen: von klein bis groß, von jung bis alt. Sie liegen, sitzen, kriechen, krabbeln, gehen, laufen, springen, klettern, schaukeln, rutschen, spüren, hören, sehen, riechen, plaudern, planen, weinen, lachen, lernen, leben – und noch viel mehr. Und das Ganze barrierefrei?

            Endlich ist der Sommer da. Vorbei sind die nicht enden wollenden Nachmittage, an denen Kinder ihre Eltern vor die Wahl zwischen Fernseh-Marathon und Quengeln um den Fernseh-Marathon gestellt haben. Es geht hinaus in die Natur! Vor allem in der Stadt heißt das oft: raus auf den Spielplatz. Dort lassen sich zwei, drei Stunden Zeit locker totschlagen und alle sind glücklich. Außer der Zeit sollte dabei aber niemand zu Schaden kommen. Auch, dass man den Spielplatz und womöglich sogar das eine oder andere Spielgerät findet, ist für das perfekte Spielplatzerlebnis von Vorteil. Aber sich frei austoben, eigene Fähigkeiten erforschen, gewachsene Landschaft entdecken: Kann man das mit Sicherheit und Zugänglichkeit für alle überhaupt unter einen Hut bringen?

            Stichwort Zugang

            Es ist immer dasselbe: Wenn Sie etwas nutzen möchten, müssen Sie es zuerst einmal finden. Wie so oft ist das Erste, das Sie finden müssen, auch beim Spielplatz der Eingang. Was braucht es dafür? Auch wie immer: Gut sichtbar muss er sein. Das gute alte graue Eisengitter-Tor mit grauem Eisen-Türdrücker im grauen Eisengitter-Zaun ist da eventuell nicht so ganz die Methode der Wahl. Schon ein einfacher Farbanstrich hilft allen, den Spielplatz zielstrebig anzusteuern, und wirkt auch gleich viel einladender. Auch darüber hinaus sind der Kreativität beim auffälligen Gestalten des Eingangs keine Grenzen gesetzt. Außer natürlich, es entstehen dadurch Hindernisse. Ein Tipp am Rande: Der Kontrast macht’s aus. Wenn also ein Anstrich Ton in Ton mit den Blättern der umgebenden Hecke geplant ist, sollte man die Entscheidung vielleicht noch einmal überdenken, bevor man sie in die Tat umsetzt.

            Sichtbar ist gut, aber nicht genug. Das sagt uns das Mehrsinne-Prinzip. Für die richtungsweisende Akustik sorgt ein gut besuchter Spielplatz wahrscheinlich ganz gut von selbst. Um den Eingang genau zu treffen, braucht es aber schon ein bisschen mehr. Am besten etwas Tastbares: zum Beispiel einen gut abgegrenzten Weg, der direkt zum Eingangstor führt, oder eine leichte Nische im Eingangsbereich, die den Verlauf des Zauns deutlich unterbricht.

            Geschützter Freiraum

            Sie sind drin. Und was nun? Jetzt geht es mit dem Suchen erst so richtig los. Im Idealfall möglichst schnell auch mit dem Finden. Wie man die Voraussetzungen dafür schafft, hängt natürlich sehr stark davon ab, wie der Spielplatz angelegt ist. Was die Sichtbarkeit betrifft gibt es bei Spielplätzen einen Vorteil: Die Angst vor Farbe ist hier meistens nicht so groß wie sonst. Damit kann man arbeiten und das sollte man auch. Wer auf gute Kontraste bei Spielgeräten, aber auch Sitzgelegenheiten, WC-Anlagen und sogar Wegen achtet, unterstützt damit die Orientierung am Spielplatz enorm.

            Dass alles gut sichtbar ist, hilft nicht nur dabei, sich zurecht zu finden. Es trägt auch zur Sicherheit bei. Denn wenn Sie alles, woran Sie sich anhauen, worüber Sie stolpern oder worin Sie sich verfangen könnten, gut sehen, können Sie rechtzeitig reagieren und es passiert nichts.

            Am allerbesten ist es natürlich, Hindernisse und Stolperfallen überhaupt zu vermeiden. Das hilft nicht nur allen, die sie trotz guter Kontraste nicht sehen können, sondern auch allen, die zum Beispiel einmal ein bisschen flotter und mit den Augen für einen Moment wo anders unterwegs sind. Soll bei den typischen Spielplatz-Nutzer:innen ja durchaus vorkommen.

            Aber gerade, wenn das Ziel ist, interessante Spielumgebungen zum Erkunden zu schaffen und Kindern Herausforderungen zum Weiterentwickeln ihrer Fähigkeiten zu bieten, kann es passieren, dass das eine oder andere Element für manche Menschen zum Hindernis wird. Bestimmte Spielgeräte lassen sich auch nicht so absichern, dass jegliche Gefahr gebannt ist. Denken Sie zum Beispiel an eine Schaukel, die nun einmal durch die Luft fliegen muss, wenn sie ihren Zweck erfüllen soll. Für solche Fälle ist es gut, zumindest zwischen den Spielbereichen Wege oder Flächen zu schaffen, die garantiert frei von solchen Hindernissen und Gefahren sind.

            Möglichkeiten für alle

            Beim Gestalten von Spielplätzen geht in erster Linie darum, Kindern Möglichkeiten zu bieten, ihre Fähigkeiten zu entdecken, weiterzuentwickeln und zu entfalten. Was sie daraus machen, liegt dann bei den Kindern selbst. Vielleicht denken Sie dabei zuerst an Fähigkeiten, die mit Bewegung zu tun haben. Das ist aber nur ein Teilbereich dessen, was es am Spielplatz zu erfahren und zu lernen gibt. Zum Beispiel gibt es viele verschiedene Sinneseindrücke, die man erleben und verarbeiten kann. Vor allem aber gibt es etwas, das niemand normgerecht zusammenschraubt und fix verbaut: Menschen, denen man auf verschiedenste Art begegnet.

            Sie denken, das hat ja mit der Spielplatzgestaltung nichts zu tun? Ich denke, und wie es das hat! Damit Menschen einander begegnen können, müssen sie sich nämlich zuerst einmal treffen. Und das können sie nur, wenn die räumlichen Gegebenheiten es erlauben. Das ist überall anders auch so. Aber am Spielplatz ist es vielleicht noch wichtiger, denn die Erfahrungen, die die Kinder hier machen, prägen sie für den Rest ihres Lebens. Wen ein Kind am Spielplatz trifft und was es mit diesen Menschen erlebt, ist entscheidend dafür, was ihm fremd wird, was es als selbstverständlich empfindet und wie es später mit Menschen umgeht.

            Goldene Regeln

            Das waren einmal ein paar Gedanken. Aber gibt es eigentlich auch offizielle Empfehlungen für die barrierefreie Gestaltung von Spielplätzen? Ja, gibt es. In Österreich gibt es zum Beispiel ein technisches Informationsblatt zu dem Thema, das die Wirtschaftskammer Österreich 2015 herausgegeben hat. Es baut auf den Vorgaben der ÖNORM B 1600 für barrierefreies Bauen auf. Auf europäischer Ebene gibt es zu dem Thema einen Abschnitt in der ÖNORM EN 17210, die Zielanforderungen für barrierefreies Bauen enthält und auch in Österreich gültig ist.

            In beiden Dokumenten wird zunächst einmal betont, dass die barrierefreie Gestaltung sowohl für die Kinder, die den Spielplatz nutzen, wichtig ist, als auch für die Erwachsenen, die sie begleiten und beaufsichtigen. Daraus ergeben sich dann verschiedenste konkrete Empfehlungen. Unter anderem auch solche, die für Kinder und Erwachsene, die blind sind oder eine Sehbehinderung haben, besonders wichtig sind. Also zum Beispiel eine kontrastreiche Gestaltung und tastbare Orientierungsmöglichkeiten.

