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Mehrsinne Mittwoch Juni 2022

    Gemischte Sicherheitsgefühle: Ein Kommentar zur 33. StVO Novelle

    Rot ist rot, grün ist grün, sicher ist sicher. Braucht es denn unbedingt immer eine Ausnahme, um die Regel zu bestätigen?

    „He, Du bist bei Rot gefahren!“, rügte mich erst kürzlich meine dreijährige Tochter vom Autorücksitz aus. War ich natürlich nicht. Aber beruhigend zu wissen, dass die ersten Versuche in Richtung Verkehrserziehung doch schon zarte Früchte tragen dürften. Umso beunruhigender aber, dass „was doch jedes Kind weiß“ nun gar nicht mehr so klar ist. Die 33. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) rühmt sich damit, zahlreiche Verbesserungen für die Sicherheit von Fußgänger:innen und Radfahrer:innen zu bringen. Und das tut sie. Teilweise. Aber dort, wo sie es nicht tut, könnte sie sogar für Verschlechterungen sorgen.

    Zuerst die gute Nachricht

    Und die ist: der Entwurf für die Novelle hat durchaus einige positive Veränderungen enthalten. Es war sogar manches dabei, das der BSVÖ schon lange immer wieder aktiv gefordert hatte. Dazu gehört zum Beispiel das Vorbeifahrverbot bei Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel. Das spielt überall dort eine Rolle, wo bei einer Straßenbahn- oder Bushaltestelle zwischen dem Gehsteig und der tatsächlichen Einstiegstelle eine Fahrbahn liegt, die man überqueren muss, wenn man einsteigen möchte. Auch dass auf Verkehrsflächen für den Fußgängerverkehr ein Querschnitt von mindestens 1,5 Meter als freie Bewegungsfläche zur Verfügung stehen muss, ist eine positive Entwicklung. Den Mindestabstand für das Halten und Parken im Kreuzungsbereich von 5 auf 8 Meter anzuheben, um die Sichtbeziehungen beim Queren zu verbessern, hätte ebenfalls einer unserer langjährigen Forderungen entsprochen. Aber warum denn „hätte“?

    Wie gewonnen, so zerronnen

    Ja, Sie haben richtig gelesen. All die Sensationsmeldungen, die ich mir schon zusammenformuliert hatte, um von diesem lang ersehnten Erfolg zu berichten, müssen vorläufig direkt in den Papierkorb wandern. Grund dafür dürfte eine Stellungnahme der Wiener Landesregierung sein, in der hauptsächlich finanziell argumentiert wird: es sei zu kostspielig, alle Kreuzungen, an denen der Mindestabstand von 8 Metern nicht gegeben ist, entsprechend anzupassen. 

    Jetzt wird’s gefährlich

    Doch es sind nicht nur die Verbesserungen, die doch nicht kamen, die uns Kopfzerbrechen bereiten. Auch dass bestimmte problematische Punkte im Entwurf nicht zurückgezogen wurden, ist besorgniserregend. Konkret handelt es sich dabei um zwei Aspekte: Rechtsabbiegen und in bestimmten Situationen auch Geradeausfahren bei Rot wird für Radfahrer:innen erlaubt und die Möglichkeit, gemischte Wege zur Fahrbahnquerung für den Fuß- und Radverkehr zu errichten, wird durch ein entsprechendes Straßenverkehrszeichen gefestigt. Insbesondere an der Legalisierung des Rechtsabbiegens bei Rot hatten einige namhafte Organisationen wie das Kuratorium für Verkehrssicherheit, der ÖAMTC oder auch die WKO Kritik geübt. Der BSVÖ und auch der Österreichische Behindertenrat (ÖBR) hatten sich entschieden dagegen gestellt. Dennoch hat es die Regelung scheinbar ohne größere Probleme in die Regierungsvorlage geschafft.

    Wenn Signale Kopf stehen

    Was stört uns aber so daran, dass es unter bestimmten Bedingungen erlaubt werden soll, eine rote Ampel nicht zum Anlass zu nehmen anzuhalten? Widerstrebt uns ein allzu harmonisch fließender Verkehr oder vergönnen wir es den Radfahrer:innen nicht, zügig voran zu kommen? Selbstverständlich liegt es daran nicht. Es geht uns um die Sicherheit – und zwar nicht zuletzt die der Radfahrer:innen. Gerade für sie kann es nämlich ganz schön gefährlich werden, wenn die Sichtbeziehungen nicht gegeben sind, um die Verkehrssituation richtig einschätzen zu können, sie sich in der Hitze des Gefechts aber vielleicht allzu sehr auf ihr Glück verlassen.