            Und was denken Sie?

            Welche Erfahrungen haben Sie mit Spielplätzen gemacht? Kennen Sie vielleicht einen Spielplatz, wo etwas besonders gut gemacht wurde? Oder gibt es Dinge, die Sie am Spielplatz als besonders herausfordernd oder sogar gefährlich erleben? Was halten Sie für extrem wichtig bei der Gestaltung von Spielplätzen und worauf können Sie gerne verzichten? Egal, woher und aus welcher Perspektive Sie die Situation am Spielplatz mit geringem oder ohne Sehvermögen kennen: Bitte erzählen Sie mir etwas darüber in einer E-Mail an Doris Ossberger unter do@wortklaviatur.at!

            Der Mehrsinne-Mittwoch sucht sich über den Sommer ein gut zugängliches schattiges Plätzchen zum Ausruhen. Ich freue mich, wenn Sie im September wieder rein lesen!

            Mehrsinne Mittwoch Mai 2023

              Jetzt sind Sie am Drücker: Aufzüge und ihre Tücken Teil 3

              Nimmt das denn nie ein Ende? Wie viele Tücken haben diese Aufzüge denn noch? Nun ja, das würde ich heute gerne von Ihnen wissen!

              Das wird heute ein ungewöhnlich kurzer Mehrsinne Mittwoch. Ausnahmsweise sollen nämlich Sie erzählen und nicht ich. Wie geht es Ihnen mit Aufzügen? Stoßen Sie regelmäßig auf Probleme? Vielleicht sogar so große, dass Sie sich für die Treppen entscheiden oder überhaupt auf den Geschoßwechsel verzichten müssen? Oder kommen Sie im Großen und Ganzen eh gut zurecht und verstehen die Aufregung nicht ganz?

              Grenzen wir die Frage ein

              Selbstverständlich ist mir jegliche Erfahrung willkommen, von der Sie mir berichten können. Es gibt aber auch eine ganz konkrete Frage, bei der ich momentan ein wenig im Dunklen tappe: Wie sieht die perfekte Beschriftung der Knöpfe am und im Aufzug für Sie aus? Und für alle Fälle vielleicht noch die ergänzende Frage: Mit welcher Ausführung könnten Sie gerade noch leben, wenn es die perfekte nicht spielt?

              Und so eine nennt sich Expertin?

              Also erstens: Nein, eh nicht so gerne. Aber abgesehen davon: Eine gewisse Vorstellung davon, welche Probleme es gibt, habe ich natürlich schon. Und was in den Normen steht in der Hoffnung, diese Probleme zu vermeiden, weiß ich auch. Trotzdem, es tauchen immer wieder neue Fragen auf. Außerdem kann es nie schaden, hier und da zu überprüfen, ob das, was man zu wissen glaubt, auch wirklich stimmt, oder?

              Was soll das mit dem „Drücker“?

              Es geht also um die Knöpfe. Oder Taster. Dass sie einen Druckpunkt haben müssen, da sind wir uns ja spätestens seit der Touchscreen-Ausgabe von April einig. Auch, dass draufstehen muss, wozu sie da sind, sollte einleuchten. Dass das, was draufsteht, einen guten Kontrast haben muss, damit man es sieht, wollten zumindest manche bis vor Kurzem nicht so recht einsehen. Damit meine ich natürlich nicht Sie! Wo denken Sie hin?

              Viel mehr Verständnis gibt es interessanterweise dafür, dass die Information auch tastbar sein muss. Genauer gesagt: Das Zeichen auf dem Knopf muss erhaben ausgeführt sein. Bei einem Aufzug ist das in den allermeisten Fällen eine Ziffer. Es kommen auch einzelne Großbuchstaben vor. Oder ein „Minus“ vor der Ziffer. Und dann gibt es noch bestimmte andere Symbole, die im Aufzug oft zum Einsatz kommen: zum Beispiel ein Pfeil nach oben oder unten bei der Ruftaste, zwei Pfeile nach rechts und links zum Offenhalten der Türe oder ein Glockensymbol bei der Notruftaste. Ach ja, und neuerdings gibt es dann auch noch das Rollstuhl-Symbol auf der Taste, die den Weltfrieden bringen soll – oder zumindest die Barrierefreiheit bei Aufzügen.

              Ganz konkret gefragt

              Und jetzt kommt der Punkt, bei dem sich die Geister scheiden: Reicht es aus, diese Zeilen mit gutem Kontrast und tastbar auszuführen, oder muss das Ganze auch in Braille-Schrift ausgeführt sein? Und wenn es das muss: Bleiben die erhabenen Zeichen für sehende Menschen mit und ohne Sehbehinderung gut lesbar, wenn unmittelbar darunter oder daneben ein Braille-Zeichen ist?

              Ein Antwortversuch

              Zur ersten Frage gibt es eine klare Meinung der Europäischen Blindenunion (EBU), die auch die Interessenvertretung blinder und sehbehinderter Menschen in Österreich vertritt: Ja, es braucht beides. Sowohl die sogenannte tastbare Normalschrift als auch die Braille-Schrift. Und zwar deshalb, weil es eben bei beiden Versionen Menschen gibt, die mit der jeweils anderen nichts anfangen können. Eine Ausnahme wird da übrigens bei der streng eingegrenzten Auswahl von Symbolen gemacht. Mit anderen Worten: Bei den Pfeilen und dem Glockensymbol fordert die EBU keine Übersetzung in Braille.

              Zur zweiten Frage fällt mir auf Anhieb ein: Es wird ja erfreulicherweise in der Praxis schon oft so gelöst. Es gibt dies Knöpfe in Aufzügen mit einer gut sichtbaren und tastbaren Ziffer drauf und direkt darunter derselben Ziffer in Braille. Man kann es also technisch lösen. Und ich habe noch nie gehört, dass jemand bei dieser Lösung Probleme mit dem Lesen gehabt hätte – weder sehend noch tastend.

              Aber an diesem Punkt denke ich mir: Hoppala! Ich möchte nämlich gar nicht wissen, wie oft ich mich schon aufgeregt habe, wenn jemand gesagt hat: „Es hat sich noch nie jemand beschwert, also gibt es wohl auch kein Problem.“

              Wie sehen Sie das?

              Und damit sind wir zurück beim Ausgangspunkt des heutigen Mehrsinne Mittwoch: Mit so einem Argument lasse ich mich selbst nicht abspeisen. Deshalb möchte ich auch andere nicht damit füttern. Ergibt das für Sie Sinn? Wenn ja, dann helfen Sie mir bitte mit Ihren Erfahrungswerten weiter! Schreiben Sie einfach ein paar Worte oder Zeilen an Doris Ossberger unter do@wortklaviatur.at – ich freue mich auf Ihre Meinung!

              Mehrsinne Mittwoch April 2023

                Nicht zum Greifen nah: Aufzüge und ihre Tücken Teil 2

                Im März haben Sie die Zielrufsteuerung kennengelernt. Die ist in puncto Barrieren bei Aufzügen zwar ein großes, aber nur das halbe Übel. Die andere Hälfte beschert uns die Beliebtheit von Touchscreens anstelle von Rufknopf und Co.

                Oft kommen sie im Doppelpaket: die ungewohnte Zielrufsteuerung, bei der wir gleich beim Rufen des Liftes eingeben müssen, wohin er uns bringen soll, und der Touchscreen, bei dem es die einzelnen Tasten nur mehr als Bereiche auf der Bildschirmoberfläche gibt. Obwohl sie so oft in Kombination eingesetzt werden, die Herausforderungen, mit denen sie uns konfrontieren, können sich auch getrennt voneinander sehen lassen. Und beim Touchscreen ist der Zungenbrecher, der er ist, bei weitem nicht das größte Problem.

                Wo sind bloß die Knöpfe hin?

                Was den Touchscreen in erster Linie ausmacht, steckt schon in seinem Namen. Der bedeutet nämlich wörtlich übersetzt „Berühr-Bildschirm“. Na gut, so selbsterklärend, wie ich gerade behauptet habe, ist das bei näherer Betrachtung eigentlich gar nicht. Immerhin kann man vieles anderes genauso berühren. Und nicht nur das: Manch anderes gibt auch sehr viel mehr zum Angreifen her. Beispielsweise der gute alte Rufknopf am Lift. Tatsächlich charakteristisch für Touchscreens ist, dass das Berühren alleine etwas auslöst. Und daran liegt auch die Wurzel vieler Probleme. Denn was nicht viel ausmacht, wenn Sie die verschiedenen virtuellen Knöpfe am Bildschirm sehen, kann zur Verzweiflung führen, wenn Sie darauf angewiesen sind, die Knöpfe zu ertasten.

                Lift ist nicht gleich Handy

                Hat ja auch niemand behauptet, oder? Jetzt gerade vielleicht nicht. Aber ich höre es in der Leserschaft förmlich raunen: „Ach was, das Smartphone können alle super bedienen und beim Lift regen sie sich auf?“. Dass sich da manche wundern, ist durchaus nachvollziehbar. Deshalb gehen wir der Sache einmal auf den Grund.

                Zunächst einmal: Es stimmt sicherlich, dass viele Menschen ein Smartphone nutzen und damit sehr gut zurechtkommen. Oft eröffnet das sogar Möglichkeiten, die man sich nie erträumt hätte. Dennoch gibt es nach wie vor genügend Menschen, die zu diesen Möglichkeiten aus verschiedensten Gründen keinen Zugang haben und deshalb mit Touchscreens lange nicht so vertraut sind wie diejenigen, für die sie total alltäglich sind.

                Aber auch, wenn der Touchscreen am privaten Handy noch so sehr im Schlaf funktioniert: Es ist etwas komplett anderes, ob Sie es mit Ihrem eigenen Gerät zu tun haben, mit dem Sie sich in Ruhe vertraut machen konnten, oder einem Touchscreen, der für alle zugänglich in der Landschaft herumsteht und womöglich auch noch Funktionen hat, die Sie in Stress- oder Notsituationen brauchen.

                Schön und gut?

                Wenn so viele Menschen damit Probleme haben, warum macht man dann so etwas wie Touchscreens überhaupt? Ein wesentlicher Grund dafür ist schlicht und einfach, dass es schick aussieht. Das gibt zwar in den Diskussionen rund um die Barrierefreiheit kaum jemand offen zu, aber zwischen den Zeilen kommt es sehr deutlich durch. Zum Beispiel, wenn auf Forderungen nach einer barrierefreien Lösung argumentiert wird, dass sie auf dem Markt keine Chance hätte, weil sie nicht den ästhetischen Anforderungen der Kundschaft entspräche. Oder wenn die Touchscreen-Elemente von Herstellerfirmen als die moderne und elegante Lösung schlechthin angepriesen und beworben werden.

                Schönheit allein ist natürlich als Argument nicht stark genug, um die erschwerte Bedienbarkeit zu rechtfertigen. Deshalb werden dann oft andere Qualitäten ins Treffen geführt, die den Touchscreens gerne zugeschrieben werden. Zum Beispiel, dass sie mit der Situation in großen, komplexen Gebäude mit vielen Stockwerken besser fertig werden, weil die digitale Oberfläche mehr Flexibilität bietet als „echte“ Knöpfe oder Taster. Oder dass sie hohen Hygieneanforderungen besser gerecht werden, weil sie leichter sauber zu halten sind. Diese Vorteile kann man schwer von der Hand weisen. Gerade die digitale Oberfläche hätte zum Beispiel zur kontrastreichen Gestaltung mit gut lesbarer Schrift ein ziemlich großes Potenzial. Aber ist es deswegen in Ordnung, das Nutzen von Aufzügen ganz vielen Menschen mit einem Schlag einfach unmöglich zu machen? Nicht zuletzt Menschen, die auf Aufzüge angewiesen sind?

                Kein Drama, sondern Realität

                „Unmöglich machen? Also bitte, übertreiben braucht man es auch wieder nicht“, denken Sie jetzt vielleicht. Nichts läge mir ferner. Aber auch, wenn es für manche halb so schlimm sein mag, für viele passiert genau das: Sie können den Aufzug nicht mehr nutzen. Dass das bei einer zu schmalen Tür oder einer zu engen Liftkabine der Fall ist, wird nie in Frage gestellt. Geht es um die Bedienelemente, ist es komischerweise lang nicht so klar. Dabei sollte es doch ganz leicht nachvollziehbar sein: Wenn Sie einen Lift nicht rufen können, können Sie nicht einsteigen. Wenn Sie einem Lift nicht mitteilen können, wohin er Sie bringen soll, haben Sie nichts davon, eingestiegen zu sein. Wenn der Lift stecken bleibt und Sie niemanden verständigen können, werden Sie sich beim nächsten Mal genau überlegen, ob Sie nicht lieber die Treppen nehmen.

                Bei einem Touchscreen-Bedienelement beginnt das Problem genau genommen schon bevor Sie überhaupt in Verlegenheit kommen, etwas eingeben zu wollen. Sie müssen es nämlich überhaupt einmal finden und erkennen. Auch ein klassischer Knopf oder Taster kann dabei so manche Herausforderungen bereithalten und man ist sicherlich gut beraten, ihn gut sichtbar auszuführen und alle, die in dennoch nicht schon von Weitem erspähen, auch mit einer taktilen Leitlinie heranzuführen. Aber selbst, wenn das nicht gegeben ist, können Sie so einen Knopf im Notfall durch aufmerksames Absuchen und Betasten der Wand neben einem Lift ganz gut aufspüren. Bedienen Sie sich dieser Methode bei einem Lift mit Touchscreen, so haben Sie gleich zwei Probleme:

                Erstens ist der Touchscreen eine glatte Fläche. Im schlimmsten Fall schön sauber verbaut in einer eleganten Glasoberfläche, die sich mehr oder weniger genauso anfühlt. Ihn tastend zu erkennen, ist also alles andere als einfach. Zweitens reagieren Touchscreens auf Berührung. Was passiert also, wenn Sie darauf herumtasten? Genau, sie aktivieren fleißig jede Menge Funktionen, ohne etwas davon mitzubekommen. Das kann schon im Stockwerk beim Versuch, den Lift zu rufen, zur Verzweiflung führen. Zu welchen Stress-Situationen es erst in der Liftkabine führen kann – sofern Sie es überhaupt bis dort schaffen -, möchte man sich gar nicht vorstellen.

                Lösungsansätze und warum sie das Problem nicht lösen

                Dass es da Probleme gibt, ist den Herstellerfirmen schon bewusst. Es wird auch versucht, Lösungen anzubieten. Die prominenteste ist der Taster mit dem Rollstuhl drauf, den Sie schon aus dem Artikel über die Zielrufsteuerung kennen. Er ist dafür vorgesehen, damit bestimmte Funktionen bei Bedarf aktiviert werden können. Zum Beispiel eine Steuerung nur über diesen Knopf über ein eigenes Menü. Wirklich brauchbar sind solche Ansätze zumindest in der Form, wie sie bisher umgesetzt werden, leider nicht.

                Erstens bleibt das Problem bestehen, das ich oben beschrieben habe: Auf der tastenden Suche nach einem Bedienelement erwischt man mit hoher Wahrscheinlichkeit auch den Touchscreen uns löst ungewollt alles Mögliche aus. Und das, bevor man den Taster überhaupt findet.

                Zweitens ist die Menüführung über diesen Taster alles andere als einfach und man ist damit ganz weit entfernt von einer effizienten Nutzung.