    Das ist ein wesentlicher Aspekt, aber offen gesagt nicht der, der den BSVÖ als Selbsthilfeorganisation blinder und sehbehinderter Menschen in erster Linie zur Gegeninitiative veranlasst. Was wir für so besonders problematisch halten ist, dass eine solche Regelung unweigerlich dazu führt, dass sich Fußgänger:innen nicht mehr darauf verlassen können, dass ein Freigabesignal – sei es ein grünes Licht, ein schnelles Klopfen oder auch ein tastbares Vibrieren – bedeutet „du kannst jetzt über die Straße gehen und musst nicht damit rechnen überfahren zu werden“.

    Kreuz und Querung

    Apropos „in Ruhe eine Straße queren“: das ist etwas, das auch durch das Zusammenlegen von Schutzwegen und Radfahrerüberfahrten schwierig bis unmöglich wird – und zwar sowohl für Fußgänger:innen als auch für Radfahrer:innen. Genau das wird beim sogenannten „St. Pöltener Modell“, das seit der 30. StVO Novelle gesetzlich verankert ist, gemacht. Könnte man davon ausgehen, dass jeder und jede einzelne auf dieser gemischten Verkehrsfläche einer eigenen Querungslinie folgt und die sich nicht überschneiden, würde es ja funktionieren. In der Praxis ist das aber nicht so – und dafür braucht es gar kein unzivilisiertes, sondern einfach nur ein natürliches Fortbewegungsverhalten. Konflikte sind da vorprogrammiert – auf allen gemischten Verkehrsflächen, für alle, die sie nutzen. Man kommt einander in die Quere. Fußgänger:innen fürchten, von Radfahrer:innen „angefahren“ zu werden, Radfahrer:innen ärgern sich über Fußgänger:innen, durch die sie sich einen Weg bahnen müssen, um nicht zu stolpern. Zufrieden und entspannt ist in Wirklichkeit keiner. Wenn das Ganze mitten auf einer Fahrbahn stattfindet, ist das Problem noch einmal deutlich verschärft und die Situation gefährlicher. Noch schlimmer ist es, wenn man beispielsweise durch eine Sehbehinderung oder Blindheit nur sehr begrenzte Möglichkeiten hat, durch das eigene Verhalten den Konflikt- und Gefahrensituationen entgegenzuwirken oder ihnen rechtzeitig auszuweichen.

    Aufstehen und weitermachen

    Der BSVÖ hat seine Kritik an diesen beiden und auch Anregungen für weitere Punkte, bei denen wir Verbesserungsbedarf sehen, im Rahmen des Begutachtungsverfahrens eingebracht. Am 20. Juni wurde eine unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen überarbeitete Fassung der Novelle im Verkehrsausschuss der Bundesregierung beschlossen. Diese Regierungsvorlage braucht nun noch die Zustimmung des Nationalrats – im Grunde also nur mehr eine Formalität.

    Die Veränderungen, die die 33. StVO Novelle bringt oder auch doch nicht bringt, stehen damit fest. Die Verbesserungen, sind erfreulich, die Verschlechterungen und dass unsere Bedenken nicht gehört wurden, sind es nicht. Wie kann es jetzt weitergehen? Selbstverständlich wird sich der BSVÖ weiter einsetzen. Die nächste Gelegenheit wird wohl erst die nächste Novelle bieten. Bis dahin gilt es, das Netzwerk zu erweitern und Argumente zu sammeln.

    Interesse an Details?

    Unter https://www.blindenverband.at/de/information/stellungnahmen finden Sie unsere schon etwas ältere, aber inhaltlich nicht weniger aktuelle Stellungnahme zum Thema Rechtsabbiegen bei Rot. Dort können Sie genauer nachlesen, worin aus unserer Sicht die Problematik besteht. Auch unsere komplette Stellungnahme zum Entwurf der 33. StVO Novelle steht dort zum Download bereit. Wenn Sie sich so richtig vertiefen wollen, finden Sie unter https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/ME/ME_00197/#tab-Stellungnahmen auch die alle anderen Stellungnahmen – unter anderem die des ÖBR, der die des BSVÖ ausdrücklich unterstützt hat.

    Kontakt

    Im Juli und August macht der Mehrsinne Mittwoch eine kleine Pause. Ihre Rückfragen und Anregungen erwartet unter barrierefrei@blindenverband.at ein schattiges Plätzchen, wo sie bis zum Herbst darauf warten dürfen, von Doris Ossberger gelesen und bearbeitet zu werden. Wir wünschen einen angenehmen Sommer!