                Drittens fühlen sich durch den Taster nur ganz wenige angesprochen. Personen, die beim Anblick eines unbekannten Touchscreens zurückschrecken und nicht wissen, was sie damit anfangen sollen, gibt es weit mehr.

                Man könnte diese Liste sicherlich noch lange weiterführen und vor allem ins Detail gehen. Ein ganz grundlegendes Problem bei den Lösungsansätzen ist: Anstatt ein Bedienelement zu entwickeln, das für alle Nutzer:innen gut bedienbar ist, erfindet man zusätzliche Speziallösungen für einzelne Personengruppen, die nicht einmal für die gut funktionieren.

                Nicht aufgeben

                Wenn Sie jetzt auf einen motivierenden Ausblick hoffen, muss ich Sie leider genauso enttäuschen wie beim letzten Mal. Ich möchte mich ungern wiederholen, indem ich betone, wie wichtig es ist, dass möglichst viele, die Probleme mit solchen Situationen haben, sie auch gegenüber den Verantwortlichen artikulieren. Deshalb schließe ich heute damit, Ihnen zu berichten, dass es tatsächlich einige gibt, die das seit vielen Jahren sehr engagiert und systematisch machen – in der Interessenvertretung und in der Normungsarbeit nämlich. Gerade dieser Tage bekomme ich wieder mit, wie Kolleginnen auf europäischer Ebene dafür kämpfen, in den zuständigen Normungsgremien das Bewusstsein für die bestehenden Probleme zu schärfen und die Vorgaben in der Aufzugsnorm zu verbessern. Dort sind immerhin Vertreter – ja, nur männliche – von namhaften Aufzugsfirmen mit von der Partie. Womöglich besteht doch Hoffnung, dass sie einiges, was sie dort hören, auch in ihre Praxis mitnehmen.

                Kontakt

                Das war also Teil 2 rund um Aufzüge und ihre Tücken. Material gäbe es noch für mindestens ein oder zwei weitere Teile. Welche Informationen dazu wären für Sie besonders interessant? Gerne gestalte ich die nächsten Beiträge danach, was Sie gerne lesen würden. Lassen Sie es mich wissen – in einer E-Mail an Doris Ossberger unter do@wortklaviatur.at!

                Mehrsinne Mittwoch März 2023

                  Fang den Lift: Aufzüge und ihre Tücken Teil 1

                  Klassisch sind Aufzüge ja etwas, das beim Überwinden von Barrieren hilft. Moderne technische Entwicklungen könnten sie diese Aufgabe noch besser erfüllen lassen. Oft ist leider das Gegenteil der Fall: Statt alte Hürden zu beseitigen werden neue geschaffen.

                  Sind Sie schon einmal ratlos vor einem Lift gestanden und haben gehofft, dass sich Ihnen das Geheimnis, wie Sie ihn rufen können, auf magische Weise offenbart? Mir ist das schon passiert. Vor ungeduldig wartendem Publikum. Mit minütlich steigenden Selbstzweifeln. Und letztlich ohne eine Lösung zu finden. Wie es dazu kam, warum so etwas allen passieren kann, wie Sie der Situation teilweise entgehen können und wo wir alle auf die Einsicht der Liftindustrie hoffen müssen, das alles erfahren Sie am heutigen Mehrsinne-Mittwoch.

                  Meine erste Begegnung

                  Es ist schon eine ganze Weile her, da sollte ich einer interessierten Gruppe anhand von Beispielen in ihrer unmittelbaren Umgebung zeigen, was der Barrierefreiheit gut tut und wovon man lieber seine Finger lassen sollte, wenn man Zugänglichkeit für alle schaffen möchte. Aufzüge sind meist eine wahre Fundgrube für beides: Von Haus aus denken viele einmal, dass sie mit Barrierefreiheit quasi gleichzusetzen sind. Findet man dann eine viel zu schmale Tür, eine Mini-Liftkabine oder drei Stufen auf dem Weg zum Lift vor, ist diese Illusion schon angekratzt. Aber selbst, wenn Erreichbarkeit und Platzangebot hervorragend sind, kommt oft das böse Erwachen, wenn nicht erkennbar ist, was passiert, wenn man einen bestimmten Knopf drückt. Etwa, weil die Beschriftung fehlt, schlecht sichtbar ist oder nicht ertastet werden kann.

                  Was sich mir damals in den Weg gestellt hat, war ein solches Bedienelement-Problem in Bestform: Anstatt eines schlichten Rufknopfs hatte ich es mit einer Zehnertastatur zu tun. Kernelement einer jeden Zielrufsteuerung.

                  Ziel-Ruf-Was?

                  Ziel-Ruf-Steuerung. Ich finde, das ist eines von diesen Wörtern, das eigentlich nur versierte Fachleute irgendeiner Nischensparte kennen. Dann hat man selbst damit zu tun, weil die Sache, die es bezeichnet, im eigenen Alltag Probleme macht. Plötzlich wirft man mit dem Wort um sich, als wäre es das Selbstverständlichste der ganzen Welt. Und man wundert sich sehr, dass nicht alle wissen, was man damit meint, wenn man es sagt. Dabei hat man ganz vergessen, dass man es noch vor kurzem genauso wenig gewusst hätte. So ging es mir mit der Zielrufsteuerung.

                  Als ich damals vor dem Aufzug mit der mysteriösen Zehnertastatur, also so einer wie auf einem Telefon, stand, schoss mir das Wort sofort durch den Kopf. Ich hatte mich nämlich seit einiger Zeit dafür eingesetzt, dass in der europäischen Norm für barrierefreie Aufzüge Dinge festgelegt werden, die barrierefreie Aufzüge ausmachen. Für manche ein absurder Ansatz, wie ich lernen musste. Die Zielrufsteuerung kam dabei ganz oft vor, weil sie nämlich gerade sehr modern ist, aber leider alles andere als barrierefrei nutzbar.

                  Also was denn jetzt? Wir warten!

                  Eigentlich erklärt der Name der Zielrufsteuerung schon, wie sie funktioniert. Oder zumindest, wenn man es einmal weiß, denkt man sich, der Name passt schon irgendwie dazu. Die Zielrufsteuerung ist ein System, bei dem Sie den Aufzug nicht nur zu sich rufen, sondern ihm auch gleich sehr genau sagen, wohin er Sie dann bringen soll – also das Ziel.

                  Eigentlich erklärt der Name der Zielrufsteuerung schon, wie sie funktioniert. Oder zumindest, wenn man es einmal weiß, denkt man sich, der Name passt schon irgendwie dazu. Die Zielrufsteuerung ist ein System, bei dem Sie den Aufzug nicht nur zu sich rufen, sondern ihm auch gleich sehr genau sagen, wohin er Sie dann bringen soll – also das Ziel.

                  Eine Minimalversion der Zielrufsteuerung kennen wir auch schon bei diesen Systemen: Wenn es nämlich nicht nur einen Rufknopf gibt, sondern zwei, bedeutet das, dass Sie eingeben müssen, ob Sie hinauf oder hinunter wollen. Und je nachdem, welchen Knopf Sie drücken, kommt bei einer Anlage mit mehreren Liften dann der als erster zu Ihnen, der gerade in die Richtung unterwegs ist, in die Sie wollen. Schon das ist nicht immer ganz unproblematisch. Wenn mehrere Leute auf einen Lift warten, aber in unterschiedliche Richtungen wollen, kann es schon einmal passieren, dass Sie in einen einsteigen, der vom Erdgeschoß aus zunächst einmal eine Ehrenrunde bis in die tiefste Tiefgarage dreht, bevor er Sie in den ersten Stock bringt, wo Sie eigentlich hin wollten.

                  Was die Zielrufsteuerung ist, wollen wir wissen!

                  Aja, genau. Auf die Erklärung haben Sie jetzt mindestens so lange gewartet wie die Leute hinter mir, als ich zum ersten Mal einem Aufzug mit Zielrufsteuerung begegnet bin. Das oben beschriebene Szenario schaut hier im Optimalfall in etwa so aus: Sie stehen vor einer Aufzugtür. Sie wollen, dass der Aufzug kommt und seine Türe für Sie öffnet. Sie suchen also unmittelbar daneben nach einem Knopf. Sie finden mehr als das: eine ganze Telefontastatur voller Knöpfe. Sie wissen, dass das bedeutet, dass Sie nun die Ebene eingeben müssen, in die Sie fahren wollen. Da Sie in den vierten Stock wollen, drücken Sie die Nummer „4“ auf der Tastatur. Auf einem Display wird nun angezeigt, in welchen Lift Sie einsteigen müssen, sobald er da ist. Solche Systeme sind nämlich eigentlich ausschließlich für Anlagen mit mehreren Liften gedacht. Nehmen wir an, Ihnen wurde der Lift mit der Bezeichnung „B“ zugewiesen. Sie halten also Ausschau nach diesem Lift. Sobald sich seine Türen öffnen, steigen Sie ein und werden automatisch in den 4. Stock gebracht.

                  Fehler gefunden?

                  Eigentlich habe ich Sie ja gar nicht dazu aufgefordert, nach welchen zu suchen. Ist Ihnen vielleicht trotzdem etwas aufgefallen? Auf den ersten Blick hört sich das System für manche ja ganz gemütlich an. Erstens erscheint es schlüssig, dass Anlagen mit vielen Aufzügen damit sehr viel effizienter arbeiten und Sie daher schneller an Ihr Ziel kommen. Das ist auch das Hauptargument, weswegen sie mit so großer Begeisterung eingesetzt werden. Zweitens klingt es verlockend, sich nur mit einem Bedienelement vertraut machen zu müssen und das auch noch in Ruhe im Stockwerk tun zu können, anstatt in einer möglicherweise überfüllten Liftkabine, die sich schon fröhlich durch die Gegend bewegt und damit Stress macht.

                  Klingt nach einer perfekten Welt, oder? Sie denken, da wird der Hund wohl im Detail zu finden sein? Ja, da denken Sie richtig!

                  Umdenken ist angesagt

                  Problem Nummer eins ist, dass viele ein solches System nicht gewöhnt sind und deshalb verunsichert bis verzweifelt vor der Zehnertastatur stehen. Fairerweise muss man sagen, da kann die Zielrufsteuerung an sich nicht wirklich etwas dafür. Und trotzdem, das Intuitivste vom Intuitiven ist es halt nicht.

                  Teilweise wird das System in einer Form eingesetzt, bei der man sich die händische Eingabe ersparen kann oder sie zumindest erleichtert wird. In einem Hotel zum Beispiel kann für Gäste das Stockwerk, in dem sie untergebracht sind, auf einer Chipkarte gespeichert werden. Die müssen Sie dann zum Rufen des Liftes nur mehr an das Bedienelement halten und das Ziel wird automatisch ausgelesen. Was tun Sie aber, wenn Sie nicht immer nur in Ihr Zimmer wollen, sondern beispielsweise auch einmal den Fitnessraum, die Dachterrasse oder das Restaurant ausprobieren oder gar Ihre Reisebegleitung in einem anderen Stockwerk besuchen möchten? Für solche Fälle kann zur Unterstützung der Eingabe eine Auswahl von Zielen auf der Karte gespeichert und dann beim Bedienelement hervorgehoben werden. Ganz kommen Sie dann um die händische Eingabe trotzdem nicht herum. Und bei Systemen, die das können, handelt es sich meist um welche, bei denen Touchscreens zum Einsatz kommen, die die Bedienung ganz besonders schwierig machen. Dazu ein anderes Mal mehr. Was Sie jedenfalls selbst bei der Einschränkung auf ein einziges Ziel nicht umgehen können, sind die anderen beiden Probleme.

                  Wegweiser wahrnehmen

                  Problem Nummer zwei: Woher weiß ich, welchen Lift ich nehmen muss? „Na das steht doch auf dem Display“, werden Sie jetzt sagen, wenn Sie oben aufmerksam gelesen haben. Das stimmt schon. Aber was, wenn Sie dieses Display nicht gut oder gar nicht sehen können? Da war doch so etwas namens Mehrsinne-Prinzip. Wie könnte das hier aussehen? Einen Lösungsansatz haben die Hersteller:innen mittlerweile ausgetüftelt und liefern ihn oft mit. Ich finde, es ist halt nicht viel mehr als ein Ansatz. Aber urteilen Sie selbst.

                  Für alle, die das Display nicht lesen können, gibt es einen Knopf, den Sie drücken können, um sich die Informationen vorlesen zu lassen. Dieser Knopf ist standardmäßig mit einem Rollstuhl gekennzeichnet, der auch tastbar ausgeführt werden muss. Ganz ehrlich: Würden Sie erwarten, dass sich hinter einem Knopf mit Rollstuhl-Symbol eine Sprachausgabe verbirgt? Einmal ganz abgesehen davon, dass dieses Symbol tastend nicht unbedingt leicht zu erkennen ist. Aber das ist noch nicht alles. Nehmen wir an, Sie wissen von dem Knopf, finden ihn und drücken ihn. Wenn Sie etwas verstehen wollen, müssen Sie sich auf zwei Dinge verlassen können: Die Sprachausgabe muss richtig gut hörbar sein, und zwar auch in einem großen Gebäude mit vielen Menschen und anderen Geräuschquellen rundherum.  Und Sie müssen die Sprache verstehen, in der die Informationen angesagt werden. Letzteres gilt zwar grundsätzlich auch bei der visuellen Anzeige, aber ich behaupte einmal, dass es oft noch eher möglich ist, die wesentliche Information in einer Fremdsprache aus geschriebenem Text herauszufiltern als aus gesprochenem. Wie dem auch sei, beide Faktoren können ernstzunehmende Hindernisse sein, wenn es darum geht, den richtigen Lift zu finden.

                  Ziel gerufen ist nicht gleich Ziel gefunden

                  Selbst, wenn Sie es geschafft haben zu erfahren, welcher Lift Sie an Ihr Ziel bringt: Woran erkennen Sie diesen Lift und wie finden Sie ihn? Ganz einfach ist das, wenn es sich um nur einen Lift handelt. Dort eine Zielrufsteuerung einzusetzen ergibt allerdings überhaupt keinen Sinn, weil ja ihr Zweck ist, Anlagen mit vielen Liften effizient zu koordinieren. Wahrscheinlich ist es auch noch recht gut zu schaffen, wenn Sie alleine vor einer überschaubaren Anzahl von Aufzügen warten. In dem Fall wir nur einer kommen und die Türe öffnen. Die Chancen stehen gut, dass es sich dabei um den handelt, in den Sie einsteigen müssen. Sobald sich aber mehrere Personen gleichzeitig verschiedene Ziele gewünscht haben, funktioniert das so nicht mehr. Eine gut sichtbare Kennzeichnung der Aufzüge mit deren Bezeichnung – zum Beispiel „A, B, C“ – hilft allen, die sie sehen können. Aber welche Alternative könnte hier Personen, die diese Kennzeichnung nicht sehen, geboten werden, damit sie irgendeine Chance haben, den zugeteilten Lift zu erkennen und auch noch zu erreichen, bevor er wieder losfährt? Das ist ein bisher ungelöstes Rätsel.

                  Bonusproblem fürs nächste Mal

                  Was ich jetzt nur kurz angesprochen habe, ist ein Problem, das sehr oft in Kombination mit Zielrufsteuerungen auftritt, aber eigentlich auch unabhängig davon in puncto Zugänglichkeit für alle für Kopfzerbrechen sorgt. Die Rede ist von Bedienelementen mit Touchscreen. Genaueres dazu gibt es an einem der nächsten Mehrsinne-Mittwoche zu lesen.

                  Zurück zu mir

                  Oder besser gesagt: zu meiner Geschichte vom Anfang. Wo waren wir stehengeblieben? Ach ja, vor der Zehnertastatur. Die war in diesem Fall eher harmlos. Ganz ohne Touchscreen, sogar mit erhabenen Ziffern auf relativ großen Tasten. Kontrast hatten die Ziffern gar keinen, aber das war nicht das größte Problem. „Ha!“, dachte ich mir. Und das aus zwei Gründen: Erstens wähnte ich mich im Vorteil gegenüber anderen Nutzer:innen, weil ich das System ja aus der Theorie kannte. Zweitens war ich ganz froh über den Anlass, der Gruppe erläutern zu können, warum man sich den Einbau eines solchen System im Zusammenhang mit Barrierefreiheit mehr als zweimal überlegen sollte. Insbesondere in einem Fall wie dort, wo es sich um einen einzigen einsamen Aufzug handelte, bei dem das Effizienzargument auf keinen Fall greift.

                  Bald wurde das Gefühl des Triumphs aber von purer Verzweiflung überlagert. Ich stand da im Erdgeschoß und wollte nichts anderes, als eine Ebene hinunter zu fahren. Dort sollte übrigens das barrierefreie WC unter die Lupe genommen werden. Es ist also im Alltag nicht einmal so unwesentlich, mit dem Aufzug rasch dorthin zu kommen. Neben dem Aufzug gab es sogar einen ganzen A4 Zettel mit einer Bedienungsanleitung. Aber egal, was ich eintippte, der Aufzug ließ sich einfach nicht dazu bewegen, mich in das erste Untergeschoss zu bringen.

                  Und jetzt zu Ihnen

                  Nach all diesen Informationen denken Sie sich jetzt vielleicht: „Na das sind ja prachtvolle Aussichten! Aber was soll es mir bringen zu wissen, dass ich vielleicht bald keinen Aufzug mehr nutzen kann?“ Nun ja, dazu kann ich nur sagen: Vorsätzlich frustrieren wollte ich Sie natürlich nicht. Vielleicht hilft es ja doch in der Praxis schon ein bisschen, zu wissen, dass es diese Systeme gibt und wie sie funktionieren. Barrierefrei zugänglich und nutzbar werden sie dadurch natürlich nicht, aber möglicherweise gelingt mehreren ratlosen Personen künftig die Nutzung mit vereinten Kräften, wenn Sie als informierte Person mit von der Partie sind.

                  Abgesehen davon haben wir es meiner Meinung nach hier mit einem Problem zu tun, das sehr viel mehr Leute betrifft als nur diejenigen, deren Bedürfnisse oft einmal mit dem Argument, sie wären „besonders“, abgetan werden. Ich möchte nicht ausschließen, dass es Menschen gibt, die einen Aufzug aufsuchen, um ihre Fähigkeiten im Rätsellösen auf die Probe zu stellen. Dennoch, der eigentliche Zweck eines Aufzugs – das behaupte ich jetzt einfach einmal ganz dreist – ist das nicht.

                  Letztendlich braucht es wie so oft die Einsicht bei den Verantwortlichen, die solche Systeme anbieten und einsetzen. Und damit es dazu hoffentlich irgendwann kommt, braucht es viel Sensibilisierungsarbeit. Je mehr Menschen bewusst wird, dass sie mit ihrer Ratlosigkeit angesichts solcher Systeme nicht alleine sind und es nicht an ihnen liegt, dass sie damit nicht gut zurechtkommen, desto eher werden sich die Hersteller:innen etwas überlegen, um die Probleme zu lösen.

                  Kontakt

                  Wie geht es Ihnen mit Zielrufsteuerungen und anderen Zugangsbarrieren bei Liften? Wenn Sie wollen, teilen Sie gerne Ihre Erfahrungen mit Doris Ossberger unter do@wortklaviatur.at!

                  Mehrsinne Mittwoch Februar 2023

                    Stand der Technik: Wer sagt, was barrierefrei ist?

                    Spätestens seit Anfang des Jahres wissen Sie als Leser:in des Mehrsinne Mittwoch, wie das mit der Verpflichtung zum barrierefreien Bauen in Österreich so ist. Woran kann man aber erkennen, ob etwas barrierefrei ist? Wo hört „gut gemeint“ auf, wo fängt „gut gemacht“ an? Und wer oder was bestimmt den Unterschied? Fragen über Fragen.

                    Und hier kommt gleich noch eine weitere: Wo waren wir nochmal stehen geblieben? In Österreich muss man barrierefrei bauen. Oder wie war das? Nein, man sollte natürlich, aber wenn man es drauf anlegt, kommt man von Gesetzes wegen auch ganz gut ohne davon. Meistens zumindest. Naja, hier und da gibt es doch recht bindende Vorgaben. Zumindest genug, um Umsetzungsunwilligen Grund zum Nörgeln zu geben. Und ja, wahrscheinlich auch aus Sicht all jener, die sich über eine barrierefreie Umgebung freuen, immerhin ein bisschen was. Die Vorgabe allein ist aber erst die halbe Miete. Ab dann kommt man um eine Frage nicht herum: Was muss ich denn jetzt machen, um die Vorgabe zu erfüllen?

                    Das Rad ist schon erfunden

                    So manche:r mag der Meinung sein, was barrierefrei ist, läge im Auge des Betrachters bzw. der Betrachterin, sei vielleicht so etwas wie Geschmackssache. Manch andere:r denkt, er oder sie hätte die Weisheit mit Löffeln gegessen und könnte beliebig festlegen, was Barrierefreiheit ausmacht. Von denen, die glauben, der gute Wille allein wäre genug, und ihre ganze Energie darauf verwenden, sich diesen bestätigen zu lassen, wollen wir gar nicht reden. Erstens, weil wir einmal hoffen wollen, dass solche Leute nur Produkt meiner blühenden Phantasie sind. Vor allem aber, weil all diese und ähnliche Ansätze für eines nicht zielführend sind: Ergebnisse, die Zugänglichkeit für einen größtmöglichen Personenkreis mit verschiedensten Voraussetzungen und Fähigkeiten bieten.

                    Wenn man ein solches universelles Design, wie es die Behindertenrechtskonvention verlangt, erreichen will, kommt man nicht darum herum, sich an einem gewissen gemeinsamen Nenner zu orientieren. Und der findet sich realistischer Weise nicht in den Köpfen einzelner auch noch so genialer Geister. Das muss er aber auch gar nicht, weil er durch Jahre und Jahrzehnte von ganzen Gruppen engagierter und fachkundiger Leute herausgearbeitet wurde und laufend weiterentwickelt wird. Im besten Fall – und das ist besonders wichtig – von Expertinnen und Experten, die aus eigener Erfahrung beurteilen können, worauf es ankommt, um durch Gebautes nicht behindert zu werden. Das Ergebnis kann man nachlesen, und zwar in diversen Leitfäden, Richtlinien und Normen.

                    Nichts ist perfekt

                    Falls Sie jetzt glauben, Normen seien das Nonplusultra: nein, so ist es natürlich auch wieder nicht. Nicht zuletzt bedeuten gemeinsame Nenner immer auch, dass man mit Kompromissen leben muss. Aber so läuft in Gemeinschaften halt vieles, damit sie funktionieren können. Außerdem ist es doch immer noch besser, innerhalb eines im Prinzip gewissenhaft unter Berücksichtigung aller Interessen ausgetüftelten Ganzen gewisse Kompromisse einzugehen, als etwas umgesetzt zu sehen, das im blödesten Fall gar niemandem wirklich etwas bringt, oder?

                    Die Norm empfiehlt

                    Gut, damit wissen Sie jetzt in etwa, was ich von Normen halte. Davon können Sie sich aber auch nichts kaufen. Viel wichtiger ist: Welche Bedeutung haben sie offiziell? Verbindlich sind Normen schon einmal nicht. Zumindest nicht von Haus aus. Jede Norm kann in einem bestimmten Rahmen für verbindlich erklärt werden. Wäre dieser Rahmen beispielsweise ein Baugesetz, so wäre die Wirkung eine ziemlich flächendeckende. Das ist in Österreich schon einmal nicht gegeben. Einzelne Anforderungen für Barrierefreiheit stehen in der OIB Richtlinie 4, über die Sie an dieser Stelle im Jänner ein bisschen etwas lesen konnten. Was dort steht, ist verpflichtend, aber es ist bei weitem nicht so umfangreich wie das, was die Norm für barrierefreies Bauen unter „barrierefrei“ versteht. Kritische Zungen meinen, es reiche nicht aus, um wenigstens das, was laut Gesetz barrierefrei sein muss, auch wirklich verlässlich zugänglich und nutzbar zu machen.

                    Weniger flächendeckend, aber punktuell auch wirksam, wäre zum Beispiel, wenn das Einhalten einer Norm als Voraussetzung festgelegt würde, um eine Förderung für ein Projekt zu erhalten. Ganz ignorieren kann man Normen aber nicht einmal, wenn nichts so eindeutig zu ihrer Umsetzung verpflichtet: Sie definieren nämlich den sogenannten Stand der Technik.

                    Im Zweifelsfall: Objektiv schlägt eingebildet

                    „Stand der Technik“, dieser Begriff wirkt auf manche ein bisschen wichtigtuerisch. So ähnlich wie ein akademischer Titel, den man stolz vor sich her trägt in der Annahme, dem Blick hinter die Fassade auf die tatsächliche Qualifikation entkommen zu können. Gerade wenn es um Normen für Barrierefreiheit geht, wird der Hinweis darauf, dass es sich hier um den Stand der Technik handelt, ganz gerne belächelt – nach dem Motto „Nur weil sich ein paar Hansln einig geworden sind, dass sie wissen, wo’s langgeht, müssen sie damit nicht recht haben.“ Wie dem auch sei, in der Praxis, wenn es darum geht zu beurteilen, ob nun barrierefrei gestaltet wurde oder nicht, spielen Normen eine wesentliche Rolle. Das gilt auch im Zusammenhang mit Gesetzen: Auch, wenn das Einhalten der Normen für Barrierefreiheit weder im Baurecht noch im Behindertengleichstellungsgesetz vorgegeben ist – wenn es hart auf hart kommt, leuchtet das Argument „ich habe alle bekannten Normen zu dem Thema eingehalten“ mehr ein als „ich finde, das passt schon so“. Normen sind sicher nicht das Maß aller Dinge, aber das Kriterium „besser als gar nichts“ erfüllen sie in puncto Objektivität allemal.

                    Beim Namen genannt

                    Jetzt wissen Sie also, wo man nachlesen kann, was so landläufig in Österreich als barrierefreies Gebäude gilt. Moment, streng genommen wissen Sie genau das noch nicht. Deshalb bekommen Sie jetzt abschließend noch die Titel der beiden wichtigsten österreichischen Normen in diesem Zusammenhang: Die ÖVE/ÖNORM EN 17210 „Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umgebung – Funktionale Anforderungen“ und die ÖNORM B 1600 „Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen“. Wenn Sie sich jetzt fragen, woher der wohlige Duft nach frisch Gebackenem plötzlich kommt: Den verströmt die ÖNORM B 1600, die gerade letzte Woche in ihrer überarbeiteten Version erschienen ist. Mehr dazu, was neu ist und was das Ganze mit der ÖVE/ÖNORM EN 17210 zu tun hat, aber ein andermal.

                    Kontakt

                    Ihre Anmerkungen, Rückfragen und sonstigen Beiträge nimmt Doris Ossberger gerne unter do@wortklaviatur.at entgegen!

                    Mehrsinne Mittwoch Jänner 2023

                      Barrierefreies Bauen: Muss das sein?

                      „Na nona,“ werden Sie jetzt hoffentlich innerlich aufschreien (und sich vielleicht gleichzeitig angesichts der blöden Frage fragen, ob wir uns eigentlich in den letzten hundert Jahren selbst zugehört haben). Keine Sorge, Sie haben vollkommen Recht! Aber haben Sie das auch im juristischen Sinn?

                      Alle Gebäude müssen barrierefrei sein. Dass wir das so sehen, ist vollkommen klar. Es gibt allerdings auch genügend Leute, die da ihre Zweifel haben. Ein sinnvoller Weg, solche Zweifel nachhaltig zu beseitigen, ist, ein Bewusstsein dafür zu vermitteln, warum Barrierefreiheit so wichtig ist. Wenn man damit aber an seine Grenzen stößt und es womöglich auch noch mit Entscheidungsträger:innen zu tun hat, kann es manchmal ganz gut sein zu wissen, was denn jenseits des alleinigen guten Willens gesetzlich schlicht und einfach vorgegeben ist.

                      Schlicht und einfach ist hier nichts

                      Schön wär’s, wenn man die Frage, ob barrierefreies Bauen verpflichtend ist, kurz und bündig mit „ja“ beantworten könnte. Wenn man davon ausgehen könnte, dass ein Gebäude, um genutzt werden zu dürfen, gewisse Barrierefreiheitsanforderungen genauso erfüllen muss wie bestimmte Sicherheitsanforderungen. Aber so klar ist das leider nicht geregelt. Es wäre zum Beispiel undenkbar, dass eine offene Galerie ohne Brüstung zur Absturzsicherung gebaut würde, weil sie ohne die halt cooler aussieht. Dass der Aufzug, der zu derselben Galerie führt, mit Bedienelementen ausgestattet wird, die nicht zuletzt diejenigen, die ihn vielleicht am nötigsten brauchen, ratlos und unbefördert zurück lässt, hat noch niemanden daran gehindert, ein Gebäude zu eröffnen und fröhlich weiter zu betreiben. Wenn man sich das so durch den Kopf gehen lässt und womöglich noch einen griesgrämigen Tag hat, könnte man sogar zu dem Schluss kommen, dass man die Frage, ob barrierefreies Bauen verpflichtend ist, zähneknirschend mit „nein“ beantworten müsste. Aber ganz so schlimm ist es auch wieder nicht.

                      Die Behindertenrechtskonvention ist auf unserer Seite

                      Klar, dazu ist sie ja da! Die UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, wie sie vollständig heißt, verpflichtet alle Länder, die sie unterschrieben haben, dazu, unter anderem durch entsprechende Gesetzgebung für Inklusion zu sorgen. Und damit Inklusion stattfinden kann, braucht es was? Genau, Barrierefreiheit! Das ist nicht nur eine Interpretation unsererseits, sondern steht auch ganz deutlich drin. Die Behindertenrechtskonvention gibt also vor, dass Barrierefreiheit systematisch umgesetzt wird. Und sie ist auch nicht nur irgendein „Papierl“, sondern ein Gesetz. Es kommt noch besser: Österreich ist sogar in zweifacher Hinsicht daran gebunden, denn es hat einerseits selbst unterschrieben und ist andererseits Mitglied der EU, die das ebenfalls gemacht hat.

                      Kein Grund für Euphorie

                      So erfreulich es ist, dass die Behindertenrechtskonvention eine so klare Richtung vorgibt, gemäht ist die Barrierefreiheitswiese dadurch leider nicht im geringsten. Der Weg von der Vorgabe, dass Maßnahmen getroffen werden müssen, führt zunächst einmal zur Planung dieser Maßnahmen. Man nimmt sich also vor, was man zu tun gedenkt, und schreibt das nieder. Das Papier, das dabei herauskommt, heißt auf EU Ebene „EU Strategy for the Rights of Persons with Disabilities“. Österreich hat sein entsprechendes Dokument „Nationaler Aktionsplan Behinderung“ – kurz „NAP“ – genannt. Dort könnte man dann als eine Maßnahme zum Beispiel etwas hinein schreiben wie „Wir wollen ein Gesetz machen, nach dem alle öffentlich zugänglichen Gebäude von A bis Z barrierefrei gestaltet werden müssen.“ Selbst, wenn man das täte, müsste dieses Gesetz dann auch erst entwickelt werden, unterwegs der Prüfung zahlreicher skeptischer Entscheidungsträger:innen standhalten, und letzten Endes natürlich auch in der Praxis konsequent befolgt werden.

                      Mühsam nährt sich das Eichhörnchen

                      Auch, wenn dieser Weg bisher bei weitem nicht so eben und hindernisfrei war, wie wir es uns wünschen würden: ein paar Ergebnisse, die uns heute zumindest ein bisschen mehr Argumente in die Hand legen als noch vor zehn oder fünfzehn Jahren, gibt es schon. Von europäischer Ebene kommt als jüngste Entwicklung der European Accessibility Act – zu Deutsch das Barrierefreiheitsgesetz. Darüber könnte man vieles sagen, durchaus auch Gutes. Was die bauliche Barrierefreiheit betrifft, hat dieses Gesetz leider ein großes Minus: es verpflichtet nicht dazu. Und zwar nicht einmal im Zusammenhang mit jenen Produkten und Dienstleistungen, für die es Barrierefreiheit vorgibt. Tja, lassen wir das fürs Erste einmal so stehen.

                      Baurecht als Hebel der Wahl

                      Ein sehr direkter Weg darauf Einfluss zu nehmen, wie gebaut wird, führt – wie schon der Name sagt – über das Baurecht. Um der Barrierefreiheit möglichst flächendeckend die Ehre zu geben, wäre es also am besten, in Bauvorschriften, durch die man im Zuge eines Bauprozesses nun einmal durch muss, entsprechende Vorgaben zu verankern. „Flächendeckend“ ist hier aber nicht so einfach umgesetzt, wie man vielleicht denken mag, denn in Österreich hat jedes Bundesland seine eigenen Bauvorschriften. Genauer gesagt, gibt es immer einerseits das Baugesetz bzw. die Bauordnung und andererseits die Bautechnikverordnung bzw. Bautechnikrichtlinien. Was die Barrierefreiheit betrifft, so steht im Baugesetz bzw. in der Bauordnung, was im jeweiligen Bundesland barrierefrei zu bauen ist. Das können zum Beispiel bestimmte Gebäudearten oder Gebäudeteile sein. Will man dann wissen, wie man diese Barrierefreiheit herstellt, muss man in der Bautechnikverordnung bzw. den Bautechnikrichtlinien nachlesen. Hier setzt ein Versuch an, zumindest für bestimmte Bereiche die Vorgaben für die Umsetzung österreichweit zu vereinheitlichen: die harmonisierten Bauvorschriften, herausgegeben vom Österreichischen Institut für Bautechnik (OIB) – kurz „OIB Richtlinien“. Wenn ein Bundesland nämlich beschließt, die OIB Richtlinien in sein Baurecht aufzunehmen, dann wird sich in der Bautechnikverordnung bzw. in den Bautechnikrichtlinien zur Frage der Umsetzung der Hinweis finden, dass die OIB Richtlinie anzuwenden ist. Im Fall der Barrierefreiheit ist das die OIB Richtlinie 4 „Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit“.

                      Kein Garant für Barrierefreiheit

                      Die Entwicklung der harmonisierten Bauvorschriften war sicherlich ein wesentlicher Schritt. Doch auch, wenn sie bis zu einem gewissen Grad für eine österreichweite Einheitlichkeit der Vorgaben hinsichtlich baulicher Barrierefreiheit sorgen, erlauben sie bei weitem nicht, die Frage nach der Verpflichtung zu barrierefreiem Bauen mit einem eindeutigen „Ja“ zu beantworten. Alleine dass in Baugesetz bzw. Bauordnung definiert wird, unter welchen Bedingungen ein Gebäude oder Gebäudeteil barrierefrei gestaltet werden muss, zeigt ja schon, dass es nicht z.B. „alle öffentlich zugänglichen Gebäude im Neubau“ betrifft. Und selbst bei jenen Gebäuden und Gebäudeteilen, die barrierefrei sein müssen, lässt die OIB Richtlinie 4 viel zu viel Interpretationsspielraum offen, um einen soliden zufriedenstellenden Mindeststandard bei der Umsetzung zu gewährleisten.

                      Antidiskriminierungsrecht als Trostpflaster

                      Wie gesagt, Barrierefreiheit ist eine wesentliche Voraussetzung für Inklusion. Dafür muss sie aber von vornherein gewährleistet sein. Denn ab dem Moment, wo man auf eine Barriere stößt und dadurch behindert wird, ist die gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe ja schon nicht mehr gegeben. Wie gesagt, so richtig funktionieren kann das wahrscheinlich im gesetzlichen Bereich nur durch ausreichende Vorgaben im Baurecht, die das Errichten von Barrieren klipp und klar verbieten. Da es die aber nun mal in dieser Form nicht gibt, ist es gut zu wissen, dass der zivilrechtliche Bereich gewisse Möglichkeiten bietet, gegen Barrieren vorzugehen. Laut Behindertengleichstellungsgesetz dürfen Menschen mit Behinderungen nicht diskriminiert werden. Was das mit Barrierefreiheit zu tun hat? Durch Barrieren werden Menschen mit Behinderungen diskriminiert. Daher können sie auf Basis des Behindertengleichstellungsgesetzes mit einer Schlichtung beim Sozialministeriumsservice bzw. einer Klage dagegen vorgehen.

                      Fehlender Biss

                      Ganz zahnlos ist das Behindertengleichstellungsgesetz natürlich nicht und es ist gut und wichtig, dass es die Möglichkeit bietet, sich gegen verschiedenste Arten der Diskriminierung zu wehren. Wenn es darum geht, flächendeckend barrierefreien Lebensraum zu schaffen, ist es nicht so ganz der Stein der Weisen. Erstens kommt es nur zum Tragen, wenn jemand schlichtet bzw. klagt. Damit herrscht das Prinzip „wo kein Kläger da kein Richter“ vor und es verhindert nicht von vornherein, dass Barrieren geschaffen bzw. gebaut werden. Zweitens gibt es keinen Beseitigungsanspruch. Natürlich ist die Wirkung des Aufzeigens einer Barriere nicht zu unterschätzen und in vielen Fällen stehen die Chancen gut, dass im Rahmen einer Schlichtung so gut vermittelt wird, dass man sich auf eine Beseitigung der Barriere einigt. Wenn es hart auf hart kommt, kann aber auf Basis des Behindertengleichstellungsgesetz niemand darauf festgenagelt werden, eine Barriere zu beseitigen – selbst, wenn im Gerichtsverfahren bestätigt wird, dass sie Menschen diskriminiert.

                      Ausblick auf mehr

                      Wenn einmal der Überblick darüber, ob barrierefreies Bauen verpflichtend ist, da ist, fragen sich viele als nächstes, wer oder was denn eigentlich bestimmt, was „barrierefrei“ heißt. Geht es Ihnen auch so? Dann legen wir Ihnen die nächste Ausgabe des „Mehrsinne Mittwoch“ ans Herz – dort wird es darüber mehr zu lesen geben. Bei Rückfragen schreiben Sie wie immer gerne an Doris Ossberger unter do@wortklaviatur.at